Wie alle anderen im Marktanreizprogramm geförderten Technologien müssen auch Wärmepumpen hohe Standards erfüllen. Durch die Förderanforderungen soll sichergestellt werden, dass die geförderten Wärmepumpen auch tatsächlich einen positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies ist bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen dann der Fall, wenn die Wärmequelle (z.B. Umgebungsluft, Erdwärme) einen möglichst hohen Anteil der Wärmebereitstellung liefert und die zusätzlich notwendige elektrische Antriebsenergie gering ist. Ein Maßstab hierfür ist die Jahresarbeitszahl.
Die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetrieben Wärmepumpen ist das Verhältnis der von der Wärmepumpe jährlich abgegebenen Wärmemenge zu der zugeführten elektrischen Energie. Einen nennenswerten Anteil erneuerbarer Energien an der Nutzwärme liefern elektrische Wärmepumpen bei Jahresarbeitszahlen ab 3,0.
Die Förderanforderungen an Wärmepumpen gehen teilweise über den genannten Betrag hinaus, da ggf. für den Praxisbetrieb Abschläge von den berechneten Jahresarbeitszahlen antizipiert werden müssen.
Wie gut die Wärmepumpe in der Praxis arbeitet, hängt von der Einbindung in das Gebäudeheizsystem ab. Besonders gut eignen sich Neubauten und gut sanierte Bestandsgebäude. Mit den geforderten Stromzählern (bzw. Gaszählern) und Wärmemengenzählern kann der Anlagenbetreiber Jahresarbeitzahlen im praktischen Betrieb ermitteln. Wärmemengenzähler stellen ein wichtiges Korrektiv dar, von welchem auf die Dauer eine Verbesserung der Auslegung und der Installationsqualität von Wärmepumpensystemen erwartet werden kann. Ihr Einbau kostet zusätzlich – dies ist jedoch gemessen am Zusatznutzen wirtschaftlich zumutbar. Werden Wärmemengenzähler standardmäßig vom Hersteller der Wärmepumpe mitgeliefert, ist mit geringeren Kosten zu rechnen. Eine Qualitätsanforderung an die Wärmezähler wurde nicht gestellt. Ein Stromzähler ist auch jetzt schon Standard.