Das
Dränwasser ist versickerndes
Oberflächenwasser (Sickerwasser) und wird begriffsmäßig dem
Abwasser zugeordnet. Dieses sollte nicht direkt in die öffentliche
Kanalisation gelangen. Hierzu wird das
Wasser über
Drainagesysteme oder die
Dränung gesammelt (z. B. in einem
Pumpensumpf) und dann
gesondert abgeleitet.
Dränwasser kann auch in
eingedeichten Niederungen, bei denen die Außenwasserstände höher liegen, entstehen. Dann nennt man das durch den Untergrund des Deiches eingedrückte
Wasser Qualmwasser und wenn es durch den Deich sickert
Kuverwasser.
Nach dem
Wasserhaushaltsgesetz muss für das Ableiten eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörden eingeholt werden. Das Dränwasser kann auch über eine
Versickerungsanlage entsorgt werden. Auch dazu ist eine wasserrechtliche Erlaubnis mit einem Untergrundgutachten erforderlich.