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Autoren
OldBo
07.05.2026
Um den Übergang zum klimafreundlichen Heizen zu schaffen, soll ein wachsender Anteil der Brennstoffe nicht mehr fossil sein, sondern aus nachwachsenden bzw. künstlichen Rohstoffen kommen. Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil dem Brennstoff bei.
Stufen der Bio-Treppe
 Stufen der Bio-Treppe
Quelle: Bosy

Um den Übergang zum klimafreundlichen Heizen zu schaffen, soll ein wachsender Anteil der Brennstoffe nicht mehr fossil sein, sondern aus nachwachsenden bzw. künstlichen Rohstoffen kommen. Wer weiterhin mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas heizen möchte, mischt ab dem Jahr 2029 einen verbindlichen Bioanteil dem Brennstoff bei.

Erstmals werden die genauen Stufen der Beimischung der klimafreundlichen Brennstoffe der sogenannten "Bio-Treppe" benannt:
Ab Januar 2029 mindestens 10 % Bioanteil
ab Januar 2030 mindestens 15 % Bioanteil
ab Januar 2035 mindestens 30 % Bioanteil
ab Januar 2040 mindestens 60 % Bioanteil
Damit enden die Stufen der Bio-Treppe.

Die Bio-Treppe steigt im Referentenentwurfsstand zunächst nur bis auf 60 % im Jahr 2040. Sie führt also nicht automatisch zu einer vollständigen Umstellung auf 100 % klimafreundliche Brennstoffe. Genau darin liegt ein zentraler Unterschied zur bisherigen Debatte über ein faktisches Ende fossiler Heizungen.

Neue Öl- und Gasheizungen blieben nach dem Entwurfsstand möglich, wären aber nicht risikofrei. Ihr Betrieb würde zunehmend davon abhängen, ob die erforderlichen Brennstoffanteile verfügbar, bezahlbar und rechtssicher nachweisbar sind. Ab 2040 bliebe nach dieser Staffelung rechnerisch weiterhin ein fossiler Restanteil möglich, sofern der Entwurf so bestehen bleibt.

Die Bio-Treppe ist damit keine reine Formalie. Sie entscheidet darüber, ob technologieoffene Modernisierung in der Praxis wirklich zusätzliche Optionen schafft oder ob neue Öl- und Gasheizungen langfristig mit hohen Kosten- und Verfügbarkeitsrisiken verbunden sind.

Darin liegt ein Großteil der Lenkungswirkung. Unklar ist auch, mit welchen Mitteln Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ausgestattet werden. Es stellt sich auch die Frage, ob der Verzicht auf eine generelle Erneuerbaren-Quote für neue Heizsysteme eigentlich möglich ist oder ob damit gegen die EU-Vorgaben der RED III (Artikel 15a, Absatz 3,Unterabsatz 2) verstoßen wird. Möglicherweise kann die 65-Prozent-Vorgabe nur verringert, aber nicht abgeschafft werden.

Quellen
GMG-Aktuell - ETA-Progress GmbH
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hausling schrieb: Kann mir jemand erklären, welche Ursachen es für eine derart...
Carsten_Haustechnik schrieb: Hallo in die Runde, habe von meinem Händler eine "neue" Heizölpumpe...
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