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Autoren
OldBo
08.04.2010

Radtke 20.08.2009
Zementestriche bestehen aus Kiessand, Zement und Wasser. Die Korngrößen des Kiessandes richten sich nach der vorgesehenen Estrichdicke und werden über die „Sieblinie“ spezifiziert.
Abb. 4. Pumpfähiger Fertigestrich. (Werkfoto: Sibo)
 Abb. 4. Pumpfähiger Fertigestrich. (Werkfoto: Sibo)

Zementestriche bestehen aus Kiessand, Zement und Wasser. Die Korngrößen des Kiessandes richten sich nach der vorgesehenen Estrichdicke und werden über die „Sieblinie“ spezifiziert.

Für im Wohnungsbau übliche Zementestriche beträgt der Zementanteil ca. 300 kg/m2 Estrichmörtel. Für die chemische Abbindung des Zementes sind  ca. 40 % der Zementmenge als Wasser beizumischen. Das sind bei 300 kg Zement rund 120 Liter je m2 Estrichmörtel.

Das Verhältnis Wasser / Zement wird als Wasser- Zement - Faktor (W/ Z - Faktor) bezeichnet. Im vorgenannten Beispiel W/ Z - Faktor = 0,4. Das Problem besteht jetzt darin, dass eine solche Mischung überhaupt nicht verarbeitbar ist. Es muss mehr Wasser als chemisch erforderlich zugegeben werden, um den Mörtel verarbeitbar zu machen. Übliche W / Z - Faktoren liegen zwischen 0,6 und 0,7.

Durch Beimischung geeigneter Estrichzusatzmittel lässt sich diese überschüssige Wassermenge reduzieren. Ausserdem können diese Zusätze auch Stoffe enthalten, die gleichzeitig die Festigkeit des Estrichs erhöhen. Auch die Austrocknungseigenschaften können sich dadurch verändern. Geringe erforderliche Wassermengen bedeuten kürzere Trocknungszeit und geringere Schwindung des Estrichs während der Trocknungsphase.

Untersuchungen verschiedener Zusatzmittel haben ergeben, dass sich durch Zugabe von Estrich-Zusatzmitteln der Luftporengehalt des Estrichmörtels erhöht und dadurch eine bessere Verarbeitbarkeit erzielt wird. Luftporen reduzieren aber wiederum die Biegezugfestigkeit des Estrichs.

Nach der Estrichnorm DIN 18560 Teil 2 dürfen bei der Herstellung von Heizestrichen nur solche Zusatzmittel verwendet werden, die den Volumenanteil an Luftporen des Mörtels nach DIN EN 196 Teil 1 um nicht mehr als 5 % erhöhen. Die gleiche Forderung steht auch in der europäischen Norm EN 1264 Teil 4.

Ohne Zugabe von Mitteln (0 - Mischung) ergibt sich ein Luftporengehalt von ca. 3 %. Somit darf der Estrich nach Zugabe spezieller Mittel keinen höheren Luftporengehalt als 8 % aufweisen.

Untersuchungen verschiedener Mittel haben ergeben, dass sie bei Einhaltung der angegebenen Dosierung, den Luftporengehalt um durchschnittlich 8 % erhöhen.

Die vorgenannten Zusammenhänge sollen dem Verarbeiter aufzeigen, welche Konsequenzen sich aus einer Überdosierung ergeben können. Beim Heizestrich sollen die Heizröhre möglichst gut in die Estrichschicht eingebettet sein. Dazu leisten geeignete Estrichzusatzmittel bei Zementestrichen einen wertvollen Beitrag.

Die Estrichzusatzmittel werden allgemein dem Zu gabewasser vor der Herstellung des Estrichs beigemischt. Die jeweiligen Anwendungsrichtlinien der Hersteller sind zu beachten.

Zusätze zur Verkürzung der Erhärtungszeit sind stets problematisch. Sie sollten nur dann eingesetzt werden, wenn die übliche Erhärtungszeit nicht abgewartet werden kann. Es sollten nur die von Systemanbietern empfohlenen Mittel eingesetzt werden. Die rechtliche Frage nach der Zulässigkeit der Verkürzung der Abbindezeit bleibt offen. In den Merkblättern des Zentralverbandes des deutschen Baugewerbes werden verkürzte Abbindezeiten nicht berücksichtigt.

Quellen
Das ABC der Flächenheizung und Flächenkühlung Winnenden: Heizungs-Journal Verlags-GmbH, ISBN 3-924788-16-2
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