Im März 2025 haben Bundestag und Bundesrat mit einem überparteilichen Konsens das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) in einer Grundgesetzänderung beschlossen. Im Oktober 2025 beziehungsweise im Dezember 2025 wurden dann die gesetzlichen und verwaltungsrechtlichen Grundlagen in enger Abstimmung mit den Ländern geschaffen, um die Kredite tatsächlich abzurufen und für zusätzliche Investitionen zu nutzen.
Das Generationenprojekt ist auf 12 Jahre angelegt. Es handelt sich um eine Kreditermächtigung zusätzlich zu den Investitionen im Kernhaushalt, um dringende Investitionen nachzuholen, die in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland versäumt wurden. Jährlich werden Kredite nur in der Höhe aufgenommen, wie auch Mittel aus dem Sondervermögen für Investitionen ausgegeben beziehungsweise abgerufen werden.
Das Sondervermögen schafft die notwendigen finanziellen Spielräume, um in den kommenden Jahren die strukturelle Modernisierung des Landes erfolgreich voranzutreiben. Bund, Länder und Kommunen sind damit in der Lage, zusätzliche Investitionen von 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität zu leisten.
Damit Deutschland wieder auf einen nachhaltigen Wachstumskurs kommt, sind Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur zentral. Sie sichern Arbeitsplätze, verbessern die Standortbedingungen für Unternehmen und stärken die Wirtschaft. Zusätzliche Impulse werden dort gesetzt, wo der Bedarf am größten ist: bei der Verkehrsinfrastruktur, bei Bildung und Digitalisierung, beim Wohnungsbau und bei der Energieinfrastruktur.
Einnahmen und Ausgaben des Bundes sind normalerweise Teil des Bundeshaushalts, des sogenannten Kernhaushalts. Dieser unterliegt der Schuldenbremse, die in den Artikeln 109 und 115 des Grundgesetzes geregelt ist und einen engen Rahmen für kreditfinanzierte Ausgaben setzt.
Damit der Investitionsstau dennoch gelöst werden kann, haben der Deutsche Bundestag und der Bundesrat im März 2025 mit einer Zweidrittelmehrheit eine Änderung des Grundgesetzes und die Einführung des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität beschlossen.
Das Sondervermögen gibt dem Bund eine Kreditermächtigung in Höhe von 500 Milliarden Euro, die für zusätzliche Investitionen in die Bereiche Infrastruktur und Klimaneutralität genutzt werden kann. Investitionen aus dem Sondervermögen können innerhalb einer Laufzeit von zwölf Jahren bewilligt werden.
Im Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG § 4) sind die Investitionen des Bundes vorgegeben.
Aus dem Sondervermögen werden in den folgenden Bereichen zusätzliche Investitionen des Bundes in die Infrastruktur innerhalb seiner Ausgabenzuständigkeit finanziert:
1. Zivil- und Bevölkerungsschutz,
2. Verkehrsinfrastruktur,
3. Krankenhausinfrastruktur,
4. Energieinfrastruktur,
5. Bildungs-, Betreuungs- und Wissenschaftsinfrastruktur,
6. Forschung und Entwicklung,
7. Digitalisierung,
8. Bauen und Wohnen sowie
9. Sport.
Wofür konkret die Mittel des Sondervermögens der Bundessäule (300 Mrd. Euro) ausgegeben werden, wird jährlich vom Gesetzgeber beschlossen und in einem sogenannten Wirtschaftsplan festgehalten.
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen und die bedarfsgerechte Verwendung der zugewiesenen Gelder sind die jeweiligen Ministerien der Bundesregierung verantwortlich. Im Jahr 2026 werden die höchsten Investitionen aus dem Sondervermögen von diesen Bundesministerien durchgeführt:
→ Bundesministerium für Verkehr
→ Bundesministerium für Gesundheit
→ Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
→ Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Die 100 Milliarden Euro für Länder und Kommunen sieht das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) sieht vor, dass die Länder selbst festlegen, wie die ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen verwendet werden und welche Anteile in die kommunale Infrastruktur investiert werden. Die 100 Milliarden Euro werden in Anlehnung an den "Königsteiner Schlüssel" auf die einzelnen Länder verteilt, der neben dem Steueraufkommen auch die Einwohnerzahlen berücksichtigt.
Der Klima- und Transformationsfonds (KTF) wird von 2025 bis 2034 jährlich mit 10 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verstärkt. In den KTF fließen auch Anteile aus den Erlösen des europäischen Emissionshandels sowie die Erlöse der CO2-Bepreisung im Rahmen des nationalen Emissionshandels.
Der KTF leistet einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele Deutschlands. Neben der Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudesektor, der Transformation der Industrie und der klimafreundlichen Mobilität sind der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft, Maßnahmen zum natürlichen Klimaschutz und seit 2025 auch der internationale Klimaschutz zentrale Aufgabenschwerpunkte des KTF. Darüber hinaus werden ab 2026 die privaten und gewerblichen Verbraucher bei den Netzentgelten erheblich entlastet – zusätzlich zu den bereits bestehenden Entlastungen bei den Energiekosten.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen