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Autoren
OldBo
10.05.2023
Die DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System)" und das DVGW-Arbeitsblatt W 551 "Technische Maßnahmen zur Minderung des Legionellenwachstums in Neuanlagen" befassen sich mit der 3-Liter-Regel.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) bzw. die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften schreibt unter bestimmten Voraussetzungen eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen vor.
Eine hygienische Trinkwasserinstallation beginnt bei der Planung und der Auswahl der geeigneten Werkstoffe. Aus hygienischen Gesichtspunkten sind die Trinkwasser-Leitungssysteme als Reihen- oder Ringleitungssystem herzustelllen. Dazu sind spezielle Wandscheiben notwendig.
Eine optimale Planung sieht klein dimensionierte Rohrleitungssysteme vor, die mit strömungsgünstigen Bauteilen und geringen Wassermengen in den Rohrleitungen ausgeführt werden sollen. Dabei ist eine Überdimensionierung zu vermeiden, was durch eine exakte Bedarfsermittlung der tatsächlichen Wasserentnahmen und Gleichzeitigkeiten des jeweiligen Objektes erreicht wird.

Die DIN 1988 "Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System)" und das DVGW-Arbeitsblatt W 551 "Technische Maßnahmen zur Minderung des Legionellenwachstums in Neuanlagen" befassen sich mit der 3-Liter-Regel.
Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung - TrinkwV 2001) bzw. die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften schreibt unter bestimmten Voraussetzungen eine regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf Legionellen vor.

In der TrinkwV §3 (Begriffsbestimmungen) Abs. 12 wird vorgegeben, dass eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung eine Anlage mit

a. einem Speicher­Trinkwassererwärmer oder einem zentralen Durchfluss­Trinkwassererwärmer jeweils mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder
b. einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwassererwärmers und Entnahmestelle; nicht berücksichtigt wird der Inhalt einer Zirkulationsleitung. Trifft nur einer der beiden Punkte zu, handelt es sich um eine Trinkwassergroßanlage.

Entsprechende Anlagen in Ein­ und Zweifamilienhäusern zählen laut Verordnung nicht zu den Großanlagen zur Trinkwassererwärmung.

Es besteht immer wieder die Frage, wann die 3-Liter-Regel angewendet werden kann. Hierzu muss das Wasservolumens in den Rohrleitungen ermittelt werden. Dabei werden alle Entnahmestellen für erwärmtes Trinkwasser bzw. das entsprechende Wasservolumen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der jeweiligen Entnahmestelle (Stockwerks- und/oder Einzelzuleitungen) betrachtet. Am einfachsten ist es, nur das Volumen für die am weitesten vom Trinkwassererwärmer entfernte Entnahmestelle zu berechnen. Zirkulationsleitungen werden für die Ermittlung des Wasservolumens nicht hinzugezogen. Die näher gelegenen Entnahmestellen werden nur betrachtet, wenn der Rohrdurchmesser größer und aus einem anderen Werkstoff hergestellt sind.

Wenn keine Bestandspläne (Strangschema, Wartungs­ und Bedienungsunterlagen) der Trinkwasseranlage vorhanden sind, dann muss die gesamte Länge der Rohrleitungen zwischen dem Abgang des Trinkwassererwärmers und der jeweiligen Entnahmestelle ermittelt und der/die Rohrdurchmesser (Nennweite DN) und der verwendete Werkstoff aufgenommen werden. Dann kann mthilfe einer Tabelle ermittelt werden, bei welcher Leitungslänge ein Wasservolumen von drei Litern unter Berücksichtigung der vorgegebenen Parameter (Nennweite und Werkstoffart) erreicht ist.

In der Kaltwasserinstallation gilt ebenfalls eine 3-Liter-Regel. Danach müssen Einzelzuleitungen so kurz wie möglich sein. Ein Wasservolumen von 3 Liter ist als Obergrenze einzuhalten. Kleinere Wasservolumina sind anzustreben.

Wasserinhalt - Trinkwasserrohre

Rohrart
(Beispiele)

Außen-Ø
[mm]

Wanddicke
[mm]

Wasserinhalt
[l/m]

10
12,0
1,0
0,05
12
15,0
1,0
0,08
15
18,0
1,0
0,13
20
22,0
1,0
0,20
25
28,0
1,5
0,49
32
35,0
1,5
0,80

Mapress
Edelstahl
(Systemrohr)

10
12,0
1,0
0,079
12
15,0
1,0
0,133
15
18,0
1,0
0,201
20
22,0
1,2
0,302
25
28,0
1,5
0,514
32
35,0
1,5
0,804

Geberit Mepla
Metallverbundrohr

12
16,0
2,25
0,103
15
18,0
2,5
0,176
20
26,0
3,0
0,314
25
32,0
3,0
0,531
32
40,0
3,5
0,855

Ob alle Drei-Liter-Vorgaben der DIN 1988-200 wirklich greifen, sei dahingestellt, denn die Legionellen und andere Bakterien halten sich nicht immer an die Vorgaben der Regelwerke. Bei der Feststellung mangelhafter Trinkwasserhygiene ist der Fachbetrieb in der Verantwortung. Wenn dieser aber nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.R.d.T) geplant und gearbeitet hat, ist er meistens auf der sicheren Seite. Probleme hat er aber, wenn bei sehr niedrigen Wassertemperaturen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Wärmepumpen die Anlage dem Betreiber übergibt. Hier sehe ich eine besondere Verantwortung des Fachbetriebes und des Betreibers. Wichtig ist eine ausreichende Einweisung durch den Fachbetrieb. Ob der Betreiber sich dann an seine Betreiberpflichten hält, wage ich erfahungsgemäß zu bezweifeln.

Zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit von Entnahmearmaturen gilt nach der DIN 1988-200 die Anforderung, dass bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb maximal 30 s nach dem vollen Öffnen einer Entnahmestelle die Temperatur des Kaltwassers 25 °C nicht übersteigen darf und die Temperatur des warmen Trinkwassers mindestens 55 °C erreicht haben muss (30-Sekunden-Regel).

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