Der gute alte Zapfhahn (auch Wasserhahn genannt) ist ein Auslaufventil (DN 15 G 1/2 AG, DN 20 G 3/4 AG). Er wird zum Anschluss von Haushaltsgeräten (Wasch und Spülmaschinen), an Ausgussbecken (Keller, Putzraum, Garage) und als Außenzapfstelle mit einem Schlauchanschluss eingesetzt. Auch zum Füllen von Heizungsanlagen wird er seit Jahrzehnten verwendet.
Zum Schutz vor Rücksaugung ist die Armatur mit einem integrierten Rückflussverhinderer in Durchflussform (RV) und einem Rohrbelüfter (RB) ausgestattet. Somit entspricht sie der DIN EN 1717. Der Werkstoff (Messing) entspricht den Vorgaben der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).
Sie ist mit einem Knebelgriff, Drehgriff, einer Steckschlüsselbetätigung (SW 6) sowie in abschließbarer Ausführung lieferbar. Die Oberfläche ist verchromt und die Armatur entspricht der Geräuschklasse I bei 100 % Durchfluss.
Die DIN EN 1717 bezeichnet alle Anschlüsse an Trinkwasserinstallationen als ständige Anschlüsse. Dazu gehört auch der gebräuchliche "kurzzeitige" Anschluss, also auch der oft benutzte Heizungs-Füllschlauch. Dieser Füllschlauch, der eine zeitweilige Verbindung mit der Trinkwasseranlage über einen Rückflussverhinderer mit der Heizungsanlage darstellt, darf nicht mehr eingesetzt bzw. muss durch eine entsprechnede normkonforme Nachfüllreinrichtung ersetzt werden.
Für mich stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, ob es eine Studie über die Häufigkeit einer Kontaminierung des Trinkwassers und dessen Folgen durch Heizungswasser gibt, die diesen doch nicht kostengünstigen Einbau bzw. Nachrüstung rechtfertigt.
Kommentare oder Belege nimmt der Autor gerne entgegen.