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Autoren
OldBo
25.05.2023
In vielen Fällen steht das Außengerät einer Luft-Wärmepumpenanlage bzw. Split-Wärmepumpenanlage außerhalb des Hauses, oft im Vorgarten zur Straße hin. Schäden durch Diebstahl und Vandalismus (z. B. Graffitischäden) sind eine logische Folge. Deshalb sollten die Hausbesitzer überprüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung diese entstehenden Schäden mitversichert sind.

In vielen Fällen steht das Außengerät einer Luft-Wärmepumpenanlage bzw. Split-Wärmepumpenanlage außerhalb des Hauses, oft im Vorgarten zur Straße hin. Schäden durch Diebstahl und Vandalismus (z. B. Graffitischäden) sind eine logische Folge. Deshalb sollten die Hausbesitzer überprüfen, ob ihre Wohngebäudeversicherung diese entstehenden Schäden mitversichert sind. In der Regel sind Schäden, die das Gebäude selbst betreffen und bei Schäden an Teilen, die fest mit dem Haus verbunden sind mitversichert. In Basistarifen sind in der Regel Schäden durch Feuer/Blitzschlag, Leitungswasser und Sturm/Hagel versichert. Unabhängig davon können Schäden durch Naturgefahren mit einer separaten Elementarschadenversicherung eingeschlossen werden.

In diesem Zusammenhang sollte auch über eine Elektronikversicherung nachgedacht werden. Diese deckt technische Schäden ab.

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Versicherungen Leistung bei Diebstahl der Wärmepumpe ablehnen.

Der häufigste Grund ist, dass ein Diebstahl keine versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung festgelegt ist. Und das auch, wenn ein Diebstahl von mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen mitversichert ist. Hier liegt die Entschädigungsgrenze teilweise nur bei 1.000 €. Es entstehen aber häufig fünfstelligen Kosten für die Schadensbeseitigung.

Ein weiterer Grund kann sein, dass der Versicherung die bauliche Veränderungen am Haus nicht gemeldet wurde. Eine Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft und steigert dadurch den Wert des Hauses. Auch wenn Diebstahl grundsätzlich mitversichert ist, könnte die Versicherung aus diesem Grund die Leistung verweigern.

Und außerdem könnte die Versicherung die Leistung verweigern, weil bisher die versicherte Gefahr "Diebstahl" von mit dem Gebäude fest verbundenen Sachen sich vor allen Dingen auf Regenrinnen, Antennen, Briefkästen, Außenlampen und Zaunelemente bezog. Der Diebstahl von Wärmepumpen kann vom Versicherer so argumentiert werden, dass Wärmepumpen grundsätzlich nicht mitversichert sind.

In diesem Zusammenhang sollte auch über eine Elektronikversicherung für Luftwärmepumpen als Singledeckung nachgedacht werden. Oft bieten Wohngebäudeversicherung keine ausreichende Klausel an. In dem Fall wird eine Elektronikversicherung angeboten.

Damit können z. B. Anlagen bis 50 KW versichert werden. Der Jahresbeitrag liegt bei Anlagen mit Wärmepumpen bis 30 KW mit Wartungsvertrag bei ca. 75 € jährlich zzg. Versicherungssteuer, also 89,25 € jährlich. Anlagen ohne Wartungsvertrag kosten das Doppelte. Die Elektronikabdeckung leistet deutlich mehr als die Bedingungen der Gebäudeversicherung.

Auch Fotovoltaik- und Solarthermieanlagen sind nicht unbedingt automatisch über die Gebäudeversicherung mitversichert. Die Installation einer PV-Anlage ist dem Versicherer mitzuteilen, denn die Anlage stellt eine sog. Gefahrerhöhung dar. Der Versicherer hat ein zusätzliches Risiko zu kalkulieren, was aber im Normalfall keine Mehrprämie ausmachen wird. Mitteilen müssen man es trotzdem, um den Pflichten nachzukommen. Löst nämlich eine PV-Anlage einen Brand an Ihrem Wohngebäude aus, sollte der Versicherer von der Anlage gewusst haben. Wenn nicht, könnte die Schadensabwicklung auf Schwierigkeiten stoßen.

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