Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung. Ab 2007 wurde die Berufsbezeichnung "Mechatroniker/-in für Kältetechnik" eingeführt.
Die dreieinhalbjährige Ausbildung erfolgt im Wesentlichen im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung der Ausbildungsdauer möglich.
3 1/2-jährige Berufsausbildung
Inhalte und Ablauf :
Laut Ausbildungsrahmenplan lernen die Auszubildenden beispielsweise
im 1. Ausbildungsjahr:
- was beim Umgang mit Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen wichtig ist,
- welche elektrischen Größen man unterscheidet und wie man sie misst,
- welche Mess- und Prüfwerkzeuge es gibt und wie man sie auswählt,
- wie man Zeichnungsangaben mit und ohne Schablonen auf das Werkstück überträgt;
im 2. Ausbildungsjahr:
- wie man Schalt- und Stromlaufpläne liest,
- was beim Verlegen von Rohrleitungen wichtig ist,
- wie äußere Einflüsse, z.B. Staub, Witterung, Sonnenbestrahlung, auf die Leistung von
- Kälteanlagen und kältetechnischen Einrichtungen wirken,
- welche isoliertechnischen Werkstoffe es gibt und wie man sie verwendet,
- wie elektrische Geräte auf ihre Funktion geprüft werden;
Zwischenprüfung nach dem 2. Ausbildungsjahr
im 3. und 4. Ausbildungsjahr:
- wie man elektrische Geräte und Bauteile zusammensetzt und verdrahtet,
- wie man Anschlüsse und Rohrleitungen durch Hart- und Weichlöten herstellt,
- wie man Geräte und Maschinen anschließt (z.B. Verdichter, Absorber, Verdampfer, Pumpen,
- Elektromotoren, Mess-, Schalt- und Regelgeräte),
- wie man Wärmeaustauscher, Öl- und Flüssigkeitsabscheider auf Leistung, Dichtigkeit und
- Verschmutzung prüft und Fehler beseitigt,
- wie man kältetechnische und elektronische Messungen durchführt, den Luftzustand misst,
Feuchtigkeitsgehalt und Temperatur ändert,
- welche gebräuchlichen Schaltgeräte es gibt (Thermostate, Hygrostate, Druckschalter,
Motorschutzschalter, Schaltrelais, Schaltschränke),
- wie man diese Geräte reguliert und steuert.
Gesellenprüfung
Obwohl noch ein junger Beruf, gibt es für
Kälteanlagenbauer interessante und gut organisierte Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel an der Bundesfachschule
Kälte-Klima-Technik.
1.
Ausbildung zum Kälteanlagenbauermeister
Nach bestandener
Gesellenprüfung besteht die Möglichkeit, den Meisterbrief zu erwerben. Angestellte
Kälteanlagenbauermeister arbeiten meist als Leiter von Werkstätten oder in der Industrie in der Projektierung von Anlagen oder der Betreuung, größerer, komplexer Projekte.
Zur Vorbereitung auf die
Meisterprüfung kann man einen Lehrgang absolvieren, der als berufsbegleitende Maßnahme (Freitag/Samstag) 2 Jahre, als Vollzeitlehrgang 1 Jahr und in Modulform (Wochenblöcke) 1,5 Jahre dauert.
Nach absolvierter Prüfung ist der
Kälteanlagenbauermeister berechtigt, seinerseits Nachwuchs auszubilden – so wie die Betriebe in Hessen.
2.
Technikerstudium
Parallel zu den klassischen Berufen im Handwerk hat sich seit den achtziger Jahren der Berufsgang zum Techniker etabliert. Im
Kälteanlagenbau lautet die neue Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte(r)
Kälte-Klimasystemtechniker(in)".
Techniker finden vor allem in der
Kälteindustrie Verwendung. Um Techniker zu werden, muß ein zweijähriges Studium absolviert werden.
Voraussetzungen zur Zulassung sind:
Abschlussprüfung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
Abschlusszeugnis der Berufsschule oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens 12 Monaten
3.
Studium an der Europäischen Studienakademie Kälte-Klima-Lüftung (ESaK)
Das duale Studium besteht aus einem dreimonatigen Wechsle von Hochschul- und Praxislernen in jedem Semester. Das Studium schließt nach 6 Semestern mit dem Abschluss Dipl.-Ing. (BA)
Kältesystemtechnik oder Dipl.-Ing. Klimasystemtechnik ab.
Voraussetzungen:
Abitur oder Fachhochschulreife (Meister und Techniker können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden)
Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem von der Studienakademie zugelassenen Praxispartner