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Autoren
OldBo
31.12.2025
Dachlawinen entstehen durch das Antauen einer Schneedecke auf einem Steildach. Der häufigste Grund ist eine schlechte oder unzureichende Dachdämmung. Aber auch Neuschnee, der auf den alten festen Schnee fällt, kann schnell ins Rutschen kommen.
Schneefanggitter
 Schneefanggitter
Quelle: Bochtler Bedachungen GmbH
Schneefangbalken
 Schneefangbalken
Quelle: Bochtler Bedachungen GmbH
Schneefangrohre und Eishalter für ein Metalldach
 Schneefangrohre und Eishalter für ein Metalldach
Quelle: Spenglerei Kling GmbH
Eishalter für ein Leistendach
 Eishalter für ein Leistendach
Quelle: Spenglerei Kling GmbH
Dachlawinen entstehen durch das Antauen einer Schneedecke auf einem Steildach. Der häufigste Grund ist eine schlechte oder unzureichende Dachdämmung. Aber auch Neuschnee, der auf den alten festen Schnee fällt, kann schnell ins Rutschen kommen.

In den Bauordnungen der Bundesländer sind die Maßnahmen festgelegt, wie das Abrutschen der Schneemassen verhindert werden können. Welche Maßnahmen im Eingangsbereich und an besonders gefährdeten Bereichen auf dem Daches angebracht werden, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.

Schneelast
1 m2 lockerer Neuschnee von 20 cm Höhe wiegt ca. 20 Kilogramm. Nass und pappig können es bis 80 kg sein. Wenn der Schnee antaut und in der Nacht wieder gefriert, dann bildet sich eine Eisschicht, die leicht abrutschen kann.

Schneefanggitter, Schneefangbalken oder Schneefangrohre schützen im Winter vor herabfallenden Schneelawinen. Schneestopper oder Schneefangsteine können auch nachträglich am Dach sicher angebracht werden.

Eishalter und Schneestopper verhindern das Abrutschen von dünnen Eis- und Schneeschichten besonders bei Metalldächern. Hier werden vorzugsweise mehrreihig angeordnete Rohrfangsysteme eingesetzt, die auf den Längsfalzen der Scharen mit Klemmlaschen befestigt werden.

Eine Dachflächenheizung wäre immer die sicherste Lösung, aber sie ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben und sehr kostenaufwendig. Also hilft nur das Einsetzen von Schneefangsystemen und das rechtzeitige Abschaufeln zu großer Schneelasten oder eine Absperrung der gefährdeten Bereiche.

Durch das Einhalten der Bauvorschriften hat der Hauseigentümer seine Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Wenn es trotztdem zu Personen- oder Sachschäden kommt, dann müssen Gerichte von Fall zu Fall entscheiden, wer haftbar zu machen ist. Zu diesem Thema gibt es aber auch viele Grundsatzurteile.
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