Der Einbau einer
Fußbodenheizungsanlage muss bereits bei der Planung des Hauses Berücksichtigung finden. Leider gibt es immer wieder Situationen, wo sich der
Bauherr erst in einem fortgeschrittenen Baustadium für die
Fußbodenheizung entscheidet. Dann fehlen oft die bautechnischen Voraussetzungen, es werden Kompromissanlagen gebaut und der
Bauherr wundert sich später, wenn der erwartete Komfort fehlt. Wichtigste Voraussetzung für den Einbau der
Fußbodenheizung ist die
Wärmedämmung des Hauses, sie sollte sicherstellen, dass der spezifische
Wärmeverlust im Mittel 80 W / m
2K nicht übersteigt. Andernfalls ist nur eine Kombination bestehend aus
Fußbodenheizung und einem zusätzlichen Beheizungssystem möglich. Der
Bauherr sollte bereits frühzeitig über die Einflüsse des Fußbodenbelages aufgeklärt werden, damit er weiß, dass man nur bestimmte Böden, Teppiche etc. einsetzen kann.
Der
Auftraggeber sollte darüber informiert werden, dass bei harten Belägen in jedem Türdurchgang bzw. bei großen
Estrichflächen entsprechende Bewegungsfugen angeordnet werden müssen. Die Beteiligten sollten gemeinsam klären, wo die Fugen am sinnvollsten angeordnet werden können. Der
Bauherr muss wissen, dass der Auftrag sowohl mit einer hohen, als auch mit einer niedrigen Betriebstemperatur ausgeführt werden kann, und dass der damit verbundene Mehraufwand für zusätzliche Rohrmengen beim
Angebotsvergleich berücksichtigt werden muss.
Der Bauherr muss wissen, dass die Fußbodenheizung, abgesehen von einigen teuren Sondersystemen, eine bestimmte Trägheit besitzt und er deshalb keine spontane Anpassung an seine Temperaturwünsche erwarten kann.
Er muss wissen, dass Nachtabsenkungen einige Stunden früher als bei Heizkörperanlagen vorgenommen werden müssen, und dass die Aufheizung am nächsten Morgen bereits früher einsetzen muss. Wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte nunmehr der Auftrag abgeschlossen und die Fußbodenheizung verlegt, so sollte der Heizungsbauer seinem Vertragspartner in schriftlicher Form auf die Beachtung der aktuellen Merkblätter der jeweiligen Fachverbände bzw. das Schnittstellen-Protokoll hinweisen. Diese Blätter enthalten wichtige Besonderheiten und Informationen, die von den nachfolgenden Gewerken bzw. dem Anlagenbetreiber zu beachten sind. Andernfalls können an der Fußbodenheizung unter Umständen auch erst nach einigen Jahren Schäden an Heizrohren und Böden auftreten. Wenn die Estrich- und Fliesenlegerarbeiten nicht den Grundsätzen der Merkblätter entsprechend ausgeführt werden und insbesondere die Ausdehnung der Estrichfläche durch nicht sachgemäß ausgeführte Bewegungsfugen behindert ist, dann können Brüche und Risse auftreten.
Die wärmetechnischen Zusammenhänge in Bezug auf Ausdehnung und Ausführung der Estrichflächen sind bislang den wenigsten Verarbeitern bekannt und es wird noch eine relativ lange Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die erforderlichen Maßnahmen herumgesprochen und konsequent durchgesetzt haben.
Selbst von erfahrenen Handwerkern, die Jahrzehnte Estrich und Keramikbeläge verlegten, werden die Besonderheiten eines beheizten Fußbodens häufig nicht ausreichend beachtet.