Die Flüssigkeitsklassen nach DIN 1988 - Teil 4 teilt die verschiedenen Wässer nach der Trinkwassergefährdung ein.
Klasse 1 - Ohne Gefährdung der Gesundheit und ohne Beeinträchtigung (zum Beispiel des Geschmacks, des
Geruchs oder der Farbe). Beispiele: Erwärmtes
Trinkwasser, vorrübergehende Trübung durch
Luftbläschen.
Klasse 2 - Ohne Gefährdung der Gesundheit und mit Beeinträchtigung (wahrnehmbar zum Beispiel durch eine Veränderung des Geschmacks, des
Geruchs oder der Farbe). Beispiele: Kaffee,
Eisenbakterien,
Rostwasser.
Klasse 3 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch wenig giftige Stoffe. Das sind Stoffe, die nicht der Klasse 4 zuzuordnen sind. Beispiele:
Kupfersulfatlösung,
Heizungswasser ohne Zusatzstoffe.
Klasse 4 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch giftige, sehr giftige, krebserzeugende oder radioaktive Stoffe (Lebensgefahr). Giftig und sehr giftig sind Stoffe, deren akute oder chronische Toxizität bei Ratten oral eine LD 50 < 200 mg je kg Körpergewicht oder inhalativ LC 50 < 2 mg je l
Luft in 4 Stunden entspricht. Beispiele: Lindan, Hydrazin, Insektizide, galvanische Bäder.
Klasse 5 - Mit Gefährdung der Gesundheit durch Erreger übertragbarer Krankheiten (Verseuchung, Lebensgefahr). Beispiele: Salmonellen, Hepatitisviren.
Mit Hilfe der
DIN 1988-100 wird die
Parallellösung von
DIN EN 1717 und DIN 1988-4
aufgehoben und die
DIN 1988-4 zurückgezogen. Die
DIN 1988-100 ist nur
zusammen mit der
DIN EN 1717 anzuwenden und gibt Erläuterungen sowie Hinweise zur Anwendung der EN 1717 in Deutschland.
Die Flüssigkeitsklassen nach DIN 1988 - Teil 4 werden nach den
Flüssigkeitskategorien nach DIN EN 1717 eingeteilt.