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Autoren
OldBo
26.09.2023
Ein Glashaus bzw. Wintergarten wird seit Jahrhunderten als "Sonnenfalle" genutzt. Im 16. Jahrhundert wurden ein Glashaus als Gewächshaus (Orangerie) zur Aufzucht von Pflanzen verwendet. Diese überdachten botanischen Gärten wurden freistehend oder an die Häuser gebaut.
Treibhauseffekt im Wintergarten
 Treibhauseffekt im Wintergarten
Quelle: Bosy
Terrassenüberdachung
 Terrassenüberdachung
Quelle: www.holzon.de
Anlehngewächshaus
 Anlehngewächshaus
Quelle: Ing. G. Beckmann KG
Quelle: SOLARLUX Aluminium Systeme GmbH
Wohnwintergarten
 Wohnwintergarten
Quelle: SOLARLUX Aluminium Systeme GmbH
Schon seit Jahrtausenden wird die passive solare Architektur angewandt. Ein Beispiel mag das antike Griechenland vor rund 2.500 Jahren geben, das damals ebenfalls in einer Energiekrise steckte. Als Lösung für das Problem des immer knapper und teurer werdende Brennholzes wurde die verglaste Südfläche mit weitüberstehendem Vorbau entwickelt. Sokrates beschrieb dies so: "In Häuser, die nach Süden blicken, dringt die Sonne im Winter durch die Vorhalle bis in die Wohnräume vor und wärmt sie. Im Sommer jedoch hält das Dach der Vorhalle die Sonne ab und spendet kühlenden Schatten." Quelle: Buch der Synergie - Achmed A. W. Khammas

Ein Glashaus bzw. Wintergarten wird seit Jahrhunderten als "Sonnenfalle" genutzt. Im 16. Jahrhundert wurden ein Glashaus als Gewächshaus (Orangerie) zur Aufzucht von Pflanzen verwendet. Diese überdachten botanischen Gärten wurden freistehend oder an die Häuser gebaut. In der heutigen Zeit gehört ein Wintergarten durch die Entwicklung der Glasherstellung und der technischen Weiterentwicklung der Lüftungstechnik schon zu der "normalen" Ausstattung im gehobenen Wohnungsbau. Hier wird er hauptsächlich zu der Erweiterung der Wohnfläche verwendet und hat als Nebeneffekt die Nutzung der Sonnenenergie.

In jedem Glashaus - Gewächshaus und Wintergarten wirkt der "Treibhauseffekt" bzw. "Glashauseffekt". Das bedeutet, der größte Anteil der Sonnenstrahlung dringt durch die Glasscheiben, da der Hauptanteil der Sonnenstrahlung im gelben Wellenlängenbereich (0.5 µm) liegt, für die die Glasscheiben durchlässig sind. Davon kommen 60 bis 70 % der auf den Boden bzw. Wände. Diese erwärmten Flächen strahlen die Wärme im ultraroten Wellenlängenbereich (>3.5 µm) ab und diese Wärmestrahlung wird von den Glasscheiben reflktiert. Wenn die Wärmestrahlung im Innern des Raumes die Strahlungsleistung der einfallenden Strahlung von außen erreicht hat, stellt sich ein Strahlungsgleichgewicht ein. Die Wärme bleibt also in dem Raum und hierbei wird die Meinung verteten, dass dabei nicht die Reflektierung der Scheiben bei der Aufheizung des Raumes eine Rolle spielt sondern nur die Konvektion an den warmen Flächen und die durch die Glasscheiben behinderte Lufbewegung. Dadurch kann keine Wärme (Stauwärme) abtransportiert werden.

Glashäuser und Wintergärten gibt es in verschiedenen Ausführungen.
  • Wintergärten
  • Anlehngewächshäuser
  • Gewächshäuser
  • Orangerien
  • Mauergewächshäuser
  • Glaspavillons
  • Botanische Gärten
  • Schwimmhallen

Der Einstieg zum Wintergarten ist eine Terrassenüberdachung oder ein Anlehngewächshaus. Diese Ausführungen reichen in den meisten Fällen schon nach kurzer Zeit nicht mehr aus, weil sie nur eingeschränkt als zusätzlicher Wohnraum genutzt werden können.

Wintergärten werden als zusätzliche Wohnräume ausgelegt und eingerichtet. Dadurch ist die Bauart und die Einrichtung gegenüber den Gewächshäusern anspruchsvoller. Wenn sie über 12 °C beheizt und über 4 Monate im Jahr benutzt werden und die Nutzfläche über 15 m² beträgt, müssen die Anforderungen der EnEV eingehalten werden.

Ein Wintergarten muss, wie auch die Glashäuser, beschattet werden, damit sie nicht zu "Brutkästen" werden. Bei den Wintergärten unterscheidet man zwischen der Außenbeschattung durch Markisen und der Innenbeschattung durch Jalousien, Faltstores oder Rollos. Die Innenbeschattung hat den Nachteil, dass sie durch die Erwärmung des Materials als zusätzliche Heizflächen wirken können.

Auch bei einer diffusen Sonneneinstrahlung und der Beschattung kann sich die Wintergarten aufheizen. Die einfachste Art der Temperaturregulierung ist eine Fensterlüftung, die durch Fensterstellantriebe per Handschalter, Fernbedienung oder eine Automatik durchgeführt werden kann. Unter besonderen Bedingungen ist auch eine dezentrale Lüftung oder eine Einbindung in eine evtl. vorhandene lüftungstechnische Anlage möglich.

