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Autoren
OldBo
02.10.2023
Auf jedem Grundstück oder in jedem Haus muss die Grundstücksentwässerungsanlage und -anschlüsse (Grundleitungen, Kanalanschlüsse) über außerhalb des Gebäudes liegende Revisionsschächte (Kontrollschächte) für Schmutz- und Regenwasser zugänglich sein, damit die notwendigen Reinigungs- und Überwachungsarbeiten durch eine Kamerabefahrung und eine Druck- bzw. Dichtheitsprüfung durchzuführen ist.
Kunststoff-Fertigschacht
 Kunststoff-Fertigschacht
Quelle: Kessel AG
BeGu- und Kunststoff-Schachtabdeckung
 BeGu- und Kunststoff-Schachtabdeckung
Quelle: Kessel AG
Auf jedem Grundstück oder in jedem Haus muss die Grundstücksentwässerungsanlage und -anschlüsse (Grundleitungen, Kanalanschlüsse) über außerhalb des Gebäudes liegende Revisionsschächte (Kontrollschächte) für Schmutz- und Regenwasser zugänglich sein, damit die notwendigen Reinigungs- und Überwachungsarbeiten durch eine  Kamerabefahrung und eine Druck- bzw. Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Für die Planung und Ausführung dieser Arbeiten sind die DIN 1986-100, DIN EN 476, DIN 4034-1, DIN 19549 und DIN EN 1917 anzuwenden.

In den außerhalb der Gebäude angeordneten Schächten werden die Grundleitungen zusammengeführt. Für jede angeschlossene Grundleitung ist ein eigener Revisionsschacht mit durchlaufendem Gerinne vorzusehen. In einem Abstand von maximal 40 m bei Leitungen bis DN 150 und von maximal 60 m bei Leitungen von DN 200 sind weitere Schächte anzulegen.

Diese Revisionsschächte sollten als Fertigteilschächte mit für das jeweils verwendete Rohrmaterial integrierten, gelenkigen Anschlussteilen und -dichtungen (Schachtfutter) ausgeführt werden. Damit die Schächte problemlos begangen werden können sollten sie eine lichte Weite von mindestens DN 1000 haben. Die Schächte müssen mit seitlich angebrachten "Steigeisen" oder Steigleitern und bei offenen Abdeckungen mit Schmutzfängern versehen sein. Das erste Steigeisen darf nicht tiefer als 50 cm unterhalb der Oberkante der Schachtabdeckung angeordnet sein.

Im unteren Bereich der Schächte müssen offene, halbkreisförmige Gerinne, die seitlich im Bereich der Berme (seitliche Hochziehung, Böschung) geradlinig bis zur Höhe des Rohrscheitels hochgezogen sind, vorhanden sein. Bei Richtungsänderungen sollten Schachtunterteile mit entsprechenden gekrümmten Gerinnen eingesetzt werden. Schächte mit innen oder außen liegenden Abstürzen sollten nicht verwendet werden. Alle Leitungen müssen direkt in das Schachtgerinne einzuführen. Der Anschluss an das Futterstück des Revisionsschachts muss mit Rohren mit einer Nennweite von mindestens DN 150 erfolgen. Wenn mehrere Seitenzuläufe im Schacht vorhanden sind, dann ist für jeden Zulauf ein eigenes Gerinne im Schachtunterteil vorzusehen. Dabei ist zu beachten, dass die seitlichen Zuläufe immer bei Einhaltung einer Überhöhung zum Schachtgerinne (bei verschiedenen Rohrprofilen Scheitelgleichheit) an die Schächte anzubinden sind. Hier ist das Hauptgerinne für das Rohr mit dem höchsten und beständigsten Abfluss auszubilden.

Zur Schachtabdeckung sind nur Begu-(Beton-Guss), Gusseisen- oder Kunststoffabdeckungen zu verwenden. Die Revisionsschächte dürfen nicht mit Erdreich überdeckt oder überpflastert werden und sollen im Normalfall möglichst Lüftungsöffnungen haben. Hiervon darf abgewichen werden, Wenn die  Entfernung von Fenstern, Türen oder Terrassen weniger als 5 m beträgt, dürfen die Abdeckungen auch geschlossen sein.  In Gebieten mit Überschwemmungsgefahr oder bei möglichem Staudruck vom Inneren der Kanalisation her sind tagwasserdichte bzw. rückstausichere Abdeckungen einzubauen.

Der Revisionsschacht muss sich unmittelbar hinter der Grundstücksgrenze, jedoch nicht weiter als 15 m vom öffentlichen Kanal entfernt befinden. Er liegt in der Regel 1 bis 2 m hinter der Grundstücksgrenze und sollte im besten Fall im Bereich von Einfahrten liegen. Der Revisionsschacht muss immer zugänglich gehalten werden. Er muss regelmäßig kontrolliert und gewartet werden und muss von schweren Fahrzeugen befahrbar sein können.

Wenn die Schächte aufgrund von Platzmangel auf dem Grundstück innerhalb des Gebäudes gesetzt werden müssen, so haben sie ein geschlossenes Gerinne mit Reinigungsöffnung. Die Grundleitungen sollten möglichst innerhalb dieser Schächte erfolgen. Wenn die Gerinne offenen sind, so müssen die Abdeckungen der Schächte gas-, geruchsdicht und rückstausicher verschlossen sein.

Abwasserkontrollschacht für Trennkanalsysteme
Abwasserkontrollschacht für Trennkanalsysteme
 Abwasserkontrollschacht für Trennkanalsysteme
Quelle: GEOplast Kunststofftechnik Ges.m.b.H

Der Abwasserkontrollschacht für Trennkanalsysteme leitet Abwasser und Regenwasser in die dafür vorgesehenen Systeme (Kanalnetz, Versickerung, etc.). Um Abwasser und Regenwasser getrennt in die dafür vorgesehenen Systeme (z.B. Kanalnetz, Versickerung, etc.) ableiten zu können sind Trennkanalsysteme zu verwenden.

Der Schachtkörper besteht aus einem Schachtboden mit Gerinne und einem Schachtkonus. Die Rohranbindung erfolgt mittels Lochsäge und Zulaufdichtung. In die Zulaufdichtung wird das Spitzende des KG-Rohres gesteckt. Am Ablaufstutzen kann einer der beiden Dimensionen genutzt werden. Die KG-Rohrmuffe wird über den Ablaufstutzen gesteckt. 

Die Schachtabdeckung wird durch die passende Belastungsklasse bestimmt. Eine dauerhaft dichte Rohrdurchführung durch die Kellerwand wird durch die entsprechende Mauerdurchführung ermöglicht. Das Putzstück bietet eine Möglichkeit, die Regenwasserleitung nachträglich zu reinigen.

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