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Autoren
OldBo
09.04.2018
Vor dem Baubeginn muss sich der private Bauherr um seinen notwendigen Versicherungsschutz kümmern, um sein Bauherrenrisiko abzusichern. In diesem Zusammenhang muss er bedenken, dass er rechtlich gesehen als Eigenbauunternehmer (Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten) handelt und dadurch entsprechende Pflichten bestehen.

Vor dem Baubeginn muss sich der private Bauherr um seinen notwendigen Versicherungsschutz kümmern, um sein Bauherrenrisiko abzusichern. In diesem Zusammenhang muss er bedenken,  dass er rechtlich gesehen als Eigenbauunternehmer (Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten) handelt und dadurch entsprechende Pflichten bestehen. Für die Dauer dieser Bauarbeiten gehört der Bauherr der zuständigen Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft an (Sozialgesetzbuch VII - Gesetzliche Unfallversicherung § 136 Abs.1 "Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers").

Die aufgeführten Versicherungen können auch im Verbund abgeschlossen werden oder schon in anderen Versicherungen (z. B. Gebäudeversicherung) vorhanden sein. Wenn eine Baubegleitende Qualitätskontrolle beauftragt wurde, dann muss der Baubegleiter überprüfen, ob alle Risiken abgesichert sind.

Hier handelt es sich um die

Bauherrenhaftpflichtversicherung
Feuer-Rohbau-Versicherung
Bauleistungsversicherung
Bauhelfer-Unfallversicherung
Haftpflichtversicherung für unbebaute Grundstücke

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