Dachlawinen entstehen durch das Antauen einer Schneedecke auf einem Steildach. Der häufigste Grund ist eine schlechte oder unzureichende Dachdämmung. Aber auch Neuschnee, der auf den alten festen Schnee fällt, kann schnell ins Rutschen kommen.
In den
Bauordnungen der Bundesländer sind die Maßnahmen festgelegt, wie das Abrutschen der Schneemassen verhindert werden können. Welche Maßnahmen
im Eingangsbereich und an besonders gefährdeten Bereichen auf dem
Daches angebracht werden, hängt von den örtlichen Gegebenheiten ab.
Schneelast 1 m2 lockerer Neuschnee von 20 cm Höhe wiegt
ca. 20 Kilogramm. Nass und pappig können es bis 80 kg sein. Wenn der
Schnee antaut und in der Nacht wieder gefriert, dann bildet sich eine
Eisschicht, die leicht abrutschen kann.
Schneefanggitter, Schneefangbalken oder Schneefangrohre
schützen im Winter vor herabfallenden Schneelawinen. Schneestopper oder
Schneefangsteine können auch nachträglich am Dach sicher angebracht
werden.
Eishalter und Schneestopper verhindern das Abrutschen
von dünnen Eis- und Schneeschichten besonders bei Metalldächern. Hier
werden vorzugsweise mehrreihig angeordnete Rohrfangsysteme eingesetzt,
die auf den Längsfalzen der Scharen mit Klemmlaschen befestigt werden.
Eine
Dachflächenheizung wäre immer die sicherste Lösung, aber sie ist in diesem Fall nicht vorgeschrieben und sehr kostenaufwendig. Also hilft nur das Einsetzen von Schneefangsystemen und das rechtzeitige
Abschaufeln zu großer
Schneelasten oder eine
Absperrung der gefährdeten Bereiche.
Durch das Einhalten der Bauvorschriften hat
der
Hauseigentümer seine
Verkehrssicherungspflicht erfüllt. Wenn es trotztdem zu Personen- oder Sachschäden kommt, dann müssen
Gerichte von Fall zu Fall entscheiden, wer haftbar zu machen ist. Zu
diesem Thema gibt es aber auch viele Grundsatzurteile.