Auch wenn alle
Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, kann es aufgrund des Alters der Anlage, fehlender
Wartung oder durch menschliche Fehler zu
Ölschäden kommen. Hierbei wird das
auslaufende Heizöl bei der
oberirdischen Lagerung in den Fußboden, in die Bodenplatte, in das Mauerwerk und in das Erdreich unter dem Gebäude kommen. Die Menge das ausgelaufenen Öls ist in diesem Fall noch überschaubar. Neben der Beseitigung das Öls, kann die Beseitigung des
Ölgeruchs problematisch werden. Bei der
unterirdischen Lagerung wird ein Ölschaden in der Regel durch das Leckwarngerät verhindert. Aber auch hier kann durch eine fehlende
Wartung, falschverlegete Ölleitungen bzw. fehlerhafte Verbindungsstellen oder beim Füllvorgang Heizöl in das Erdreich gelangen.
Jeder Ölschaden muss vom Betreiber unmittelbar gemeldet (Polizei, Feuerwehr, untere Wasserbehörde) werden, die dann die weitere Vorhehensweise veranlassen wird. In diesem Fall wird der Vorfall nur als Ordnungswidrigkeit behandelt. Bei einer verspäteten oder fehlenden Meldung kann der Betreiber mit einem polizeiliche Ermittlungsverfahren rechnen, was zu einer Strafanzeige durch die Staatsanwaltschaft führt.
Bei kleineren Ölmengen, die noch nicht versickert sind, kann das Öl mit einem speziellen Ölbindemittel aufgenommen werden. Das vollgesogene Ölbindemittel gilt als Sondermüll und muss durch eine Spezialfirma entsorgt werden.
Wenn das Heizöl schon in das Erdreich versickert ist, dann sind die Maßnahmen aufwendiger. Durch Bohrungen ins Erdreich kann festgestellt werden, wie groß die Ausbreitung ist und ob eine Grundwassergefährdung möglich ist. Ist dies nicht der Fall, dann können kleinere Ölmengen im Untergrund verbleiben, da es dort mit der Zeit mikrobiologisch abgebaut wird. Bei größeren Verunreinigungen und bei der Gefahr, dass das Öl in das Oberflächen bzw. Grundwasser gelangen kann, hilft nur noch ein aufwendiger Bodenaustausch, was besonders unter einem Gebäude aufwendig sein kann.
Wenn aber Heizöl in das Oberflächenwasser (Bachläufe, Teiche, Seen, Brunnen) gekommen ist, dann kann nicht nur die Beseitung des Öls, sondern auch die Ermittlung des Verursachers aufwendig werden. Zur Ermittlung des Verursachers sind mehrere Sondierungsbohrungen auf den Privatgrundstücken notwendig und in den umliegenden Häuser muss die ordnungsgemäße Lagerung von Heizöl überprüft werden.
Wenn Heizöl in die Kanalisation (z. durch einen Bodenablauf) gekommen ist, so wird dies erst in den Pumpstationen oder in der Kläranlage bemerkt. Auch hier wird der Verursacher durch die Befahrung der Kanalisationsrohre mit einer Spezialkamera ermittelt.
Jede
Stadt oder jeder
Landkreis gibt ein
Merkblatt über den
sicheren Betrieb einer Heizöllageranlage und die
Betreiberpflichen heraus.
Die Gewässerschaden-Haftpflicht (Heizöltank-Haftpflicht-Versicherung) zählt zu den wichtigsten Versicherungen für Hausbesitzer mit einer Ölheizungsanlage. Denn Tropfen für Tropfen über Jahre kann einen hohen Schaden bedeuten. Die Deckungssumme sollte 10.000.000 EUR pauschal für Personen-/Sach- und Vermögensschäden betragen.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt, dass der Eigentümer einer Ölheizungsanlage mit entsprechenden Öltanks unbegrenzt für Schäden haftbar gemacht werden kann, die durch den Austritt von Heizöl entstehen. Auch wenn der Eigentümer keine Schuld hat.
Da aber statistisch gesehen nur sehr selten etwas passiert es, also z. B. ein Öltank platzt oder Öl austritt. Die Heizölanlage wird in der Regel von Fachbetrieben installiert und die Öltankbefüllung wir von Fachleuten vorgenommen. Geschehen während der Befüllung Schäden durch austretendes Öl, dann haftet die Lieferfirma.
Die Versicherungsstatistiken beinhalten hauptsächlich geplatzte Öltanks. Aber meistens tritt die Gewässerschaden-Versicherung für Schäden ein, die über Jahre hinweg entstanden sind und sehr lange unbemerkt blieben (z. B. kleines Leck im Tank und/oder Leitung). Ein solches Leck kann über Jahre hinweg dafür sorgen, dass kleine Ölmengen austreten und ins Grundwasser bzw. Oberflächenwasser gelangen. Aber auch die Gebäudesubstanz kann geschädigt werden. Wenn solche Lecks größer werden und kann es innerhalb von wenigen Stunden zu einem sehr großen Schaden führen, der zu Unsummen in der Schadensregulierung führt.
Beispiel - Leistungen der Gewässerschadenhaftpflicht-Versicherung (Auszug)
Schutz bei gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden absichern
- den Umfang für eine Schadenersatzpflicht prüfen
- Schadenersatzzahlung bis zur vereinbarten Versicherungssumme
- unberechtigte Schadenersatzansprüche abwehren
- Kostenübernahme der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
- Kosten, die durch auslaufendes Heizöl entstehen (z. B. die Kosten der Beseitigung von Schäden sowie Rettungsmaßnahmen [z. B. Feuerwehreinsatz])
- Schäden an Ihrem eigenen Gebäude durch Öl, das aus dem defekten Tank austritt
- Kosten für einen Gutachter
- Rettungskosten (Aufwendungen, um einen Schaden abzuwehren oder zu mindern)
- Schäden, die vorsätzlich verursacht wurden
- Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig zufügen
- Schäden an der Öltankanlage selbst
- Schäden, die entstehen, weil der Eigentümer bewusst von Gewässerschutzvorschriften abgewichen ist (z. B. Eigenarbeit, die unter die Fachbetriebspflicht fällt)
Nach dem Gesetz kann der Geschädigte nur den s. g. Zeitwert verlangen. Dabei wird ein Abzug für Alter und auch Nutzung des Gegenstandes vorgenommen. Der Zeitwert ist der übliche Marktpreis für gebrauchte Sachen.