Wenn in einem Mehrfamilienhaus, und hier besonders in einem Haus mit Eigentumswohnungen, aufgrund einer zu hohen Wasserhärte (über 2,5 mmol/l bzw. über 14 °dH keine zentrale Trinkwasseraufbereitung gewünscht wird, dann kann bzw. muss der Mieter bzw. Wohnungseigentümer eine dezentrale Lösung realisieren. Auf dem Markt werden zahlreiche Geräte und Kleinanlagen für den privaten Bereich zur nachträglichen Behandlung von Trinkwasser bzw. Verbesserung der Trinkwasserqualität angeboten.
Aber Vorsicht, die werbemäßigen Versprechen der Anbieter sind vielversprechend und reichen von wissenschaftlich gesicherten bis wissenschaftlich nicht nachvollziehbaren Wirkungsversprechungen. Bei der Anschaffung derartiger Geräte sollte man bedenken, dass bei dem Einsatz von Geräten zur Nachbehandlung von Trinkwasser aus zentralen Wasserversorgungsanlagen bzw. Hausinstallationen immer eine regelmäßige fachgerechte Wartung vorausgesetzt wird. Wenn dies nicht gewährleistet wird, besteht ein hohes gesundheitliches Risiko.
So hat sich z. B. die Verbraucherzentrale NRW unterschiedliche Entkalkungsvorrichtungen (einfache Tischwasserfilter bis hin zu leitungsgebundenen Filtersystemen) mit dubiose Werbeversprechen und mitunter gewagten Preisen genauer angesehen und dabei festgestellt.
Zitat: "Bei mehr als der Hälfte der dargebotenen Filter wird die Wasserqualität schlecht geredet oder die Angst vor Schadstoffen und Krankheiten geschürt. Mit abenteuerlichen Qualitätsversprechen werden Kunden im nächsten Schritt zum Kauf von meist teuren Anlagen animiert, die die Wasserqualität verbessern sollen".
Besonders vorsichtig sollte man bei dem Hinweis auf esoterische Methoden sein. Diese versprechen eine "Harmonisierung", "Vitalisierung", "Levitation", "Energetisierung" oder die Herstellung von "hexagonalem Wasser".
Folgende Aufbereitungstechniken kommen hier zum Einsatz.
Das normale Leitungswasser (Trinkwasser) kann bis zu 30.000 unterschiedliche Stoffe gelöst enthalten. Davon werden in der Trinkwasserverordnung (Neu ab 3. Januar 2018) nur 32 dieser Stoffe und in der Mineral- und Tafelwasserverordnung werden 10 Inhaltsstoffe überprüft und nachgemessen, ob die Grenzwerte eingehalten werden. So können im Trinkwasser- und Mineralwasser viele verschiedene Rückstände (Schwermetalle, Chlorverbindungen, Pestizide, Nitrate, Medikamente, Hormone, radioaktiven Substanzen, Keime, Bakterien, Pilzsporen, Parasiten, Kalk) enthalten sein. Alle diese Stoffe sind z. B. im Osmosewasser nicht enthalten.