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Autoren
OldBo
12.01.2010

Radtke 10.08.2009
Der Einbau einer Fußbodenheizungsanlage muss bereits bei der Planung des Hauses Berücksichtigung finden. Leider gibt es immer wieder Situationen, wo sich der Bauherr erst in einem fortgeschrittenen Baustadium für die Fußbodenheizung entscheidet.
Der Einbau einer Fußbodenheizungsanlage muss bereits bei der Planung des Hauses Berücksichtigung finden. Leider gibt es immer wieder Situationen, wo sich der Bauherr erst in einem fortgeschrittenen Baustadium für die Fußbodenheizung entscheidet. Dann fehlen oft die bautechnischen Voraussetzungen, es werden Kompromissanlagen gebaut und der Bauherr wundert sich später, wenn der erwartete Komfort fehlt. Wichtigste Voraussetzung für den Einbau der Fußbodenheizung ist die Wärmedämmung des Hauses, sie sollte sicherstellen, dass der spezifische Wärmeverlust im Mittel 80 W / m2K nicht übersteigt. Andernfalls ist nur eine Kombination bestehend aus Fußbodenheizung und einem zusätzlichen Beheizungssystem möglich. Der Bauherr sollte bereits frühzeitig über die Einflüsse des Fußbodenbelages aufgeklärt werden, damit er weiß, dass man nur bestimmte Böden, Teppiche etc. einsetzen kann.

Der Auftraggeber sollte darüber informiert werden, dass bei harten Belägen in jedem Türdurchgang bzw. bei großen Estrichflächen entsprechende Bewegungsfugen angeordnet werden müssen. Die Beteiligten sollten gemeinsam klären, wo die Fugen am sinnvollsten angeordnet werden können. Der Bauherr muss wissen, dass der Auftrag sowohl mit einer hohen, als auch mit einer niedrigen Betriebstemperatur ausgeführt werden kann, und dass der damit verbundene Mehraufwand für zusätzliche Rohrmengen beim Angebotsvergleich berücksichtigt werden muss.

Der Bauherr muss wissen, dass die Fußbodenheizung, abgesehen von einigen teuren Sondersystemen, eine bestimmte Trägheit besitzt und er deshalb keine spontane Anpassung an seine Temperaturwünsche erwarten kann.

Er muss wissen, dass Nachtabsenkungen einige Stunden früher als bei Heizkörperanlagen vorgenommen werden müssen, und dass die Aufheizung am nächsten Morgen bereits früher einsetzen muss. Wurde unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte nunmehr der Auftrag abgeschlossen und die Fußbodenheizung verlegt, so sollte der Heizungsbauer seinem Vertragspartner in schriftlicher Form auf die Beachtung der aktuellen Merkblätter der jeweiligen Fachverbände bzw. das Schnittstellen-Protokoll hinweisen. Diese Blätter  enthalten wichtige Besonderheiten und Informationen, die von den nachfolgenden Gewerken bzw. dem Anlagenbetreiber zu beachten sind. Andernfalls können an der Fußbodenheizung unter Umständen auch erst nach einigen Jahren Schäden an Heizrohren und Böden auftreten. Wenn die Estrich- und Fliesenlegerarbeiten nicht den Grundsätzen der Merkblätter entsprechend ausgeführt werden und insbesondere die Ausdehnung der Estrichfläche durch nicht sachgemäß ausgeführte Bewegungsfugen behindert ist, dann können Brüche und Risse auftreten.

Die wärmetechnischen Zusammenhänge in Bezug auf Ausdehnung und Ausführung der Estrichflächen sind bislang den wenigsten Verarbeitern bekannt und es wird noch eine relativ lange Zeit in Anspruch nehmen, bis sich die erforderlichen Maßnahmen herumgesprochen und konsequent durchgesetzt haben.

Selbst von erfahrenen Handwerkern, die Jahrzehnte Estrich und Keramikbeläge verlegten, werden die Besonderheiten eines beheizten Fußbodens häufig nicht ausreichend beachtet.

Quellen
Das ABC der Flächenheizung und Flächenkühlung Winnenden: Heizungs-Journal Verlags-GmbH, ISBN 3-924788-16-2
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