In vielen gewerblichen Gebäuden (Lager, Werkstätten, Tiefgaragen, aber auch Büro- und Verkaufsräumen) sind
Rauchmelder,
Brandmelde-,
Rauch- und Wärmeabzuganlagen nicht ausreichend. Hier wird eine aktive Brandlöschanlage vorgeschrieben. Am häufigsten werden
Sprinkleranlagen mit den vorgenannten Anlagen kombiniert.
Eine Sprinkleranlage besteht aus einem
Rohrnetz, dass in verschiedenen Gebäudeabschnitten (
Brandabschnitte, Schutzbereiche) installiert ist. Die Rohrleitungen sind entweder trocken (
Trockensystem) oder mit unter Druck stehendem
Wasser (
Nasssystem) ausgeführt. Diese Löschwasserleitungen enthalten
Löschdüsen (
Sprinkler), die im Normalzustand geschlossen sind.
Bei der
Planung einer Sprinkleranlage sind verschiedene Punkte mit den örtlichen
Brandschutzbehörden, der Bauaufsicht und den
Wasserversorgungsunternehmen (WVU) abzustimmen. Die Planungsgrundlagen sind in der
E DIN 1988-60,
DIN EN 1717, DIN 14462,
DIN EN 12845 und
DIN EN 806 vorgegeben.
Trockenanlage
In
frostgefährdeten Bereichen (
Garagen, Vordächer) und
hochtemperierten Räumen (Trockner) werden Trockenanlagen installiert. In dem Rohrnetz vom Alarmventil bis zum Sprinkler befindet sich Druckluft. Öffnet ein Sprinkler durch
Hitzeeinwirkung, wird das Alarmventil angesteuert und das Rohrnetz mit
Wasser gefüllt.
Nassanlage
In Bereichen, in denen keine Frost- und überhitzungsgefahr besteht, werden Nassanlagen installiert. Das komplette Rohrsystem ist mit
Wasser unter hohem Druck (10bar) gefüllt. In diesen Analge steht das
Wasser sofort an den Sprinklern an und bei dem Öffnen eines Sprinklers tritt sofort
Wasser aus.
Wenn eine
Nassanlage mit einer
Trinkwasserinstallation verbunden ist, dann darf kein Stagnationswasser in die
Trinkwasseranlage gelangen. Der Einbau eines Rückflussverhinders reicht in
Altanlagen nicht aus. Es müssen System- oder Rohrtrenner nach
DIN 1988-4 eingebaut werden. In
Neuanlagen sind nach E
DIN 1988-60 (Feuerlösch- u.
Brandschutzanlagen) nur Systemtrenner BA zulässig.
Die Forderungen für Normung von
Direktanschlussstationen (
DAS) nach der E
DIN 1988-60 ist, dass das in Fließrichtung hinter der DAS in der
Wasserlöschanlage sich befindende
Wasser wie die Flüssigkeitskategorie 5 nach
DIN EN 1717 zu betrachten ist. Danach sind für diesen Sonderfall unter Beachtung der hier getroffenen Festlegungen nur die DAS nach DIN 14464 (in Vorbereitung) mit DVGW-Prüfzeichen zulässig ist.
Damit es keine Probleme mit der Stagnation ud der entsprechenden Hygiene gibt werden größeren Anlagen
Trennstationen installiert.
Diese
Trennstation ist eine Sicherungsarmatur, mit der man eine Sprinkleranlage direkt an das
Trinkwassernetz anzuschließen darf. Mit dem integrierten Alarmventil, der Überwachungs- und Steuerzentrale, stellt die Trennstation eine vollwertige
Wasserversorgung
ohne Behälter,
Pumpe,
Druckhaltung und Schaltschrank dar.