Beheizte
Estriche können sich je nach Betriebszustand der
Fußbodenheizung im Extremfall um das Vielfache eines unbeheizten
Estrichs ausdehnen. Das stellt besondere Anforderungen an die zulässigen Feldgrößen, die geometrische Anordnung der Teilflächen und die Ausbildung der Bewegungsfugen selbst. Obwohl im Schrifttum bzw. in den Merkblättern der Fachverbände etliche Aussagen ge troffen werden, muss die Gesamtsituation dennoch projektbezogen untersucht werden.
Die einzelnen Räume eines Gebäudes haben stets einen unterschiedlichen
Wärmebedarf und erfordern somit eine unterschiedliche Oberflächentemperatur. Je nach
Bodenbelag, Keramik oder Teppich, ist die mittlere
Estrichtemperatur und somit die Ausdehnung der
Estrichflächen unterschiedlich.
Nachtabsenkungen und vorübergehende Abschaltung von Räumen beeinflussen die angestrebte gleichmäßige Dehnung zusätzlich negativ. Aus den vorgenannten Gründen sollte in jeder Türschwelle eine Bewegungsfuge angebracht werden. Ist rechtzeitig die Öffnungsrichtung der Türen bekannt, so können die Bewegungsfugen in den Türschwellen so plaziert werden, dass sie später unmittelbar unter der Tür liegen. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Räume voneinander abweichende
Bodenbeläge aufweisen.
Die Ausdehnungsmöglichkeit von 5 mm ist nicht nur an den Raumumschließungsflächen und Bewegungsfugen erforderlich, sondern auch dort, wo der Fußboden z. B. an ein Treppenhaus angrenzt. Der
Bodenbelag der Treppe ist fest mit dem Gebäude verbunden, während der übrige Boden /
Estrich „schwimmend“ ausgeführt ist (Abb. 20.7.).
Außer den Randfugen an den Raumumfassungswänden sind große oder geometrisch geschachtelte Flächen, insbesondere bei
Zementestrichen, mit zusätzlichen Fugen zu versehen. Besonders gefährdet sind L- und Z-förmige Flächen, wo von den vorstehenden Ecken Kerbwirkungen ausgehen. Das Breite-Längenverhältnis einzelner Flächen sollte 1:2 nicht überschreiten. Bauwerksfugen müssen deckungsgleich im darüber befindlichen
Estrich übernommen werden.