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Autoren
OldBo
07.01.2026
In einem Anlagenbuch werden alle Arbeiten, Einstellungen, Inspektionen, Wartungen und Reparaturen an der Heizungs- und Elektroanlage, Trinkwasserinstallation und alle anderen Gewerke festgehalten.

In einem Anlagenbuch werden alle Arbeiten, Einstellungen, Inspektionen, Wartungen und Reparaturen an der Heizungs- und Elektroanlage, Trinkwasserinstallation und alle anderen Gewerke festgehalten. Zusätzlich sollten alle Einbau- und Bedienungsanleitungen abgeheftet werden. So schreiben z. B. die VDI 2035 "Heizungswasser", die VDI 6001 "Objektanalysen", die VDI 6023 "Hygienevorschriften", VDI 6022 "Raumlufttechnische Anlagen und Geräte" und Wärmepumpenhersteller das führen eines Anlagen- bzw. Prüfbuchs vor.

Eigentlich sollte jedes Haus ein Anlagenbuch (Prüfbuch, Projektbuch) bekommen. In öffentlichen Gebäuden, Gewerbe- und Wohngebäuden ist das Anlagenbuch ein Muss.

Das Anlagenbuch einer Heizungsanlage beinhaltet u. a. auch Nachweise, Dokumentationen, Protokolle und Bescheinigungen:

Mit dem Anlagenbuch sind die Fachhandwerker und der Betreiber immer auf der sicheren Seite. Der Fachhandwerker hat einen Nachweis über alle durchgeführten Arbeiten und der Betreiber hat alle Unterlagen an einer Stelle.

Führen eines Anlagenbuches zur Heizungsanlage
Die VDI-Richtlinie 2035 fordert, dass für Anlagen mit einer Kesselleistung > 50 kW (auch bei anderen Wärmeerzeugern [z. B. Wärmepumpe, BHKW]) ein Anlagenbuch anzulegen und zu führen ist.
Der Betreiber hat die Verantwortung für das Anlagenwasser und den Betrieb der Anlage. Hier hat der Planer bzw. der SHK-Fachbetrieb die Pflicht, den Betreiber der Anlage auf die Notwendigkeit eines Anlagenbuches hinzuweisen, da dieser in der Regel ein Laie ist.

Folgende Angaben sind in dem Anlagenbuch einzutragen:

  • Gesamtheizleistung, bei Mehrkesselanlagen auch die Einzelheizleistungen
  • Anlagenvolumen
  • Gesamthärte des Füll- bzw. Ergänzungswassers
  • zugrunde gelegte Füll- und Ergänzungswassermenge während der Lebensdauer der Anlage
  • Beurteilung der Wasserqualität (Wasseranalyse)
  • pH-Wert
  • Elektrische Leitfähigkeit
  • Zusätze zur Wasserbehandlung (Art und Menge)
  • Daten zur Druckhaltung (statische Höhe, MAG-Vordruck, Mindestdruck, Enddruck, Ansprechdruck des Sicherheitsventils)

Die Heizungswasserqualität und die Druckhaltung sollen mindestens einmal pro Jahr geprüft und im Anlagenbuch eingetragen werden. Ein nicht geführtes Anlagenbuch kann zu Gewährleistungseinschränkungen führen und Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.

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