Ein
Sicherheitsventil muss in jeden geschlossenen Flüssigkeitskreislauf (
Wasserheizungsanlagen nach
DIN EN 12828, Kollektorkreisläufe, alle direkt oder indirekt beheizten Kreisläufe), der erwärmt wird, eingebaut werden.
Das
Sicherheitsventil verhindert das Überschreiten des maximal zulässigen Drucks einer Anlage. Schon geringe
Temperaturerhöhungen - alleine durch
Sonneneinstrahlung - können bei einer
Temperaturerhöhung im Bereich von 10 - 30 °C bereits zu unzulässigen Drücken führen. Organische Flüssigkeiten (z.b. Ethylenglykol) sind wegen des hohen Volumenausdehnungskoeffizienten kritischer als
Wasser.
In geschlossene Systeme ist immer ein richtig ausgelegtes
Membrandruckausdehnungsgefäß (
MAG) einzubauen.
In Warmwasserhheizungen spricht das
Sicherheitsventil bei 2,5 bzw. 3 bar an, in Solaranlagen je nach
Dampfdruck 3 bis 6 bar und vor Warmwasserspeichern bei 6, 8 bis 10 bar.
Ein
Hochleistungs-Sicherheitsventil beginnt beim Ansprechdruck zu öffnen. Mit weiterem Druckanstieg öffnet sich das Ventil proportional, bis es schlagartig den Öffnungsquerschnitt freigibt. Bei Druckabfall schließt das Ventil wieder. Beim Schließdruck ist das Ventil wieder völlig geschlossen.
Als
Sicherheitsventil für Dämpfe und Gase u. a. Heizungsanlagen nach DIN 4752 / TRD gibt es folgende Materialien:
Grauguß bis 300°C
Sphäroguß bis 350°C
Stahlguß bis 400°C
Edelstahl bis 550°C