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Autoren
OldBo
19.04.2023
Wenn bei der Verlegung einer Abwassergrundleitung (Schmutz- oder Mischwasserleitungen) zwischen einem höher liegeden Haus und einer tiefer liegenden Ablaufleitung im Revisionschacht (Grundstückskanalanschluss) ein hoher Höhenunterschied vorhanden ist, dann kann in diesem besonderen Fall ein senkrechter Absturz in Form eines Schachtbauwerkes bzw. Untersturzbauwerkes mit einem innen oder außen liegenden Absturz bzw. Untersturz verwendet werden. Hier wird dann die Grundleitung mit den vorgegebenenm Gefälle verlegt.
Innen liegender Absturz
 Innen liegender Absturz
Quelle: Axel Zangenberg
Innen liegender Absturz
 Innen liegender Absturz
Quelle: Axel Zangenberg
Außen liegender Absturz
 Außen liegender Absturz
Quelle: Axel Zangenberg

Wenn bei der Verlegung einer Abwassergrundleitung (Schmutz- oder Mischwasserleitungen) zwischen einem höher liegeden Haus und einer tiefer liegenden Ablaufleitung im Revisionschacht (Grundstückskanalanschluss) ein hoher Höhenunterschied vorhanden ist, dann kann in diesem besonderen Fall ein senkrechter Absturz in Form eines Schachtbauwerkes bzw. Untersturzbauwerk mit einem innen oder außen liegenden Absturz bzw. Untersturz verwendet werden. Hier wird dann die Grundleitung mit den vorgegebenenm Gefälle verlegt.

Der innen liegender Absturz bzw. Untersturz der Einbindung von Schmutz- oder Mischwasserleitungen in den Revisionsschacht der Grundstücksentwässerungsanlage ist die Vorzugsvariante. Der Revisionsschacht muss einen Mindestdurchmesser von DN 1000 besitzen. Bei der Einleitung von Regenwasser in den Revisionsschacht ist ein Absturz ab einer Fallhöhe von 2 m vorzusehen.

In besonderen Ausnahmefällen, z. B. bei extrem großer Verlegetiefe des öffentlichen Kanals, ist mit Zustimmung der örtlichern Behörde die Errichtung eines innen liegenden Absturzes möglich, wenn der öffentliche Schacht einen ausreichenden Mindestdurchmesser hat und der vorgesehene Absturz nicht mit dem Steiggang kollidiert. Deshalb sollten platzsparende Lösungen, die den Schachteinstieg noch ermöglichen, eingesetzt werden.

Der Absturz bzw. Untersturz ist aus Kunststoffrohr oder Edelstahl mit einer Nennweite von DN 150 bzw. DN 200 auszuführen. Das Rohr ist mit Rohrschellen im Abstand von maximal 50 cm an der Schachtwand zu befestigen. Am unteren Auslauf ist ein Bogenstück einzubauen und das Gerinne in Fließrichtung entsprechend auszuformen.
Der obere Zulauf muss im Schacht eine offene Reinigungsöffnung aufweisen. Es dürfen keine verschraubten oder mit einem Deckel verschossenen Formstücke eingesetzt werden.

Alternativ kann auch ein außen liegender Absturz bzw. Untersturz für die Ableitung des Trockenwetterabflusses durch den falleden Strang im Zulaufbereich eingebaut werden. Dieser Untersturz ist mit Formstücken und Rohren entsprechend der Absturzhöhe herzustellen. Die Verwendung von 90°-Bögen ist nicht zulässig. Der obere Anschluss in den Revisionsschacht dient der Entlastung der Leitung bei starker hydraulischer Auslastung der Zulaufleitung und als Revisionsmöglichkeit dieser Leitung.

Die Anbohrung eines Betonschachtes ist mit einem Kernbohrgerät auszuführen. Der Anschlussstutzen ist passend dem Material des Revisionsschachtes zu wählen. Das Gerinne im Schachtunterteil muss der Dimension der geradlinig durchgehenden Zulaufleitung entsprechen. Die gesamte Konstruktion des außen liegenden Absturzes ist kraftschlüssig mit dem Revisionsschacht zu verbinden, um ein Abreißen der beiden Zuläufe am Schacht zu verhindern. Dazu sind die Formteile und Rohre mit Beton zu ummanteln.

Zusammen mit dem Revisionsschacht ist diese Konstruktion auf einer durchgängigen Sauberkeitsschicht und einer stabilen Betonsohle anzuordnen. Die Verbindung zwischen dem außenliegenden Absturz und der Grundstücksleitung ist entsprechend dem Rohrmaterial mit einer Überschiebmuffe oder Manschettendichtung herzustellen.

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