Wenn ein Teil des Trinkwassers zur Gartenbewässerung genutzt wird, also dem Abwassersystem nicht zuführt wird, so muss für dieses Wasser auch keine Abwassergebühr* gezahlt werden. Diese Regelung ist aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Deswegen sollte man sich immer bei dem Wasserversorger oder/und der Gemeinde (Fachbereich - Finanzen, Steuern und Abgaben) informieren, welche Vorgaben bestehen. Digitale Wassermengenzähler von Bewässerungssystemen sind als Gartenwasserzähler nicht einsetzbar, weil sie keine Eichung bzw. Zulassungsnummer haben.
* Trinkwasser kostet in Deutschland ca. einen bis zwei Euro pro Kubikmeter. Wird daraus Schmutzwasser, kostet dessen Ableitung gleich ein Mehrfaches.
In der Regel ist ein zusätzlicher Wasserzähler (Zwischenzähler [Messkapsel-System]) notwendig. Das lohnt sich immer dann, wenn sehr viel Wasser verbraucht wird, welches nicht dem Abwasser zugeführt wird. Diese Regelung gilt für Gießwasser, einen Gartenteich und einen Pool. Ob sich ein zusätzlicher Wasserzähler lohnt, hängt letztendlich von der Wassermenge und den zusätzlichen Kosten für den Zähler ab.
Der Verbraucher kann den Wasserzähler frei gewählen und muss von ihm gekauft werden. Das zuständige Versorgungsunternehmen oder/und der Gemeinde (Fachbereich - Finanzen, Steuern und Abgaben) informiert darüber, wer (Fachbetrieb oder Eigeneinbau) den Zähler einbauen darf. Der Anschluss des Zählers an die vorhandene Trinkwasserinstallation muss normgerecht ausgeführt werden. Der Wasserzähler muss geeicht sein. Die Eichung ist nur für 6 Jahre gültig und muss danach erneut geeicht werden oder der Wasserzähler durch einen neuen ausgetauscht werden. Aufgrund der Eichkosten ist ein neuer Wasserzähler oft günstiger. Die Wasserversorger sind nicht verpflichtet darauf hinzuweisen, dass eine erneute Eichung bevorsteht. Es entstehen in der Regel keine Verwaltungskosten, da eine Abnahme durch die Stadt oder den Wasserversorger meist nicht erfolgt. Weitere Kosten entstehen durch die Grundgebühr des Wasserzählers (abhängig von der Zählergröße).
Wo der Wasserzähler angebracht werden muss, wird von der Gemeinde (Fachbereich - Finanzen, Steuern und Abgaben) bzw. Wasserversorger vorgegeben. In einigen Gemeinden reicht ein Wasserzähler aus, der an einer Außenzapfstelle angeschraubt wird und in anderen Gemeinden muss der Wasserzähler innerhalb des Gebäudes angebracht werden. In der Regel wird dann der Zähler an dem Anschluss der Gartenleitung an der Trinkwasserleitung montiert. Wasserzähler, die an der Außenzapfstelle angeschlossen werden, sollten über die Wintermonate entfernt werden oder es wird ein frostsicherer Zähler verwendet.
Wenn der Zwischenzähler eingebaut wurde, muss dies der Gemeinde oder dem Wasserversorger unter Angabe der Zählernummer, des Eichdatums und des Zählerstands anzuzeigen. Diese Informationen nach jeder erneuten Eichung oder nach jedem Austausch des Wasserzählers erneut anzugeben. Einige Wasserversorger verlangen bei der ersten Anmeldung des Zählers Fotos des eingebauten Zählers, seiner Umgebung und der Außenzapfstelle inklusive Umfeld