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Autoren
OldBo
15.03.2020
Zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit von Entnahmearmaturen gilt nach der DIN 1988-200 die Anforderung, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Kaltwassers 25 °C nicht übersteigen darf und die Temperatur des warmen Trinkwassers mindestens 55 °C erreicht haben muss. Damit gilt auf der Warmwasserseite neben der 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 auch noch die 30-Sekunden-Regel aus der DIN 1988-200.
Trinkwasser kalt - PWC-Zapfprofil einer Entnahmearmatur
 Trinkwasser kalt - PWC-Zapfprofil einer Entnahmearmatur
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG
Temperaturverlauf einer 100%-gedämmten Trinkwasserleitung PWC(Kupfer 22x1) bei verschiedenen Umgebungstemperaturen
 Temperaturverlauf einer 100%-gedämmten Trinkwasserleitung PWC(Kupfer 22x1) bei verschiedenen Umgebungstemperaturen
Quelle: Gebr. Kemper GmbH + Co. KG

Zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit von Entnahmearmaturen gilt nach der DIN 1988-200 die Anforderung, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Kaltwassers 25 °C nicht übersteigen darf und die Temperatur des warmen Trinkwassers mindestens 55 °C erreicht haben muss. Damit gilt auf der Warmwasserseite neben der 3-Liter-Regel aus dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 auch noch die 30-Sekunden-Regel aus der DIN 1988-200.

In einigen Fällen (z. B. erhöhte Raumluft- bzw. Umgebungstemperaturen im Sommer, Verlegung von warm- und kaltgehender Leitungen in gemeinsamen Schächten und/oder in abgehängte Decken und Vorwand-Installationen) lässt sich eine Temperaturüberschreitung des Trinkwassers kalt (PWC) auf über 25 °C nicht vermeiden. Auch vorhandene Gegenmaßnahmen (Dämmung, Umhüllung) können die Temperaturüberscheitung nicht gewährleisten, wenn die Entnahmearmaturen mehrere Stunden evtl. sogar Tage lang nicht genutzt werden. Auch eine hochwertige Dämmung kann den zeitlichen Versatz der Erwärmung nicht verhindern.

Die Anforderungen an die Betriebstemperatur nach DIN EN 806-2 und DIN 1988-200 wird nur dann erfüllt, wenn nach einer Ausstoßzeit von 30 s kaltes Wasser abläuft. Wird durch das Ablaufenlassen die Temperatur von < 25 °C (Empfehlung: nicht über 20°C) nicht erreicht, so sind bauseitige Maßnahmen zu ergreifen (z. B. Einbau von Spülsystemen, elektronischen Entnahmearmaturen, [getrennte Verlegung von Kalt- und Warmwasserleitungen]).

Auch bei zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen (PWH) und wenn eine (möglichst) hydraulisch abgeglichene Zirkulationskreise (PWH-C) vorhanden sind, sind die Verteilungsleitungen soweit zu führen, dass nach dem Öffnen jeder Entnahmearmatur nach spätestens 30 s Trinkwasser warm > 55 °C entnommen werden kann. Die max. Länge von Rohrleitungen für Trinkwasser warm, die nicht in einen Zirkulationskreis (PWH-C) einbezogen werden (z. B. Einfamilienhaus), muss die sogenannte "3-Liter-Regel" nach DVGW-Arbeitsblatt W 551 eingehalten werden.
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