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Datenschutzhinweise
TitleTeaserUrlImageUpdate DateShow Update Date
Stand: 20.03.2010 19:47:14
Bekanntlich werden beheizte Estriche vor Aufbringen der Bodenbeläge „aufgeheizt“. Den meisten am Einbau der Fußbodenheizung beteiligten Gewerke ist dieser Vorgang zwar bekannt, die Notwendigkeit und die Art der Durchführung jedoch nicht verständlich. [zum Artikel]
Stand: 16.04.2020 21:28:36
Das Belegreifheizen findet im Anschluss an das Funktionsheizen und vor dem Aufbringen des Bodenbelags statt. Während dieser Zeit darf die Heizung nicht abgeschaltet bzw. die Vorlauftemperatur nicht abgesenkt werden. [zum Artikel]
Stand: 01.05.2010 17:16:48
Um die Feuchtigkeit in Fußbodenflächen zu überprüfen, wird in der Praxis hauptsächlich die Leitfähigkeitsmessung und die Carbid-Methode angewendet. [zum Artikel]
Stand: 07.03.2018 20:07:20
Durch das Funktionsheizen (erste Aufheizen bis zur höchst zulässigen Vorlauftemperatur) des Estrichs aus Zement und Calciumsulfat/Anhydrit wird ein Teil des überschüssigen Wassers aus dem Estrich entfernt. Dieser Aufheizvorgang hat nichts mit dem Erreichen der Belegreife zur nachfolgenden Verlegung des Oberbodenbelages zu tun. [zum Artikel]
Stand: 05.02.2017 13:28:59
Im Rahmen der Funktionsprüfung nach VOB DIN 18380 wird der Heizbeton aufgeheizt (Funktionsheizen). Die Aufheizung dient der wärmetechnischen Funktionskontrolle der Flächenheizung und des Betons. Bei dem späterem Einsatz von Bodenbelägen ist auf den maximal zulässigen Feuchtigkeitsgehalt zu achten, da das erstmalige Aufheizen die Belegreife des Betons nicht unbedingt sicherstellt. Bei Bodenbelägen ist die Belegreife durch die Bodenbelagfirma zu prüfen (z. B. CM-Messung)! [zum Artikel]
Stand: 21.02.2017 20:00:28
Ein Holzboden (Parkett, Laminat oder Kork) ist auch auf einer Fußbodenheizung ohne Probleme einsetzbar. Dabei sollte der Wärmeleitwiderstand des Bodenbelages möglichst nicht größer als R = 0,15 (m2*K)/W sein und die Oberflächentemperatur des Bodens bei bestimmungsgemäßem Betrieb max. 25 °C betragen. Teppichausleger sollten möglichst im Heizbetrieb nicht verwendet werden, weil es sonst evtl. zu einem Wärmestau bzw. zu zu hohen Temperaturen kommen kann. [zum Artikel]
Stand: 27.02.2010 20:26:17
Die Fußbodenheizung sollte grundsätzlich vom Heizungsbauer in Betrieb genommen werden. Er allein ist für die Heizung verantwortlich und hat zu gewährleisten. Durch eine unbefugte Inbetriebnahme wird stets die Gewährleistung, auch die des Estrich- und Fliesenlegers infrage gestellt. [zum Artikel]
Stand: 20.09.2011 19:32:13
Mobile Heizstationen werden zur Notbeheizung eines Gebäudes bei dem Ausfall oder Austausch eines Heizkessels eingesetzt. Auch die zentrale Warmwasserversorgung kann kurzzeitig sichergestellt werden. [zum Artikel]
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