Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise
Autoren
OldBo
03.09.2021
Das Konzept "Teilverkauf einer Immobilie" sieht auf dem ersten Blick sehr einfach und interessant aus. Ein Eigenheimbesitzer verkauft einen Teil seiner schuldenfreien Immobilie an ein Unternehmen, das diesen Anteil als Wertanlage nutzt und wird stiller Teihaber. Der Eigenheimbesitzer darf weiterhin in der Immobilie wohnen, muss aber eine Art "Miete" (Nutzungsentgelt, Nutzungsgebühr) an den Käufer zahlen. Aber die Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen muss der Haupteigentümer allein zahlen.

Im Gegensatz zur Immobilienrente (Immobilien-Leibrente), bei der ein Eigenheimbesitzer sein schuldenfreies Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) an eine Bank oder Versicherung verkauft und ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie und eine monatliche Zahlung oder einen Kredit, für den er keine Zinsen oder Tilgungen zahlen muss, werden bei einem Teilverkauf die älteren Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit den Werbeversprechen gelockt, ihnen bis zu 50 % ihrer Immobilie zu verkaufen. Im Gegenzug erhalten sie eine Barauszahlung für ihr sog. "Betongold". Aber die Verbraucherschützer raten ihnen, genau zu kalkulieren, bevor sie den Vertrag unterschreiben.

Das Konzept "Teilverkauf einer Immobilie" sieht auf dem ersten Blick sehr einfach und interessant aus. Ein Eigenheimbesitzer verkauft einen Teil seiner schuldenfreien Immobilie an ein Unternehmen, das diesen Anteil als Wertanlage nutzt und wird stiller Teihaber. Der Eigenheimbesitzer darf weiterhin in der Immobilie wohnen, muss aber eine Art "Miete" (Nutzungsentgelt, Nutzungsgebühr) an den Käufer zahlen. Aber die Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen muss der Haupteigentümer allein zahlen.

Vor dem Verkauf ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Wert des vorgesehenen Anteils. Hier kann der Zeitraum zwischen Angebot und Auszahlung ca. 8 bis 12 Wochen sein. Oft gelten verschiedene Unter- und Obergrenzen für die Auszahlungssumme. So ist der Mindestbetrag meist auf 100.000 Euro festgelegt. Eine Obergrenze gibt es hingegen oft für den Anteil, den ein Unternehmen kauft. Sie liegt meist bei 50 % der Immobilie.

Der Teilkäufer wird Miteigentümer. Aber im Grundbuch wird dem Verkäufer gleichzeitig ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Dadurch hat der Verkäufer das alleinige wirtschaftliche Nutzungsrecht der Immobilie zu. Dazu gehört das Wohnrecht. Auch bauliche Maßnahmen können vorgenommen oder die Immobilie kann sogar vermietet werden.

Der verkaufte Anteil später zurückgekauft werden. Dabei wird wiederum über ein Gutachten der aktuelle Wert der Immobilie festgestellt. Für den veräußerten Anteil zahlen Sie dann entsprechend eine Summe in Höhe des Auszahlungsbetrags plus Wertzuwachs. Die Erben haben ein Vorkaufsrecht für den veräußerten Anteil. Entscheiden der Verkäufer oder dessen Erben sich für einen Verkauf der Immobilie, regelt der Teilkäufer den gesamten Verkauf. Da er selbst auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, können man davon ausgehen, dass das Unternehmen zum bestmöglichen Preis verkauft. Der Erlös wird nach den Anteilen aufgeteilt. Manche Anbieter verlangen für den professionellen Verkauf der Immobilie ein Durchführungs- oder Abwicklungsentgelt.
Quelle: inhaltlich - tarif-testsieger.de

Weitere Funktionen
Aktuelle Forenbeiträge
Subusi schrieb: Suche korrekte Modbus-Registertabelle für Deye SUN-10K-SG05LP3-EU-SM2 Hallo...
belzig schrieb: Hallo zusammen, ich wollte nächstes Jahr zwei Wohnungen jeweils...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
 
Tanks, Behälter, Wärmespeicher,
Wassermanager, Grauwasseranlagen
SHKwissen nutzen
Wissensbereiche
Website-Statistik