Nach der Einbringung des
Estrichs muss stets an allen Seiten der Umfassungswände sowie an aus dem
Estrich herauskommenden Rohrleitungen, Konsolen, etc., ein unbeschädigter
Randdämmstreifen sichtbar sein. An keiner Stelle darf die
Estrichfläche die vorgenannten Bauwerkteile berühren. Bei
Estrichen, die anschließend mit Teppichböden beklebt werden, darf der oberhalb des
Estrichs vorstehende
Randdämmstreifen erst nach der Spachtelung abgeschnitten werden. Eine weitere Behandlung der Randfuge ist nicht unbedingt erforderlich. Der anschließend verlegte Teppich überdeckt die Randfuge und die später angesetzte Sockel leiste stellt den Übergang zur Wand her. Weitaus bedeutsamer wird die Behandlung der Randfuge bei keramischen Oberbelägen. Hierbei darf der
Randdämmstreifen erst dann abgeschnitten werden, wenn der Keramikboden verlegt und verfugt ist. Wird der
Randdämmstreifen vorher abgeschnitten, so kann Mörtel und Fugenmasse in den Spalt eindringen. Dadurch wird eine Verbindung zur Wand hergestellt, die eine Ausdehnung verhindert. Risse und Schäden am Fußboden sind auf diese Weise vorprogrammiert. Bei sachgemäßer Verarbeitung bleibt der
Randdämmstreifen so lange stehen, bis der gesamte keramische Oberboden aufgebracht und verfugt ist. Erst danach wird der
Randdämmstreifen abgeschnitten. Sehr oft werden in Verbindung mit dem keramischen Oberbelag keramische Sockelleisten verwendet. Hierbei sollten zunächst auf dem keramischen
Bodenbelag dünne Streifen aus Polystyrolschaum oder vergleichbarem Material von etwa 2-3 mm Dicke verlegt werden. Dadurch kann der auf der Rückseite befindliche Kleber bzw. das Fugenmaterial der Sockelleisten-Stoßstellen nicht in den Spalt zwischen Sockelleisten und Fußboden eindringen. Nach dem Erhärten wird der überstehende Schaumstoff mit einem Messer abgeschnitten und eine dauerelastische Fuge gezogen. Auf diese Art und Weise besteht eine völlige Unabhängigkeit in den Bewegungen zwischen der Fußbodenplatte und den Sockelleisten bzw. einer gefliesten Wand. Sind Verbindungen zwischen Sockelleiste und Keramikboden durch eingeschlämmtes Fugenmaterial vorhanden, so werden oft die Sockelleisten durch die Schiebewirkung zerbrochen. Ähnliche Fälle sind selbst bei kleinflächigen Badezimmern an den Unterkanten der ersten Wandfliesenreihe sichtbar (siehe Kapitel 43, Abb. 43.21.).
Insbesondere in Kellerräumen und in an das Erdreich angrenzenden Räumen hat die ordnungsgemäß versiegelte Randfuge eine große Bedeutung. Dann nämlich, wenn ausgelaufenes oder verschüttetes
Wasser über den Randfugenbereich in die Dämmschicht eindringen kann. Bekanntlich sind an Erdreich angrenzende Räume, den
Vorschriften entsprechend, zunächst oberhalb der Rohdecke mit einer Feuchtigkeitssperre zu versehen, d. h. abzudichten. Somit kann von unten her keine Feuchtigkeit in die
Dämmung eindringen, aber auch keine Feuchtigkeit, die etwa in der Dämmschicht vorhanden ist, nach unten austrocknen. Die Feuchtigkeit bleibt also, je nach
Fußbodenheizungssystem, mehr oder weniger lange in der Dämmschicht und kann die Dämmfunktion bzw. die mechanische Stabilität beeinträchtigen. Eine Austrocknung derart eingedrungener Feuchtigkeit nach oben ist aufgrund der geforderten oberen Abdeckung der Dämmschicht in den seltensten Fällen möglich. Wird hier die Fuge zwischen
Estrich und Umfassungswänden ordnungsgemäß versiegelt, so kann keine Feuchtigkeit in die
Dämmung eindringen. Eine nach Ansicht des Verfassers hervorragende Art der Fugenversiegelung besteht darin, dass nach dem Abschneiden des
Randdämmstreifens der noch vorhandene Rest in der Fuge mit einem flachen Brettstück ca. 1 cm tief zurückgestaucht und anschließend der Hohlraum versiegelt, bzw. vergossen wird. Dazu steht u. a. ein hervorragendes 2-Komponenten- Material auf der Basis Polyurethan zur Verfügung, das nach dem Zusammenbringen zweier Komponenten und ca. 1-minütigem gutem Durchschütteln aus einer aufgeschraubten Tülle selbstnivellierend vergossen werden kann. Das Material ist nach 2-3 Stunden trocken und erzielt bereits nach einem halben Tag eine hervorragende Festigkeit (Abb. 20.24.).