Neben dem altersbedingten Ersatz eines alten Öltanks mit einem neuen Tank oder ein schadensbedingter Austausch des alten Tanks stellt sich auch bei der zunehmenden Umrüstung vom Heizöl zu anderen Erwärmungsarten (z. B. Strom [Wärmepumpen], Pellets, Gas) die Frage, wie man mit den Öltanks umgeht.
Hier bieten sich eine Entsorgung, eine Stilllegung oder eine Umrüstung der Tanks an.
Der Betreiber einer Öltankanlage ist verpflichtet, einen "Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsrecht" (Berechtigung bzw. Zertifizierung nach § 62 AwSV) mit der Stilllegung und/oder Entsorgung des/der alten Öltanks zu beauftragen. Die Grundlage sind in den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der "Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen" (AwSV) festgelegt.
Stilllegung
Wenn ein Heizöltank nicht entsorgt werden soll, dann wird er stillgelegt. Hier unterscheidet man zwischen einer vorrübergehenden und einer endgültigen Stilllegung.
Bei der vorübergehenden Stilllegung werden die Tankanlage und die Rohrleitungen gereinigt. Das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem im Heizöltank und eventuelle Innenhüllen müssen in Betrieb bleiben. Bei einer vorübergehenden Stilllegung eines Erdtanks oder einer oberirdischen Tankanlage mit mehr als 10.000 Liter Fassungsvermögen müssen weiterhin die vorgeschriebenen Tankprüfungen durchgeführt werden (In Wasserschutzgebieten alle 2,5 Jahre, ansonsten alle 5 Jahre Prüfung von einem zugelassenen Sachverständigen).
Bei der endgültige Stilllegung muss das Leckanzeige- bzw. Leckschutzsystem und die Innenhüllen demontiert werden. Bei doppelwandigen Tanks mit Flüssigkeitsüberwachung müssen die Tankzwischenwände angebohrt, die Prüfflüssigkeiten entfernt und dann entsorgt werden. Danach sollte der Heizöltank mit einem festen Stoff (Kies, Sand, Porenbeton) befüllt oder vollständig ausgebaut werden. Über die Tankbefüllung entscheidet die zuständige Behörde. Eine endgültige Stilllegung und Verfüllung wird i.d.R. bei Erdtanks angewendet.
Bei der vorübergehenden und der endgültigen Stilllegung des Heizöltanks ist eine Abnahme durch einen zertifizierten Sachverständigen notwendig.