Da es bei vielen Gewittern auch zu Hagelschlag kommt, ist die Hagelbeständikeit der Kollektoren bzw. der Beschattungssysteme ein wichtiger Faktor bei der Auswahl.
Kollektoren und die Beschattungsysteme (Dachfenster, Terrassen, Wintergarten) sind durch Hagelschlag je nach Region und Kollektortyp verschieden stark gefährdet. Es sind deshalb nicht alle Kollektoren für jeden Standort gleich gut geeignet. Das Schadenpotential ist von der Häufigkeit eines Hagelschlages und den dabei auftretenden Korngrössen abhängig.
Wenn ein Hagelsturm vorbeigezogen ist, dann müssen die Kollektoren auf eventuelle Schäden kontrolliert werden. Vakuumröhrenkollektoren sind besonders leicht zu prüfen, da die Röhren anlaufen, wenn das Vakuum nicht mehr vorhanden ist. Dadurch können defekte Röhren leicht identifiziert und ausgetauscht werden. Bei Flachkollektoren wird die Glasabdeckung zerstört. Schwieriger ist es bei Solarzellen bzw. PV-Modulen. Glasschäden an den Modulen sind leicht zu erkennen. Wenn aber der Hagel keine sichtbaren Spuren hinterlassen hat, ist es schwieriger, die defekten Module herausfinden. Auf jeden Fall muss die Anlage überprüft werden. Hier kann eigentlich nur noch ein Sachverständiger helfen und defekte Module identifizieren. Danach können die beschädigten Kollektoren oder Module erneuert werden.
Die Kollektoren sollten nach DIN EN 12975-2 auf ihre Hagelbeständigkeit mit einer Korngröße von 25 mm geprüft sein. Auch die Steilheit der Kollektoren kann einer Beschädigung entgegen wirken, wobei ein großer Winkel am wirkungsvollsten ist, was bei einer Anlage zur Heizungsunterstützung sowieso der Fall sein sollte.
Natürlich muss die Gebäudeversicherung auch alle Risiken beinhalten (Sturm, Blitzschlag, Hagelschaden, Überspannung, Feuer, Marderverbiss, Vandalismus, Diebstahl, ....). Hier kann der Nachweis einer Blitzschutzanlage, der Nachweis einer Windlastberechnung und die Hagelbeständigkeit der Kollektoren nach DIN EN 12975-2 gefordert werden. Bei der Versicherung von Photovoltaikanlagen kann evtl. eine spezielle Versicherung notwendig werden.
Bei Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen ist eine Gebäudeversicherung immer sinnvoll. Mit einem speziellen Risikoschutz (z. B. Sturm, Blitzschlag, Hagelschaden, Schneelast, Überspannung, Feuer, Marderverbiss, Vandalismus, Diebstahl) können sich Hausbesitzer finanziell gegen Schadensfolgen absichern.
Diese Anlagen werden von der Versicherung unterschiedlich eingestuft, da sich der technische Aufbau der Solaranlagen stark unterscheidet. So werden die Kollektoren einer Solarthermie-Anlage durch transparente Glas- oder Kunststoffscheiben abgedeckt, die relativ problemlos ausgetauscht werden können. Wichtig ist, dass die Höhe der Versicherungssumme dem Neuwert von Haus und Anlage entsprechen, also auch die Solaranlage berücksichtigt. Deswegen sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung klären, ob Versicherungsschutz ausreicht.
Die Technik einer Photovoltaik-Anlage ist erheblich komplizierter. Die Zellkörper sind nur sehr schwer trennbar in Kunststoff oder Gießharz eingebettet. So werden sie zwar gegen alle Wetter gut geschützt, aber bei einem Schaden bleibt nur der komplette Austausch des ganzen Photovoltaik-Moduls bzw. einer Solarzelle. Wird die Photovoltaik-Anlage nachträglich installiert, sollte der Hausbesitzer mit der Versicherung sprechen und den Versicherungsschutz anpassen lassen, um so die Gefahr der Unterversicherung zu vermeiden. Inzwischen gibt es auch spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, deren Risikoschutz deutlich umfangreicher ist als der einer einfachen Gebäudeversicherung.
Wer bei Schäden durch Feuer oder Überspannungen auf der sicheren Seite sein will, sollte für die Solaranlage eine Allgefahren-Versicherung abschließen, die fast alle Schäden abdeckt. Das sind in der Regel Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung der Solaranlage durch unvorhersehbare und nicht abwendbare Ereignisse. In der Elektronikversicherung für Photovoltaik-Anlagen ist auch eine Entschädigungsleistung für den Nutzungsausfall enthalten, der für die Betreiber einer Photovoltaik-Anlage zum finanziellen Problem werden kann. Denn bei einem Defekt an der Anlage kann sich der Ertragsausfall schnell auf eine Summe von mehreren tausend Euro addieren, die zur Kredittilgung fest eingeplant waren.
Viele Versicherungen verlangen einen Nachweis einer Blitzschutzanlage, den Nachweis einer Wind- und Schneelastberechnung und die Hagelbeständigkeit der Kollektoren nach DIN EN 12975-2.