Teilqualifikationen (TQ) sind modular aufgebaute Weiterbildungseinheiten, die Elemente eines anerkannten Ausbildungsberufs abdecken. Ein Ausbildungsberuf wird dabei in fünf bis sieben Module unterteilt. Jede Teilqualifikation schließt mit einem Kompetenznachweis ab, meist ausgestellt durch den ausführenden Bildungsträger (z. B. die Bildungswerke der Wirtschaft) oder die Industrie- und Handelskammern (IHK) und Handwerkskammern (HWK). Nach jedem Modul erhalten die Teilnehmenden ein anerkanntes Zertifikat. Wer alle Module absolviert, kann über die Externenprüfung einen vollwertigen Berufsabschluss erlangen.
Teilqualifizierungen im Handwerk (TQHW) sind abschlussbezogen und beziehen sich auf einen vollständigen Ausbildungsberuf. Sie richten sich an Personen, die älter als 25 Jahre sind und für die eine klassische Ausbildung oder Umschulung nicht (mehr) infrage kommt, beispielsweise:
• an- und ungelernte Personen mit mehrjähriger Berufserfahrung,
• Personen mit abgebrochener Berufsausbildung oder mit abgebrochenem Studium,
• Personen, die eine ggf. ursprünglich erlernte Berufstätigkeit nicht mehr ausüben können oder wollen, sowie
• Migrant*innen mit teilweiser Anerkennung ihres ausländischen Abschlusses.
Die Qualifizierung braucht verlässliche Rahmenbedingungen
Es gibt eine nicht unerhebliche Anzahl an Personen, die über keinen verwertbaren Berufsabschluss verfügen. Es wird anerkannt, dass es je nach Alter und individueller Lebenssituation unrealistisch erscheint, dass alle Personen aus diesem Kreis eine mehrjährige Berufsausbildung oder Umschulung absolvieren können. Für diese Personengruppe kann eine Nachqualifizierung im Rahmen von Teilqualifizierungen erheblich zur Verbesserung der beruflichen und persönlichen Situation beitragen. Es wir ausdrücklich begrüsst, dass auf Bundesebene Teilqualifikationen standardisiert werden, um ihre inhaltliche Qualität zu sichern und den Anschluss an anerkannte Berufsabschlüsse zu gewährleisten. Es ist wichtig, dass der Rahmen, innerhalb dessen Teilqualifizierungen durchgeführt werden, klar geregelt ist, damit die intendierten positiven Wirkungen auch tatsächlich erzielt werden.
Die Praxis zeigt, dass Teilqualifizierungen besonders gut funktionieren, wenn Betriebe, Kammern, Bildungsträger und Arbeitsagenturen eng zusammenarbeiten.
Es ist sicherzustellen, dass
• der Erwerb eines qualifizierenden Berufsabschlusses im Fokus der Maßnahme steht und nicht eine punktuelle Qualifizierung zur Deckung kurzfristiger (betrieblicher) Bedarfe,
• Teilqualifizierungen keine Konkurrenz zur Erstausbildung werden,
• Teilqualifizierungen als Nachqualifizierungsinstrument von den Arbeitsagenturen und Jobcentern nicht aus Kostengründen den teureren Umschulungen vorgezogen werden, ohne dass die Teilnehmenden in der Realität tatsächlich zu einem Berufsabschluss gelangen,
• Teilqualifizierungen nicht mit Schnellschulungen gleichgesetzt werden, wie sie etwa in klimarelevanten Berufen angeboten werden. Diese werden als Instrument der Nachqualifizierung grundsätzlich abgelehnt, da sie nicht allgemein anerkannt sind und anders als Teilqualifikationen nicht aufeinander aufbauend zum Berufsabschluss führen. Schnellschulungen können eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Beschäftigung nicht sichern.
Neben diesen allgemeinen Voraussetzungen sind aus Sicht der Kammern folgende Garantien Voraussetzung dafür, dass Teilqualifizierungen ihre Wirkung optimal entfalten. Erst durch diese Garantien können Teilqualifizierungen auch tatsächlich als echtes Nachqualifizierungsinstrument funktionieren, das für die Arbeitnehmenden zu mehr beruflicher Stabilität und höheren Einkommen führt.
Teilnahmegarantie
Teilqualifizierungen sind dual zu organisieren. Der Bildungsträger nimmt dabei die Rolle des Lernortes Berufsschule ein, ähnlich der dualen Berufsausbildung. Zweiter Lernort ist der Betrieb. Der Betrieb muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass die absolvierten Teilqualifizierungen letztlich zum Berufsabschluss führen, indem Teilnehmende für die Qualifizierungsmodule freigestellt werden.
Begleitgarantie
Vor und während der Teilnahme an einer Teilqualifizierung sollte eine verbindliche Weiterbildungsberatung bei unabhängigen Stellen etabliert werden, die die Teilnehmenden bei der Weiterbildung bis hin zum Berufsabschluss immer wieder aktiv.
unterstützt.
Fördergarantie
Es muss rechtlich sichergestellt sein, dass die Arbeitsagentur oder das Jobcenter alle Teilqualifizierungen, die zum Erreichen eines vollwertigen Berufsabschlusses notwendig sind, auch tatsächlich fördert. Gleiches gilt für die Externenprüfung und gegebenenfalls für einen mit ihr verbundenen Vorbereitungskurs.
Angebotsgarantie
Außerdem muss sichergestellt sein, dass alle aufeinander aufbauenden Teilqualifizierungen, die für einen vollwertigen Berufsabschluss benötigt werden, auch tatsächlich vor Ort (oder niedrigschwellig) angeboten werden. Die Rahmenbedingungen sind deshalb seitens der Agentur für Arbeit so zu gestalten, dass es für zertifizierte Bildungsträger auch wirtschaftlich möglich ist, Qualifizierungen für kleinere Gruppengrößen anzubieten.
Quelle: Die Arbeitskammern