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Inbetriebnahme der Fußbodenheizung

Autoren
OldBo
27.02.2010

Radtke 06.08.2009
Die Fußbodenheizung sollte grundsätzlich vom Heizungsbauer in Betrieb genommen werden. Er allein ist für die Heizung verantwortlich und hat zu gewährleisten. Durch eine unbefugte Inbetriebnahme wird stets die Gewährleistung, auch die des Estrich- und Fliesenlegers infrage gestellt.
Das Aufheizen setzt genaue Kenntnis der Vorgänge im Boden voraus und kann bei Nichtbeachtung, insbesondere Überheizung, schnell zu irreparablen Schäden führen.

Zur ersten Aufheizung müssen die Anlage gefüllt, die Heizkreise entsprechend der Berechnung abgeglichen, die witterungsgeführte Regelanlage in Funktion sein und zur Begrenzung der maximalen Vorlauftemperatur ggfs. ein Begrenzungsthermostat angeschlossen und eingestellt sein.

Das erste Aufheizen bezeichnet man als „Funktionsheizen“. Die Belegreife für die Aufbringung der Bodenbeläge wird unter Umständen erst in einem anschließenden zweiten Heizen, dem „Belegreifheizen“, erreicht. Mit dem „Funktionsheizen“ soll sichergestellt werden, dass die Anlage einwandfrei funktioniert und vor Aufbringung der Bodenbeläge die einwandfreie Ausdehnung des Estrichs ohne Risse gewährleistet ist.

Das erste Heizen beginnt in der Regel mit einer Vorlauftemperatur von 25°C, die drei Tage zu halten ist. Danach wird die Vorlauftemperatur auf den geplanten max. Wert erhöht und weitere vier Tage gehalten. Danach kann die Heizung abgeschaltet werden.

Achtung: Bei Spezialestrichen ist das „Funktionsheizen“ nach den Angaben des Herstellers bzw. des Estrichlegers durchzuführen. Manche witterungsgeführten Regelanlagen lassen bereits eine Programmierung des Aufheizablaufes zu. Bei einigen Regelanlagen lässt sich sogar der Ablauf des Aufheizvorganges in Bezug auf Zeit- und Temperaturführung speichern bzw. ausdrucken.

Quellen
Das ABC der Flächenheizung und Flächenkühlung Winnenden: Heizungs-Journal Verlags-GmbH, ISBN 3-924788-16-2
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