Die indirekte Übergabe von Nah- bzw. Fernwärme ist heutzutage vor allen Dingen im Wohnungsbau die übliche Bauweise. Hier werden beide Seiten hydraulisch voneinander entkoppelt. In der Regel hat jede Übergabestation je einen Wärmetauscher für die Heizungs- und Trinkwasser-Erwärmungsanlage.
Der Hausanschlussraum zur Unterbringung des Hausanschlusses und Übergabeeinrichtungen § 11 AVB FernwärmeV und der Einrichtungen der Kundenanlage § 12 AVB FernwärmeV muss dienen Vorgaben entsprechen. Die FernwärmeV ist immer Bestandteil der AGB's der Wärmelieferanten.
Das aufbereitete Fernheizungswasser muss der DIN EN 12953-10, der VDI 2035 sowie der TRD 612 und dem VdTÜV-Merkblatt 1466 entsprichen. Es darf nicht entnommen oder neu befüllt werden.
Die Hausanlage muss nach den gesetzlichen Bestimmungen, den einschlägigen Normen und Regelwerken sowie den anerkannten Regeln der Technik ausgelegt und gebaut werden. Nur so kann eine richtige Wärmelieferung und Übergabe stattfinden. Kundenanlagen sind mit zentralen, selbsttätig wirkenden Einrichtungen zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe (Pumpen) in Abhängigkeit der Temperatur und der Zeit (Nachtabsenkung) auszustatten, da die meisten Lieferanten wegen der Trinkwassererwärmung im Bereich zwischen ca. 70 - 90 °C gleitend die Wärme liefern.