Bevor in einem Gesetz (GEG, polemisch "Heizungsgesetz" genannt) festgelegt wird, wie die zukünftige Wärme- und Kälteversorgung aussehen soll, sollte ist es logisch sein, dass erst einmal herausgefunden werden muss, wie die Gemeinden, die Landkreise und Bundesländer aufgestellt sind. Nun plant die Bundesregierung eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung (Wärmeplanungsgesetz - WPG).
"Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze"
(Wärmeplanungsgesetz - WPG - 12/2023)
In immer mehr Städten und Gemeinden gibt es schon eine kommunale Wärmeplanung. Verpflichtend ist sie für größere Kommunen seit Anfang 2021 in Baden-Württemberg und seit Ende 2021 in Schleswig-Holstein. Neben Baden-Württemberg sind das alle Großstädte in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Hessen. In NRW war die Einführung geplant, in Bayern werden Kommunen unterstützt, wenn sie freiwillig solche Pläne aufstellen.
Die Wärmeplanung schafft und stärkt das Problem- und Lösungsbewusstsein der Akteure vor Ort und verankert die langfristige Aufgabe der Transformation der Wärme- und Kälteversorgung als eine wichtige Planungs- und Steuerungsaufgabe. Durch die Wärmeplanung wird sichergestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen vor Ort in den Planungs- und Strategieprozess eingebunden und bestehende Umsetzungspotenziale aktiviert werden. Die Wärmeplanung soll schließlich die Planungs- und Investitionssicherheit für Private, insbesondere Betreiber von Wärmenetzen sowie Gas- und Stromverteilnetzen, für Gebäudebesitzer und für Gewerbe- und Industriebetriebe, steigern und die notwendigen Investitionen in eine Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme anreizen. Bestehende sowie derzeit in der Erstellung befindliche Wärmepläne sollen durch die bundesgesetzlichen Regelungen weitgehend anerkannt werden. Entsprechend ist die Wärmeplanung ein langfristiger, strategischer Prozess, der mit der Erstellung des Wärmeplans beginnt und insbesondere in konkreten Umsetzungsmaßnahmen auf Seiten der öffentlichen Stellen wie auch der privaten und kommunaler Investoren münden soll.
Auch für
Hauseigentümer sind
kommunale Wärmepläne äußerst interessant. Denn von den Plänen des Ortes oder der Stadt hängt ab, wie sich Besitzer einer Immobilie verhalten.
Hauseigentümer, die
Aussicht auf den
Anschluss an ein
Fernwärmenetz haben, müssen ihre
Wärmeversorgung
nicht auf erneuerbare
Energien
umstellen. Und könnten sich möglicherweise den Einbau einer teuren elektrischen
Wärmepumpe sparen. Diese
Regelung war nach der Kritik am neuen
Gebäudeenergiegesetz (GEG) nachträglich ins
Gesetz aufgenommen worden.