Bei einer ganzjährigen Nutzung des Wintergartens ist eine Heizung notwendig. Diese kann an das bestehende Heizungssystem angeschlossen werden. Aufgrund der verglasten Flächen muss die Heizlast genau berechnet werden. Der Einsatz von Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandflächenheizung) kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, da die Flächen des Wintergartens als Kollektoren wirken können. Auch die Phasenwechselmaterialien (PCM) haben sich als vorteilhaft erwiesen.

Besonders in Wintergärten ist je nach der vorgesehenen Nutzung eine Feuchteregulierung wichtig. Deshalb ist eine Belüftung ist wichtiger Bestandteil der Wintergarten-Planung. Dabei müssen sich die Lüftung und Beschattung ergänzen. In der Regel geht man davon aus, dass im Wintergarten mit Außenbeschattung ein 10facher Luftwechsel (Innenbeschattung 20fach) vorhanden sein sollte, um unangenehme Stauluft zu vermeiden. Nur mit einer elektronischen Wintergartensteuerung und -regelung ist dies problemlos zu erreichen.
Wintergartenheizung
Steuerungs- und Automatisierungstechnik für Wintergärten
 Steuerungs- und Automatisierungstechnik für Wintergärten
Quelle: Elsner Elektronik GmbH
Ein Wintergarten hat aufgrund der großen Glasflächen während der sonnenlosen Zeiten (bedeckter Himmel, Nachtstunden) einen relativ hohen Wärmebedarf (Heizlast). Auch wenn inzwischen die Ug-Werte der Fenster mit Wärmeschutzverglasung gegenüber der alten Einscheiben- oder Verbundfenster erheblich verbessert sind, kann es hier trotzdem zu Zugererscheinungen durch den Kaltlufteinfall kommen.

Eine typische Wintergartenheizung waren Unterflurkonvektoren. Diese Heizkörper hielten die Fenster trocken, nahmen keinen Stellplatz weg und ließen sich gut in die Hochtempraturheizung (90/70 °C) einbinden. Heutzutage "beschlagen" die Fenster aufgrund der guten Ug-Werte nicht mehr und es gibt fast nur noch Niedertemperaturheizungen (45/35 °C, 35/28 °C), die nur noch für Ventilatorkonvektoren geeignet sind. Außerdem waren die Schächte der Konvektoren schwierig zu reinigen, besonders wenn viele Pflanzen vorhanden sind. Auch sieht man immer wieder noch Heizkörper vor den Fensterflächen, was aber auch mit Strahlungsschirm ein energetischer Unsinn ist und außerdem optisch nicht besonders ansprechend ist.

Heutzutage bieten sich Flächenheizungen (Fußboden- oder Wandflächenheizung) an, die problemlos in das vorhandene Heizungssystem einbinden lassen. Einige Fachleute raten von einer Fußbodenheizung ab, weil diese zu träge sein sollen. Aber dieses Heizsystem bietet einen gewissen Selbstregeleffekt und kann unter günstigen Verhältnissen sogar Wärme aufnehmen. In Verbindung mit der Fußbodenheizung können auch die neuen "heizenden" Scheiben eingeplant werden. Diese (unsichtbar) beschichteten Fensterscheiben wirken wie Heizflächen. Auch die Phasenwechselmaterialien (PCM) haben sich unter bestimmten Gegenheiten als vorteilhaft erwiesen.

In großen Wintergärten kann auch der Einsatz eines Kaminofens überlegt werden, was den Wohnkomfort erhöhen kann. Richtig geplant haben sich auch Luft-Luft-Wärmepumpen oder Luft-Wasser-Wärmepumpen als Heizsystem als sinnvoll erwiesen, weil mit dieser Technik nicht nur geheizt, sondern auch gekühlt werden kann.
Gebäudeenergiegesetz und der Wintergarten
Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und die Wintergärten

Keine Anforderungen für

  • Wintergärten, die nicht oder nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 Grad Celsius beheizt werden (z.B. für die Überwinterung empfindlicher Pflanzen)
  • Wintergärten, die in weniger als vier Monate im Jahr als Wohnraum genutzt werden (§ 1 (2) Ziff. 8)
  • Wintergärten mit einer Nutzfläche von weniger als 15 m²

Die allgemein anerkannten Regeln der Technik (aRdT), besonders die Pflicht zur Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN 4108-2,  müssen auch hier beachtet werden.

Der Nachweis des Primärenergiebedarfs nach DIN EN 832, DIN EN 4108, DIN V 18599 wird gefordert, wenn der Wintergarten Bestandteil der beheizten Gebäudehülle eines Neubaus ist oder mehr als 50 m² Nutzfläche hat.

Da das Baurecht eine Ländersache ist, hängen die baurechtlichen Vorgaben für Wintergärten vom jeweiligen Bundesland ab.

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ab 1. November 2020, das die EnEV, das EnEG und das EEWärme übernommen hat, gelten die Wintergärten weiterhin als "kleine Gebäude", wenn diese nicht mehr als 50 m² Nutzfläche haben.

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lordermark schrieb: Hallo zusammen, nachdem hier die ganze Familie immer wieder krank wird und wir keine wirkliche Erklärung finden hab ich einfach mal (ohne jetzt beweisen zu können dass es damit zusammenhängt) unseren...
HeizNichtVIel schrieb: Hallo Allesamt, meine alte Gasheizung funktioniert zwar noch (> 30 Jahre alt), aber ich suche aktuell nach Alternativen, damit ich für die nächste Winterperiode bereits eine neue Heizung im Einsatz habe....
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