Vor allem
ältere Menschen oder Menschen mit
chronischen Krankheiten, die das
Immunsystem schwächen, wie z. B. Diabetes oder chronische Bronchitits, können an der
Legionärskranheit erkranken. Es handelt sich dabei um eine
Lungenentzündung, die unbehandelt bei Menschen mit chronischen Erkrankungen der Lunge bis zu 70 Prozent tödlich verläuft.
Die
Legionellose wurde erstmals im Jahre 1976 anlässlich einer Tagung ehemaliger Berufssoldaten (American Legion) in Philadelphia als eigenständige Erkrankung diagnostiziert, nachdem mehrere Tagungsteilnehmer an einer untypischen Lungenentzündung erkrankten und einige Erkrankte verstarben.
Bei der
Legionellose handelt es sich um eine
Atemwegserkrankung, die durch Bakterien der Gattung "Legionella pneumophila" hervorgerufen wird. Die Legionellose kann in zwei Erkrankungsformen auftreten.
- Das Pontiac-Fieber, das einem grippeähnlichen Infekt gleicht und sich hauptsächlich durch Fieber, Husten und Muskelschmerzen bemerkbar macht.
- Die Legionärskrankheit, die mit einer atypischen Pneumonie (Lungenentzündung) einhergeht und in der schweren Form zum Teil auch tödlich verläuft.
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Legionellose
(Legionärskrankheit) | |
Fieber
bis über 40 °C | erhöhte
Temperatur |
Schüttelfrost,
Übelkeit, Durchfall | Schüttelfrost
|
starke Muskel-
und Gelenkschmerzen | allgemeines Unwohlsein |
extrem starke
Kopfschmerzen | Kopf- und Gliederschmerzen |
Seh-, Hör-
und Gleichgewichtsstörungen, Orientierungslosigkeit,
Appetitlosigkeit, Durchfall möglich | leichte Benommenheit |
delierienhafte
Anfälle, Atemschmerzen,
Atemnot, Husten mit blutigem Auswurf, Herzbeschwerden | trockener Husten |
Komplikationen:
Schock, akute Niereninsuffizienz bis zum dialysepflichtigen
Nierenversagen, Atemlähmung | Komplikationen
sind nicht bekannt |
Legionellen-Infektionen erfolgen nicht durch eine Übertragung von Mensch zu Mensch, sondern ausschließlich aus der Umwelt durch das Einatmen von
Wasseraerosolen (Sprühnebel), so z. B. beim Duschen. Deswegen ist bei der
Trinkwasserinstallation darauf zu achten, dass die
Legionellen sich nicht vermehren können.
Die Legionärskrankheit bzw. der Nachweis des Erregers ist eine nach dem Infektionsschutzgesetz
meldepflichtig.
Auch wenn immer wieder diese Problematik heruntergeredet wird, sollt beachtet werden, dass
einige
Straftatbestände aus dem Strafgesetzbuch in Frage kommen können:
- § 222 Fahrlässige Tötung
- § 223 Körperverletzung
- § 224 Gefährliche Körperverletzung
- § 227 Körperverletzung mit Todesfolge
- § 229 Fahrlässige Körperverletzung
In Frage kommende Straftatbestände aus dem Infektionsschutzgesetz und der
Trinkwasserverordnung:
Wer als Unternehmer oder sonstiger Inhaber einer Wasserversorgungsanlage für den menschlichen Gebrauch, soweit daraus Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 4 Absatz 2 oder § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung Wasser als Wasser für den menschlichen Gebrauch über die zulässigen oder zulassbaren Ausnahmen hinaus abgibt oder anderen zur Verfügung stellt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter in diesen Fällen fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Im Trinkwasser dürfen Krankheitserreger nicht enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Inwieweit die Wasserversorger in der Pflicht sind, bleibt weiterhin strittig.
Bakterien befinden sich im Wasser (Trinkwasser, Brunnenwasser, aber auch in Seen und Flüssen). Sie wachsen schnell. So kann sie sich in nur 8 Stunden auf über 16 Millionen Zellen vermehren. Dies setzt aber eine notwendige Nahrung (Biofouling - Biofilmbildung) und entsprechende Temperaturverhältnisse (25 - 45 °C) voraus.
Bisher sind 48 Legionellen-Arten und 70 Untergruppen.bekannt, die hauptsächlich im Süßwasser, aber auch im feuchten Erdreich vorkommen. In Seen mit Salzwasser kommen die Legionellen nicht vor, weil sie Kochsalz nicht mögen.
Legionellen sind wärmeliebende Bakterien. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung verbunden sind. 1976 trat die bis dahin unbekannte Infektionskrankheit bei einem Legionärstreffen in Philadelphia auf und wird seitdem als Legionärskrankheit bezeichnet. Auch das so genannte Pontiac-Fieber kann von Legionellen ausgelöst werden.
Legionellen gehören zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser und sind in Oberflächengewässern nur eine sehr geringe Infektionsgefahr für Menschen. Gelangen die Bakterien jedoch mit Tröpfchennebel in die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen.
Legionellen vermehren sich bevorzugt zwischen 25 und 45 °C. Die Quellen können vor allem Duschanlagen, Schwimmbäder, Whirlpools, Klimaanlagen mit Luftbefeuchtung und Kühltürme sein, also dort wo Wasser nicht stark erwärmt (< 60 °C) wird und längere Zeit (Stagnation) steht. Anfällig sind vor allem große Speicher von über 300 Litern Inhalt, wie sie in Einfamilienhäusern und Wohnungen kaum vorkommen. Daneben kommt jedes längere Zeit in der Leitung stehende Wasser (Stagnationswasser) als geeignetes Milieu in Frage, vor allem wenn es warm (> 25 bis 45 °C) steht.
Aber auch Autowaschanlagen, Springbrunnen, Gartenerde und Kompost können Infektionsquellen sein.