Der Auftragnehmer hat den Untergrund für seine Leistung auf Eignung zum Aufbringen des vorgeschriebenen Belages zu prüfen. Werden die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, so ist der Auftraggeber gemäß DIN 18365 „Bodenbelagsarbeit“ schriftlich zu informieren. Prüfen des Untergrundes
Der
Auftragnehmer hat den Untergrund für seine Leistung auf Eignung zum Aufbringen des vorgeschriebenen Belages zu prüfen. Werden die erforderlichen Bedingungen nicht erfüllt, so ist der
Auftraggeber gemäß
DIN 18365 „
Bodenbelagsarbeit“ schriftlich zu informieren. Der Untergrund muss dauerhaft trocken und rissefrei sein. Die obere
Estrichzone muss eine ausreichende Festigkeit aufweisen. Während der Verlegung und danach sollte die Raumtemperatur 15 bis 18 °C betragen.
Restfeuchte
Tab. 22.3. Zulässige Restfeuchte im Estrich.
Diese
Temperatur darf innerhalb von drei Tagen nach der Verlegung der Beläge bzw. der Oberflächenbehandlung nicht verändert werden. Danach kann die Heizung täglich um 5 °C bis zum Erreichen der vollen berechneten
Vorlauftemperatur erhöht werden. Vor der Verlegung sollte die Restfeuchte, z. B. mit einem CM-Messgerät (Firma Riedel de Haen), festgestellt werden. Die zulässige Restfeuchtigkeit gemäß Tab. 22.3 ist einzuhalten.
Vorbehandlung der Untergründe
Alle
Estricharten sind planeben zu schleifen oder zu spachteln. Spachtelmassen sind nach den Verarbeitungsanweisungen des jeweiligen Herstellers zu verarbeiten. Dichte, nicht saugende Untergründe sind bei Verwendung von Dispersionsklebstoffen mindestens 1,5 mm dick zu spachteln. Gegebenenfalls sind vorher Haftgründe aufzubringen. Gips- und Anhydritestriche müssen vor dem Spachteln grundsätzlich geschliffen und mit einem geeigneten Haftgrund versehen werden. Wegen der starken Saugfähigkeit vorgeheizter
Estriche ist ein Voranstrich in der vorgeschriebenen Konzentration erforderlich. Dadurch wird ein zu schnelles Wegschlagen des Anmachwassers der Spachtelmasse verhindert. Gespachtelte Flächen müssen vor der Verlegung des PVCBodens ca. 1-2 Tage, bei Anhydritestrichen mindestens 2 Tage, abtrocknen.
Kleber
Es ist darauf zu achten, dass nur Klebstoffe und Spachtelmassen eingesetzt werden, die für
Fußbodenheizungen geeignet sind. Die Stoffe müssen Dauertemperaturen von 50 °C vertragen. Es werden in der Regel emissionsarme Dispersionskleber verwendet.
Anwendungsgrenzen
Die Oberflächentemperaturen sollen 28 °C bzw. 35 °C in Randzonen nicht überschreiten. Die zulässige
Temperatur der Klebefuge beträgt max. 42 °C. Durch die Einwirkung höherer
Temperaturen wird das Eindruckverhalten verändert. Deshalb sollte die Flächenbelastung 1 N / mm
2 (10 kp / cm2) nicht überschreiten. Bei höheren Belastungen sind druckverteilende Unterlagen einzusetzen. Die PVC-Bahnen sind nach
DIN EN 13413 grundsätzlich zu verschweißen. Vor der Verlegung ist das Material ca. 24 h bei 18 °C zu lagern.