Die
Normheizlast ist "nur" für den
"normalen" Heizbetrieb (
ständige und gleichmäßige Beheizung aller in der Berechnung vorgesehenen
beheizten Räume) ausgegelegt. Die
DIN EN 12831 sieht aber für den "
unterbrochenem Heizbetrieb" (abgesenkter Betriebes ["
Nachtabsenkung"] bzw. Nachtabschaltung) eine "
Zusatzaufheizleistung" vor. Meistens wird bei der
Heizlastberechnung diese
Aufheizleistung nicht berücksichtigt, weil dadurch die
Leistung des
Wärmererzeugers und die
Raumheizlasten und entsprechend die
Heizflächen für den "normalen Betrieb"
zu groß ausgelegt werden und sich die
Wärmeabgabe der
Heizflächen evtl. als
Fremdwärme bemerkbar machen. Da aber zunehmend die Heizung für das gesamte Gebäude oder einige Räume zeitweise abgesenkt oder sogar total abgeschaltet werden, wird die Zusatzaufheizleistung wieder aktuell.
Für die
Berechnung der
Zusatzaufheizleistung müssen die
Absenkzeiten und
Absenktemperaturen mit dem
Bauherrn ausführlich
vereinbart werden. Der
Zuschlag kann auch Raumweise festgelegt werden. Die
zusätzliche Aufheizleistung in der
DIN EN 12831 2008-07 berücksichtigt
- in welcher Zeit die normale Raumtemperatur wieder erreicht werden soll
- die Temperaturabsenkung während der Absenkphase
- den Luftwechsel (n = 0,1 h-1 oder 0,5 h-1)
- die Gebäudemasse
Die Einteilung der
Gebäudemasse l - leichte Gebäudemasse (abgehängte Decken und aufgeständerte Böden, Wände in Leichtbauweise)
s - mittelschwere/schwere Gebäudemasse (Betondecken und –böden in Verbindung mit Mauerwerk oder Betonwänden)
Die
Ermittlung des
Wiederaufheizfaktors fRH aufgrund des
Nutzungsprofils erfolgt entsprechend den
Tabellen 12 und 13. Im Fall f
RH = 0 ist die vorhandene
Heizleistung ausreichend. Bei den grau hinterlegten Werten wird eine vorgegebene Stütztemperatur von 15 °C erreicht. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren.
Das
Verfahren mit dem
Nutzungsprofil ist nur möglich, wenn folgenden
Voraussetzungen zutreffen
- das Gebäude hat ein höheres Wärmeschutzniveau aufweist (mindestens nach Wärmeschutzverordnung 1995)
- die mittlere Raumhöhe liegt unter 3,5 m
- der Außenluftwechsel während der Aufheizphase ist geringfügig (= 0,3 h-1)
- die minimal zulässige Temperatur in der Absenkphase (Stütztemperatur) beträgt 15 °C
Bei
abweichenden Randbedingungen (z. B. niedriges
Wärmeschutzniveau bei Altbauten) muss in jedem Fall eine Ermittlung des Wiederaufheizfaktors in Abhängigkeit des Innentemperaturabfalls erfolgen. Dabei ist gegebenenfalls eine überschlägige Ermittlung des Innentemperaturabfalls auf der Basis der
DIN EN 832 angegebenen Beziehungen notwendig.
Die
Ermittlung des
Wiederaufheizfaktors fRH aufgrund des
Innentemperaturabfalls erfolgt entsprechend den
Tabellen 14 und 15. Zwischenwerte sind linear zu interpolieren. Ist der Innentemperaturabfall nicht bekannt, kann er überschlägig auf der Basis der
DIN EN 832 ermittelt werden.
In diesem Zusammenhang sollte man sich einmal mit dem richtigen Heizen und dem richtigen Lüften befassen.