Obwohl das
Trinkwasser beim Verlassen des
Wasserwerkes kristallklar ist, kann es auf seinem oft kilometerlangen Transportweg zum Verbraucher verschiedene
Partikel wie
Rostteilchen,
Sandkörner (Durchlassweite von 80 – 120 µm) und
Schwebstoffe (
Sedimente [Durchlassweite von 20 µm]) aufnehmen. Diese Teilchen sind häufig von der Rohrwandung im
öffentlichen Versorgungsnetz losgelöste Inkrustrierungen und Ablagerungen, die dann vom
Trinkwasser mitgeführt werden. Auch bei Montagearbeiten im Rohrnetz lässt sich nicht völlig ausschließen, das Feststoffpartikel ins Rohrnetz gelangen. Es ist deshalb unvermeidlich, dass mit dem angelieferten
Trinkwasser gelegentliche unerwünschte Partikel in die Installation eingespült werden. Derartige Partikel können
fremdstoffinduzierte Korrosionsschäden in Form von
Mulden- und
Lochfraß in den Leitungen der Hausinstallation verursachen, im Laufe der Zeit
Brauseköpfe und
Perlatoren verstopfen oder die Funktion von heute immer genauer und präziser arbeitenden Armaturen stören.
Es gibt
technische Regeln für
Trinkwasserinstallationen, die den Einbau eines Filters nach
DIN EN 13443-1 unmittelbar
hinter dem
Wasserzähler vorschreiben, um die vor beschriebenen Funktionsstörungen und
Korrosionsprobleme in der Hausinstallation zu vermeiden. Bei
metallener Leitung ist ein Filter
zwingend einzubauen, bei Kunststoffleitungen ist der Einbau empfohlen.
Mit der Installation alleine ist es jedoch nicht getan, da diese Geräte bestimmungsgemäß dem
Trinkwasser solche ungelösten Stoffe entziehen und in regelmäßigen Abständen
gewartet werden müssen, d.h. Filtereinsätze müssen, auch aus hygienischen Gesichtspunkten, regelmäßig gereinigt werden, da es auf den Filterflächen zu Verkrustungen, Steinbildung und
Biofilmansiedelungen mit mikrobiologischer Kontamination kommen kann.
Als
Stand der Technik ist bekannt, dass der Einsatz eines Filters mit
wechselbarem Filterelement aus hygienischen und betriebstechnischen Gründen in 6-monatigen Abständen ausgewechselt werden muss. Die
Wiederverwendung manuell gereinigter Filtereinsätze ist aus Gründen der
Trinkwasserhygiene
nicht zulässig. Im Unterschied zu Wechselfiltern muss bei
rückspülbaren Filtern das zu reinigende Filterelement nicht ausgetauscht werden. Die Reinigung des Filtereinsatzes wird hier mittels einer
Rückspülung in umgekehrter Fliessrichtung durchgeführt. Für Rückspülfilter werden nach den technischen Regeln für
Trinkwasserinstallationen
Rückspülintervalle von nicht länger als zwei Monaten gefordert. Viele rückspülbaren Filter können heute aber auch mit endverbraucherfreundlichen
Rückspülautomatiken nachgerüstet werden, damit der leider oft vernachlässigte Filter am Hauswassereingang dennoch seine Reinigung erfährt ohne ständig im Bewusstsein des Bewohners zu bleiben. quelle: Arnd Bürschgens
Immer wieder wird über Algenbildung im Wasserfilter geklagt. Von den Herstellern gibt es keine Abdeckung der Filtertasse. Also ist eine Bastellösung angesagt. Ob dadurch die Algenbildung durch Tagellichteinfall verhindert wird, werde ich einmal testen. Sicherlich haben auch zu hohe Raumtemperaturen und/oder auch ein zu langer Reinigungsintervall einen Einfluss.. Also ist eine Bastellösung angesagt. Ob dadurch die Algenbildung durch Tagellichteinfall verhindert wird, werde ich einmal testen. Sicherlich haben auch zu hohe Raumtemperaturen und/oder auch ein zu langer Reinigungsintervall einen Einfluss.
Ein
Trinkwasserfilter (gemäß DIN 19632 mit einer unteren Durchlassweite von 80 – 120 µm) wird
unmittelbar hinter der
Hauptabsperreinrichtung bzw.
Wasserzähleranlage eingebaut. Aus hygienischen Gründen sollte zur Vermeidung von häufigen Filterwechseln ein
rückspülbarer Wasserfilter mit Edelstahl- oder Silber-Siebeinsatz gewählt werden.
Trinkwasserfilter können als
Einzelgerät oder in einem
Kombigerät mit
Rückflussverhinderer, Feinfilter und
Druckminderer montiert werden. Die Kombination lässt sich platz- und zeitsparend einbauen.
Filterausführungen
Man unterscheidet zwischen Feinfilter mit ausspülbarem Filtereinsatz (Filterkerze) und rückspülbare Feinfilter.
Die Feinfilter mit ausspülbarem Einsatz haben den Nachteil, dass der Filtereinsatz bedarfsabhängig bzw. alle 6 Monate durch einen neuen Filtereinsatz ersetzt werden. Diese regelmäßige Wartung muss durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden. Wenn kein Wartungsvertrag vorhanden ist, wird der Austausch immer wieder "vergessen". Dann wird der Widerstand im Filter extrem hoch (der Durchfluss verringert sich langsam) und es können sich Biofilme bilden, was die gesamte Anlage unhygienisch macht.
Die rückspülbaren Feinfilter werden durch eine manuelle Betätigung saubergespült. Dieser Vorgang sollte alle 2 Monate durchgeführt werden und kann durch den Betreiber der Anlage vorgenommen werden. Durch eine vollautomatische Rückspülung mit einem Rückspülautomaten (wahlweise mit Netzanschluss oder Batteriebetrieb) wird ein regelmäßiges Reinigen gewährleistet.
Grundsätzlich sollte ein
Spülanschluss (z. B. ein entsprechen großer Schlauch, der in einen
Abwasseranschluss [Bodenablauf, Waschbecken) geleitet werden kann) vorhanden sein.
Besser ist ein
direkter Anschluss mit einem
Siphon (
Geruchsverschluss), wobei ein offen sichtbarer Durchfluss (
freier Auslauf) vorhanden sein muss. Ein Rückspülen in einen
Wassereimer ist m.M. nach nicht fachgerecht und fördert die "Vergesslichkeit"!
Ein
Rückspülen in einen
Wassereimer ist m. M. nach
nicht fachgerecht!