Bei der Herstellung von Zementestrich ist der Zementgehalt auf das notwendige Maß zu beschränken. Estriche sollen nicht erdfeucht und nicht steifplastisch, sondern weich und gut verformbar sein. Entmischungen dürfen nicht auftreten.
Bei normalen Estrichen sollte der Zementgehalt nicht mehr als max. 300 kg / m3 betragen. Eine Erhöhung des Zementgehaltes würde zwar die Festigkeit verbessern aber auch die Zugspannungen beim Schwinden vergrößern und zu Verkrümmungen der Estrichfläche führen (Aufschüsseln). Deshalb sollen normale Estriche in möglichst weichplastischer Konsistenz eingebaut werden. Eine Erhöhung der Anmachwassermenge würde ohne Zugabe geeigneter Stabilisatoren zur Entmischung und zur Ablagerung von Wasser und Zementleim auf der Oberfläche führen.
Da Heizestriche wesentlich dicker als normale Estriche ausgeführt werden, kann hier der Zementgehalt zur Steigerung der Festigkeit auf 320-350 kg / m3 angehoben werden. Aufgrund der größeren Dicke wirken sich Verkrümmungen nicht so stark aus wie bei normalen Estrichen mit geringer Dicke. Die weichplastische Konsistenz der Estrichmasse kann durch Zugabe geeigneter zementdispergierender Zusatzmittel erreicht werden.
Der Zementgehalt sollte bei Estrichen auf Trennschicht herkömmlicher Konsistenz 400 kg / m3 Estrich ohne besondere Zusatzmittel nicht überschreiten.
Der Zuschlag soll bei Estrichdicken bis 40 mm, ein Größtkorn von 8 mm, bei Estrichdicken über 40 mm von 16 mm nicht überschreiten. Der Zuschlag sollte in der oberen Hälfte des günstigen Bereichs der Sieblinie nach DIN 1045 liegen. Zementestrich ist unverzüglich nach Beendigung des Mischvorganges bzw. nach Anlieferung auf der Baustelle einzubringen. Dazu kann er entweder mit Schubkarren verteilt oder in weichplastischer Konsistenz über Schlauchleitungen zur Verwendungsstelle gepumpt werden.
Am Ende der ca. 10 cm dicken Schlauchleitung ist ein topfartiger Behälter mit drei Füßen angeschlossen, aus dem der Estrich zu Boden fällt. Zur großflächigen Verteilung wird der Topf während des Pumpvorganges mehrfach versetzt. Der Pumpvorgang erfolgt stoßartig, wodurch eine nicht unerhebliche Bewegung sowohl des Schlauches als auch des Topfes entsteht.
Die Heizrohre sind bei der Estricheinbringung an den Gefahrenstellen durch Unterlegen von Bohlen oder Schaltafeln vor Beschädigung zu schützen. Bei Einbringung darf die Temperatur des Zement estrichs + 5 °C nicht unterschreiten. Sie soll anschliessend wenigstens drei Tage lang auf mindestens + 5 °C gehalten werden. Ferner ist der Estrich mindestens drei Tage, bei niedrigen Temperaturen oder langsam erhärtenden Zementen entsprechend länger, vor dem Austrocknen und auch danach noch mindestens eine Woche vor schädlichen Einwirkungen, wie z. B. Wärme und Zugluft, zu schützen. Andernfalls kann sich durch zu schnelle Abtrocknung der Estrichoberseite eine Verkrümmung der Estrichfläche einstellen.
Dies ist im allgemeinen ohne besondere Maßnahmen sichergestellt, wenn das Bauwerk geschlossen ist. Zementestriche sollten nicht vor Ablauf von drei Tagen begangen und nicht vor Ablauf von sieben Tagen höher belastet werden. Die Aufheizung darf ohne besondere Estrichzusätze erst nach einer Trocknungszeit von mindestens 21 Tagen erfolgen.