Eine Gebäudeversicherung (Wohngebäudeversicherung - Sachversicherung) bezieht sich auf feste Gebäude, Nebengebäude und Garagen. Durch diese Versicherung werden grundsätzlich nur für Wohnraum bestimmte und nicht gewerblich genutzte Gebäude. Gebäudeschäden werden gemeinsam im Rahmen einer einzigen Police (verbundenen Gebäudeversicherung - VGV) abgedeckt. Wenn eine Baubegleitende Qualitätskontrolle beauftragt wurde, dann muss der Baubegleiter überprüfen, ob alle Risiken (z. B. Bauversicherungen) abgesichert sind.
Die VGV verbindet die Versicherung der Gefahren Leitungswasserschaden, Wohnungsbrand, Blitzschlag und ein vom Sturm abgedecktes Dach in einem Versicherungsvertrag. Sie kann um die Gefahren Hagelschlag, Aufprall eines Luftfahrzeugs, Aufräumungskosten und/oder Elementargefahrenversicherung erweitert werden.
Über die Versicherungssumme wird das Wohngebäude mit seinen Nebengebäuden beschrieben. Die VGV kann als eine gleitende Neuwertversicherung, in Einzelfällen als Neuwertversicherung oder Zeitwertversicherung mit fester Versicherungssumme ausgelegt sein. In der Regel liegt eine gleitende Neuwertversicherung vor, um die Wiederherstellung des beschädigten oder zerstörten Gebäudes abzusichern.
Die Beiträge zur Gebäudeversicherung hängen von der Versicherungssumme ab, die vom Gebäudewert bestimmt wird.
Die Wertermittlung beruht auf der fiktiven Basis des Jahres 1914 ("Wert 1914"). Die Grundlage ist, was die Errichtung des Gebäudes im Jahre 1914 (in Goldmark) gekostet hätte. Daraus wird der Versicherungsbeitrag auf heutige Verhältnisse bezogen (gleitender Neuwertfaktor). Dieser setzt sich aus dem Baupreisindex (zu 80 %) und dem Tariflohnindex (zu 20 %) zusammen.
Versicherungsprämie = Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz
Dadurch wird eine dynamische Beitragsanpassungen entsprechend der allgemeinen Baupreis- und Einkommensentwicklung ermöglicht und eine Unterversicherung vermieden.
Faktoren In die Wertermittlung des Gebäudes einfließen:
- der Gebäudetyp: Dachform, Etagenzahl, Unterkellerung;
- die Wohnfläche: Summe der Flächen von relevanten Dach-, Ober-, Erd- und Kellerräumen;
- zu berücksichtigende Nebengebäude: Garage, Carport, Gartenhaus usw.;
- die Bauausführung: verwendete Baumaterialien bei Außenwänden, Dach und Innenausbau;
- der Standort: spielt bei der Elementarversicherung eine wichtige Rolle, ist aber auch für den anzuwendenden Baupreisindex beim gleitenden Neuwertfaktor von Bedeutung.
Faktoren, die die
Beitragshöhe beeinflussen:
- der Umfang des vereinbarten Versicherungsschutzes: Leistungserweiterungen und Zusatzschutz erhöhen zwangsläufig die Beiträge. Ein Beispiel hierfür ist die Versicherung einer Photovoltaikanlage, die oft nicht automatisch berücksichtigt ist, aber gegen Aufpreis einbezogen werden kann;
- vereinbarte Selbstbeteiligungen: dadurch wird die Versicherung günstiger, dafür müssen Schäden bis zur vereinbarten Höhe selbst getragen werden. Typische Selbstbeteiligungen sind 500 € oder 1000 €;
- die Zahlungsweise: am vorteilhaftesten ist die Zahlung als Einmalbeitrag pro Jahr, bei unterjähriger Zahlungsweise werden vielfach Zuschläge erhoben.
Zusätzlich ist eine Hausratversicherung sinnvoll.
Bei Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ist eine erweiterte Gebäudeversicherung immer sinnvoll. Mit einem speziellen Risikoschutz (z. B. Sturm, Blitzschlag, Hagelschaden, Schneelast, Überspannung, Feuer, Marderverbiss, Vandalismus, Diebstahl) können sich Hausbesitzer finanziell gegen Schadensfolgen absichern.
Diese Anlagen werden von der Versicherung unterschiedlich eingestuft, da sich der technische Aufbau der Solaranlagen stark unterscheidet. So werden die Kollektoren einer Solarthermie-Anlage durch transparente Glas- oder Kunststoffscheiben abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden können. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Haus und Anlage entsprechen, also auch die Solaranlage berücksichtigt. Deswegen sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung klären, ob Versicherungsschutz ausreicht.
Die Technik einer Photovoltaik-Anlage ist erheblich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Photovoltaik-Moduls bzw. einer Solarzelle. Wird die Photovoltaik-Anlage nachträglich installiert, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung sprechen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Inzwischen gibt es auch spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Wer bei Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, sollte für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abschließen, die fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung der Solaranlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist auch eine Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt an der Anlage kann sich der Ertragsausfall schnell auf eine Summe von mehreren tausend Euro addieren, die zur Kredittilgung fest eingeplant waren.
Viele Versicherungen verlangen einen Nachweis einer Blitzschutzanlage, den Nachweis einer Wind- und Schneelastberechnung und die Hagelbeständigkeit der Kollektoren nach DIN EN 12975-2.