Auf jedem
Grundstück oder in jedem
Haus muss die
Grundstücksentwässerungsanlage und
-anschlüsse (
Grundleitungen, Kanalanschlüsse) über außerhalb des Gebäudes liegende
Revisionsschächte (Kontrollschächte) für Schmutz- und
Regenwasser zugänglich sein, damit die notwendigen
Reinigungs- und
Überwachungsarbeiten durch eine
Kamerabefahrung und eine
Druck- bzw.
Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Für die
Planung und
Ausführung dieser Arbeiten sind die
DIN 1986-100,
DIN EN 476, DIN 4034-1,
DIN 19549 und
DIN EN 1917 anzuwenden.
In den
außerhalb der Gebäude angeordneten Schächten werden die
Grundleitungen zusammengeführt. Für jede angeschlossene
Grundleitung ist ein eigener Revisionsschacht mit
durchlaufendem Gerinne vorzusehen. In einem
Abstand von maximal
40 m bei Leitungen bis DN 150 und von maximal
60 m bei Leitungen von DN 200 sind
weitere Schächte anzulegen.
Diese
Revisionsschächte sollten als
Fertigteilschächte mit für das jeweils verwendete Rohrmaterial integrierten, gelenkigen Anschlussteilen und -dichtungen (Schachtfutter) ausgeführt werden. Damit die Schächte problemlos begangen werden können sollten sie eine
lichte Weite von mindestens
DN 1000 haben. Die Schächte müssen mit seitlich angebrachten
"Steigeisen" oder
Steigleitern und bei offenen Abdeckungen mit
Schmutzfängern versehen sein. Das erste Steigeisen darf nicht tiefer als 50 cm unterhalb der Oberkante der Schachtabdeckung angeordnet sein.
Im
unteren Bereich der Schächte müssen
offene, halbkreisförmige Gerinne, die seitlich im Bereich der
Berme (seitliche Hochziehung, Böschung) geradlinig bis zur Höhe des Rohrscheitels hochgezogen sind, vorhanden sein. Bei Richtungsänderungen sollten Schachtunterteile mit entsprechenden gekrümmten Gerinnen eingesetzt werden. Schächte mit innen oder außen liegenden
Abstürzen sollten
nicht verwendet werden. Alle Leitungen müssen direkt in das Schachtgerinne einzuführen. Der
Anschluss an das
Futterstück des Revisionsschachts muss mit
Rohren mit einer
Nennweite von mindestens
DN 150 erfolgen. Wenn
mehrere Seitenzuläufe im Schacht vorhanden sind, dann ist für
jeden Zulauf ein
eigenes Gerinne im Schachtunterteil vorzusehen. Dabei ist zu beachten, dass die seitlichen Zuläufe immer bei Einhaltung einer Überhöhung zum Schachtgerinne (bei verschiedenen Rohrprofilen Scheitelgleichheit) an die Schächte anzubinden sind. Hier ist das
Hauptgerinne für das Rohr mit dem höchsten und beständigsten Abfluss auszubilden.
Zur
Schachtabdeckung sind nur
Begu-(Beton-Guss),
Gusseisen- oder
Kunststoffabdeckungen zu verwenden. Die Revisionsschächte dürfen nicht mit Erdreich überdeckt oder überpflastert werden und sollen im Normalfall möglichst
Lüftungsöffnungen haben. Hiervon darf abgewichen werden, Wenn die Entfernung von
Fenstern, Türen oder
Terrassen weniger als 5 m beträgt, dürfen die Abdeckungen auch geschlossen sein. In Gebieten mit
Überschwemmungsgefahr oder bei möglichem
Staudruck vom Inneren der
Kanalisation her sind
tagwasserdichte bzw.
rückstausichere Abdeckungen einzubauen.