Ein
Schornstein kann
vorübergehend stillgelegt werden, wenn festgestellt wird, dass zu viel
Hart- oder
Glanzruß im
Schornsteinzug und/oder im
Rauchrohr bzw. in der
Feuerstätte vorhanden ist. Hierdurch soll ein
Schornsteinbrand verhindert werden. Hier wird dann der Schornstein vom
Schornsteinfeger kontrolliert ausgebrannt und
gereinigt oder
ausgeschlagen, wenn die Brandgefahr nicht abgeschätzt werden kann.
Ein
Schornstein, der
nicht mehr
in Betrieb ist bzw.
außer Betrieb genommen wird, sollte vor Regen geschützt werden. Da besonders ältere gemauerte
Schornsteinköpfe dazu neigen,
Regenwasser aufzunehmen und sich wie ein Docht bis unter die Dachhaut vollzusaugen. Ursache hierfür ist, dass der
Schornstein von innen keine
Wärme mehr erhält und durch vermauerte Anschlüsse eine natürliche
Luftzirkulation nicht mehr stattfindet und eine Austrocknung nicht mehr möglich ist.
Bei einer dauerhaften
Stilllegung muss gewährleistet sein, dass
keine Feuerstätten unerlaubterweise betrieben werden können. Hierzu werden die
Rauchrohranschlüsse zugemauert und auf dem
Schornsteinkopf wird eine
Platte montiert. Auch ein
Abtragen des
Schornsteins bis unter das Dach ist möglich, wobei auch hier eine
Belüftung vorzusehen ist. Hier bleibt der
Schornstein für eine spätere Wiederinbetriebsetzung erhalten.
Durchfeuchtung vorbeugen:
- Die untere Reinigungsöffnung wird durch ein Luftgitter ersetzt oder es wird eine Lüftungsöffnung im Wohngeschoss geschaffen, wenn der Schornstein durch eine Küche oder ein Bad führt.
- Der Schornstein bekommt eine Abdeckung, um die Mündung vor Regen zu schützen. Dabei muss ein Spalt (mind. 2 cm) für die Luftzirkulation offen .bleiben.
- Schornsteinkopf verkleiden, um ihn vor Schlagregen zu schützen. Besonders bei ausgebauten Dachgeschossen empfehlenswert.
Da ein
nutzbarer Schornsteinzug den Wert eines Hauses steigert, weil später nicht nur eine
Feuerstätte angeschlossen werden kann, so kann dieser Zug auch als
Versorgungsschacht für
Leitungen (Solaranlage, Telefonleitungen, Glasfaserkabel, Heizungs- und Warmwasserversorgung, Zentralstaubsaugeranlagen) genutzt werden.
Schornsteine, die
stillgelegt wurden und somit
keiner Kehrpflicht unterliegen, müssen
vor einer Wiederinbetriebsetzung vom
Schornsteinfeger abgenommen werden. Hier kann er z. B. durch eine
Kamerabefahrung den Zustand des Schornsteins beuteilen und entsprechend freigeben.
Schornsteine, die
selten benutzt werden, weil sie nur zu einer
Notbeheizung vorgesehen sind oder nur im tiefen Winter für ein "
Lustfeuer" in Betrieb genommen werden, sollten vor dem
Eindringen von
Vögel oder
Insekten geschützt werden. Welche Vorrichtung eingesetzt werden darf, sollte mit dem
Bezirksschornsteinfeger abgesprochen werden. Normalerweise reicht ein
großmaschiger Draht am
Schornsteinkopf. Aber auch
Schornsteinaufsätze mit
Gitter werden eingesetzt.