Ölderivate sind schwerflüchtige organische Substanzen im
Heizöl EL, die sich bei der Bestimmung der Rußzahl auf dem Filterpapier niederschlagen. Das Vorhandensein von Ölderivaten ist ein Zeichen für eine unvollständige
Verbrennung. Die Messung ist nach der Bundes-Immissionsschutzgesetzes (
Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1. BImSchV) vorgeschrieben.
Ölderivate zeigen sich durch eine gelbliche Verfärbung im Messfleck auf dem Filterpapier. Der Nachweis kann durch Inaugenscheinnahme und/oder dem sog. Fließmitteltest mittels Aceton vorgenommen werden. Nur mit dem Fließmitteltest (Flüssigkeit oder Messstift) können Ölderivate .mit Sicherheit festgestellt bzw. ausgeschlossen werden.
Wenn ein Brennstoff verbrennt (oxidiert) und die notwendige Menge an Sauerstoff nicht vorhanden ist, dann ist die Verbrennung unvollständig. Eine unvollständige Verbrennung führt zu einer Produktion von giftigem Kohlenmonoxid und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK). Dies führt zu einem schlechteren feuerungstechnischen Wirkungsgrad und zu einer erhöhten Umweltbelastung.
Rauchgase von Ölfeuerungsanlagen müssen grundsätzlich frei von Ölderivaten sein. Der Nachweis ist in der Bescheinigung über die Messung durch den Schornsteinfeger anzukreuzen. Ölderivate im Rauchgas müssen innerhalb von 6 Wochen beseitigt und durch eine Nachmessung durch den Schornsteinfeger bestätigt werden.