Alle Hersteller von Wärmeerzeugern (Heizkessel, Heizthermen, Wärmepumpen, BHKW's), Wärmetauscher und Armaturen (Regelventile) weisen in ihren Unterlagen auf die Einhaltung der VDI-Richtlinie 2035 hin. Viele Anlagenbauer, aber auch für die Betreiber von Bestandanlagen, verstehen diese Richtlinie nicht. Sie wird nicht angewendet, weil sie eine Verkalkung, Korrosion und stinkendes schwarzes oder braunes Heizungswasser immer noch als "Gottgegeben" hinnehmen oder noch schlimmer, die höheren Kosten einer Anlagenbehandlung nicht zahlen wollen.
Ab Dezember 2005 gilt die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 und ab 2009 die neue VDI 2035 Blatt 2, die auch Bestandteil der anerkannten Regeln der Technik (aRdT) sind. Hier hat sich einiges in Bezug auf das Füllwasser von Heizungsanlagen geändert.
Im Sommer 2015 hat die Überarbeitung von Blatt 1 und Blatt 2 begonnen. Das Ziel ist die Zusammenführung der Blätter 1 und 2 zu einem gemeinsamen Blatt 1.
Wir warten immer noch.
Bei Heizungstausch pH-Wert prüfen
Die VDI-Richtlinie 2035 ist eine technische Regel, die beim Austausch einer Heizung den Installateur zur Prüfung des Heizungswassers verpflichtet, selbst wenn Korrosionsschutzmaßnahmen nicht vertragsgegenständlich sind. Das nahm auch das OLG Rostock als Grundlage für einen Beschluss (4 U 52/23 vom 14. Juli 2023).
Im vorliegenden Fall wurde die pH-Wert-Prüfung vom Installateur nicht durchgeführt, in der Folge kam es zu Korrosionsschäden an der neu installierten Heizungsanlage in Höhe von ca. 15.000 Euro. Obwohl die Prüfung nicht Vertragsgegenstand war, bestand für den Installateur die Pflicht, das Heizungsfüllwasser zu prüfen und gegebenenfalls auf notwendige Schutzmaßnahmen hinzuweisen.
Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1:2021-03 (Vermeidung von Schäden in Warmwasser-Heizungsanlagen - Steinbildung und wasserseitige Korrosion) wurde erneuert und ist ab dem 1. März 2021 gültig. Die VDI 2035 Blatt 2 wurde zurückgezogen.
Die Richtlinie berücksichtigt die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einer gemeinsamen Richtlinie* . Bei der Überarbeitung und Zusammenführung sind aktuelle fachliche Erkenntnisse sowie der Themenbereich "Bestandsanlagen" mit berücksichtigt worden.
*Technische Richtlinien werden von einer Organisation (z. B. VDI-Verein Deutscher Ingenieure, VDE-Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) ausgegeben und geben einen Handlungsrahmen vor. Es gibt aber auch rechtliche Richtlinien, die von einem dazu formellgesetzlich ermächtigten Gremium (z. B. UMA, BMWi) beschlossen werden.
Eine Richtlinie ist eine Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution bzw. Organisation und ist kein förmliches Gesetz. Wann eine Richtlinie eine Regelungswirkung hat, kann nur im Einzelfall beurteilt werden. Eine Bindungswirkung ist von der Befugnis und Anerkennung des Herausgebers und von der Art und dem Umfang der für die jeweils betroffenen Adressaten geltenden Verbindlichkeit abhängig.
Eine Richtlinie kann auch als Regel bezeichnet werden, weil sie bestimmte Regelmäßigkeiten, die aus Erfahrungen und Erkenntnissen gewonnen wird, ableitet und gilt für einen bestimmten Bereich als verbindlich.
Durch die Zusammenlegung von Blatt 1 und 2 hat sich einiges geändert.
Die VDI-Richtlinie 2035 Blatt 1 befasst sich mit Schäden durch Steinbildung und wasserseitige Korrosion sowie Empfehlungen zu deren Vermeidung in Warmwasser-Heizungsanlagen (WWH). In der Neufassung werden die bisher getrennt behandelten Themen "Steinbildung" und "wasserseitige Korrosion" in einem Blatt berücksichtigt. Die Aufteilung der Richtlinienreihe VDI 2035 reduziert sich zukünftig auf zwei Blätter. Blatt 1 "Steinbildung und wasserseitige Korrosion" und Blatt 3 "Abgasseitige Korrosion".
Aspekte zur Steinbildung in Trinkwassererwärmungsanlagen werden in Anhang J behandelt und sollen perspektivisch in DIN EN 806 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen) und/oder DIN 1988-100 und DIN 1988-200 (Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Schutz des Trinkwassers, Erhaltung der Trinkwassergüte; Technische Regel des DVGW / Installation Typ A [geschlossenes System] - Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW) berücksichtigt werden.
Diese Richtlinie wird bei für Warmwasser-Heizungsanlagen nach DIN EN 12828 (Heizungsanlagen in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen) innerhalb eines Gebäudes angewendet, wenn die Vorlauftemperatur bestimmungsgemäß 100 °C nicht überschreitet. Sie gilt ebenso für Warmwasser-Heizungsanlagen, die temporär oder ständig in direkter hydraulischer Verbindung mit korrosionstechnisch geschlossenen Kalt-/Kühlwasserkreisläufen betrieben werden.
Außerdem gilt diese Richtlinie für Anlagen des Wärmecontractings, bei denen Gebäudekomplexe versorgt werden, wenn sichergestellt wird, dass während der Lebensdauer der Anlage das Ergänzungswasservolumen höchstens das Zweifache des Füllwasservolumens beträgt. Andernfalls ist, wie für Industrie- und Fernwärmeheizanlagen, das AGFW-Arbeitsblatt FW 510 oder das VdTÜV- Merkblatt TCh 1466 zu berücksichtigen.
Diese Richtlinie hilft, Schäden durch Steinbildung und Korrosion in Warmwasser-Heizungsanlagen zu vermeiden.
Hinweise bei Änderungen an Bestandsanlagen finden sich beispielhaft im Abschnitt 11.