Im Gegensatz zur Immobilienrente (Immobilien-Leibrente), bei der ein Eigenheimbesitzer sein schuldenfreies Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung) an eine Bank oder Versicherung verkauft und ein lebenslanges Wohnrecht in der Immobilie und eine monatliche Zahlung oder einen Kredit, für den er keine Zinsen oder Tilgungen zahlen muss, werden bei einem Teilverkauf die älteren Eigenheim- oder Wohnungsbesitzer mit den Werbeversprechen gelockt, ihnen bis zu 50 % ihrer Immobilie zu verkaufen. Im Gegenzug erhalten sie eine Barauszahlung für ihr sog. "Betongold". Aber die Verbraucherschützer raten ihnen, genau zu kalkulieren, bevor sie den Vertrag unterschreiben.
Das Konzept "Teilverkauf einer Immobilie" sieht auf dem ersten Blick sehr einfach und interessant aus. Ein Eigenheimbesitzer verkauft einen Teil seiner schuldenfreien Immobilie an ein Unternehmen, das diesen Anteil als Wertanlage nutzt und wird stiller Teihaber. Der Eigenheimbesitzer darf weiterhin in der Immobilie wohnen, muss aber eine Art "Miete" (Nutzungsentgelt, Nutzungsgebühr) an den Käufer zahlen. Aber die Reparaturen, Instandhaltungsmaßnahmen und Modernisierungen muss der Haupteigentümer allein zahlen.
Vor dem Verkauf ermittelt ein unabhängiger Gutachter den Wert des vorgesehenen Anteils. Hier kann der Zeitraum zwischen Angebot und Auszahlung ca. 8 bis 12 Wochen sein. Oft gelten verschiedene Unter- und Obergrenzen für die Auszahlungssumme. So ist der Mindestbetrag meist auf 100.000 Euro festgelegt. Eine Obergrenze gibt es hingegen oft für den Anteil, den ein Unternehmen kauft. Sie liegt meist bei 50 % der Immobilie.
Der Teilkäufer wird Miteigentümer. Aber im Grundbuch wird dem Verkäufer gleichzeitig ein lebenslanges Nießbrauchrecht eingetragen. Dadurch hat der Verkäufer das alleinige wirtschaftliche Nutzungsrecht der Immobilie zu. Dazu gehört das Wohnrecht. Auch bauliche Maßnahmen können vorgenommen oder die Immobilie kann sogar vermietet werden.
Der verkaufte Anteil später zurückgekauft werden. Dabei wird wiederum über ein Gutachten der aktuelle Wert der Immobilie festgestellt. Für den veräußerten Anteil zahlen Sie dann entsprechend eine Summe in Höhe des Auszahlungsbetrags plus Wertzuwachs. Die Erben haben ein Vorkaufsrecht für den veräußerten Anteil. Entscheiden der Verkäufer oder dessen Erben sich für einen Verkauf der Immobilie, regelt der Teilkäufer den gesamten Verkauf. Da er selbst auch ein wirtschaftliches Interesse verfolgt, können man davon ausgehen, dass das Unternehmen zum bestmöglichen Preis verkauft. Der Erlös wird nach den Anteilen aufgeteilt. Manche Anbieter verlangen für den professionellen Verkauf der Immobilie ein Durchführungs- oder Abwicklungsentgelt.
Quelle: inhaltlich - tarif-testsieger.de