Der Begriff der Jahresarbeitszahl ist in Nr. 9 Abs. 3 der Förderrichtlinie erläutert. Danach ist die Jahresarbeitszahl bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen das Ergebnis der Division der abgegebenen Wärmemenge durch die eingesetzte Strommenge einschließlich der Strommenge für den Betrieb der peripheren Verbraucher.
Bei der Ermittlung der Jahresarbeitszahlen (nicht zu verwechseln mit der Leistungszahl, auch COP-Wert genannt) ist daher grundsätzlich zu berücksichtigen, dass auf das Gesamtsystem, nicht jedoch nur auf den Heizungsbetrieb, abzustellen ist. Für einen Übergangszeitraum bis zum 31.12.2008 wird hiervon abweichend zugelassen, dass die Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 (somit nur für den Heizungsbetrieb) erfolgt.
Die zur Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI) nötigen Angaben (Leistungszahl(en) der Wärmepumpe gemäß Labormessungen, maximale Vorlauftemperatur des Heizungssystems, bei Sole/Wasser-Wärmepumpen die minimale Soleeintrittstemperatur in die Wärmepumpe, bei Luft/Wasser-Wärmepumpen die Klimaregion und die Heizgrenztemperatur) werden in der Fachunternehmererklärung1 (Anlage zum Förderantrag) abgefragt.
Für ab dem 1.1.2009 beim BAFA eingehende Anträge gilt: Es werden nur noch Bewilligungen erteilt, wenn die Jahresarbeitszahl für das Gesamtsystem ermittelt wurde und die Jahresarbeitszahl für das Gesamtsystem mindestens den in der Förderrichtlinie angebenen Wert erreicht. Hinweise zur Berechnung der Jahresarbeitszahlen werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.