Es gibt verschiedene Möglichkeiten,
Brandrauch aus Gebäuden oder Gebäudeteilen nach Außen abzuführen.
Vorschriften für diesen
vorbeugenden Brandschutz sind in unterschiedlichen
Verordnungen (
DIN, LBO, VDS) festgelegt. Außerdem sind die Auflagen der zuständigen
Brandschutzbehörden einzuhalten. Diese Anlagen sind integrierter Bestandteil ganzheitlicher
Brandschutzkonzepte (BMA, RWA und
Sprinkleranlagen).
Bei dem Rauch-Druck-Abzug (RDA) werden die Brandgase über eine Entrauchungsöffnung an oberster Stelle, z. B. eines innenliegenden Treppenhauses (Nottreppenhaus) oder Flure, nach Außen geblasen. Die Luft wird durch einen Zuluftventilator, der Außenluft ansaugt, in den Raum gedrückt. Dadurch wird gewährleistet, dass kein Brandrauch aus den anliegenden Räumen in den Fluchtweg gelangt. Eine natürliche oder maschinelle Entrauchung würde den Rauch aus den angrenzenden Räumen ansaugen.
Solange alle angrenzenden Türen geschlossen sind, kommt kein Rauch in den Fluchtraum. Wenn sich eine Tür öffnet, dann muss innerhalb kürzester Zeit (1 bis 3 Sekunden) ein
Druckausgleich stattfinden. Dabei sollte die Durchströmung einer geöffneten Tür eine Geschwindigkeit von 0,75 m/s bzw.2 m/s (
Brandbekämpfung über das Treppenhaus) haben. Die erforderliche Geschwindigkeit ist vom Druck und von der
Temperatur des offenen Raumes abhängig.