Privatsphäre-Einstellungen
Diese Webseite verwendet Cookies. Mit einem Klick auf "Alle akzeptieren" akzeptieren Sie die Verwendung der Cookies. Die Daten, die durch die Cookies entstehen, werden für nicht personalisierte Analysen genutzt. Weitere Informationen finden Sie in den Einstellungen sowie in unseren Datenschutzhinweisen. Sie können die Verwendung von Cookies jederzeit über Ihre anpassen. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Privatsphäre-Einstellungen
Um Ihnen eine optimale Funktion der Webseite zu bieten, setzen wir Cookies ein. Das sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Dazu zählen Cookies für den Betrieb und die Optimierung der Seite. Hier können Sie auswählen, welche Cookies Sie zulassen:
Privacy Icon
Erforderliche Cookies
Diese Cookies sind notwendig, damit Sie durch die Seiten navigieren und wesentliche Funktionen nutzen können. Dies umschließt die Reichweitenmessung durch INFOnline (IVW-Prüfung), die für den Betrieb des HaustechnikDialogs unerlässlich ist. Wir benutzen Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu ermitteln. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Optionale analytische Cookies
Diese Cookies helfen uns, das Nutzungsverhalten besser zu verstehen.Sie ermöglichen die Erhebung von Nutzungs- und Erkennungsmöglichkeiten durch Erst- oder Drittanbieter, in so genannten pseudonymen Nutzungsprofilen. Wir benutzen beispielsweise Analysecookies, um die Zahl der individuellen Besucher einer Webseite oder eines Dienstes zu ermitteln oder um andere Statistiken im Hinblick auf den Betrieb unserer Webseite zu erheben, als auch das Nutzerverhalten auf Basis anonymer und pseudonymer Informationen zu analysieren, wie Besucher mit der Webseite interagieren. Ein unmittelbarer Rückschluss auf eine Person ist dabei nicht möglich.
Privacy Icon
Dienste von anderen Unternehmen (Google AdSense)
Beim akzeptieren dieser Option erlauben Sie unserer Webseite Google AdSense zu verwenden. Google AdSense verwendet Cookies, um Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf Ihren Interessen basieren können.Bitte beachten Sie, dass durch das Akzeptieren der entsprechenden Cookies Daten an Google LLC in den USA übermittelt und dort verarbeitet werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutzhinweise

Wer darf eine Fussbodenheizung verlegen ?
Verfasser:
Wolfgang Ramsel
Zeit: 28.02.2009 23:05:32
0
1075657
Hallo,

ich habe eine etwas ungewöhnliche Frage:
Ich bin gerade dabei, für unser Haus Angebote für eine Fußbodenheizung und eine Wärmepumpe einzuholen. Normalerweise dachte ich, dass eine Fußbodenheizung nur durch einen SHK-Handwerker verlegt werden darf (wegen Meisterzwang) und natürlich auch sollte, da er dass richtige Fachwissen hat.

Jetzt hat mir ein Elektrobetrieb ein Angebot über eine Wärmepumpe gemacht und der Meister hat mir auch angeboten, die Fußbodenheizung zu verlegen. Er sagte, dass er dies dürfte und auch schon sehr häufig gemacht hätte.

Ich werde sein Angebot nicht annehmen, da ich bezüglich des fachlichen SHK Wissens meine Zweifel habe; trotzdem würde mich interessieren, ob seine Aussage stimmt.

Vielen Dank und viele Grüße

Wolfgang

Verfasser:
Hitzschlag
Zeit: 28.02.2009 23:07:38
0
1075659
Wer darf eine Fussbodenheizung verlegen ?
__________________

Jeder der es kann (die Betonung liegt auf kann).

Verfasser:
meStefan
Zeit: 01.03.2009 00:05:17
0
1075677
Tja Weisnix, mal wieder falsch!

Für Privatpersonen mag das vielleicht gelten, nicht jedoch für gewerbliche Betriebe!

Richtig ist, SHK ist in der Anlage *A* der Handwerksordnung und hat somit den "Meisterzwang" (mit Ausnahmen).

Eine WP ist bekanntlich ein Elektrogerät, kann also vom Elektriker hingestellt und elektrisch angeschlossen werden.
Wenn dieser Elektofachbetrieb auch einen eine "Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten im SHK- Handwerk" hat, dann können solche Tätigkeiten, welche im direkten Kontakt zu seinem Elektroangebot stehen, von ihm auch ausgeführt werden.

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob man in diesem Rahmen sozusagen eine komplette Warmwasserheizung als Elektrofachbetrieb überhaupt anbieten darf, werd mal nachfragen!

Zumindest würde ich dringend davon abraten einen Elektriker die Warmwasserheizungsanlage basteln zu lassen.
Es gibt schon genug Pfusch auf dem Bau, da sollte man sich auch nicht irgendeinen SHK- Betrieb aussuchen, sondern einen guten.

Für viele SHK- Fachleute sind WP´s und sogar eine richtig ausgelegte FBH böhmische Dörfer!

Verfasser:
eckentaler
Zeit: 01.03.2009 09:20:08
0
1075732
lass dir Referenzen geben

wenn die gut sind

währe mir dass egal ob der Heizi, Bäcker oder Elektriker ist

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 01.03.2009 09:57:06
0
1075750
Selbst wenn man es nicht kann, darf man es ;-) Nur nutzt das niemandem.

Wenn die FBH nachher nicht passt (Bekannten passiert) ist das natürlich ein Problem. Einen Heizkörper könnte man tauschen, bei einer falsch dimensionierten WP - viel Spaß ;-)

Referenzen sind gut, aber jeder nimmt das anders wahr. Manche sind mit z.B. geringerer Leistung zufrieden, weil sie sowieso immer den Kaminofen anfeuern. Manche behaupten, funktioniert prima, haben aber keine Ahnung von den Vorlauftemperaturen oder wüssten gar, dass evtl. auch besser sein könnte.

Ich würde mir zuerst mal erzählen lassen, wie das am ende aussehen soll. Dann selbst einlesen und vergleichen. Ich will dem Elektriker seine Fähigkeiten nicht absprechen, möglicherweise kann der das prima, würde mir aber mal einen SHK-Mensch suchen, der das so richtig drauf hat :-)

Phil

...der sich auch viel traut, aber da hörts dann auf.

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 01.03.2009 09:57:55
0
1075751
bei einer falsch dimensionierten WP - viel Spaß

Soll natürlich FBH heißen, nicht WP.

Verfasser:
Fossi Dieser Benutzer hat eine gelbe Karte erhalten
Zeit: 01.03.2009 10:17:33
0
1075771
moin Wolfgang,

las dir von dem E-Meister mal ne Heizlastberechnung machen,und die dann hier mit den Daten deines BV posten, dann wird sich es zeigen ob er es kann oder nicht.

Zum Thema wer darf-kann-soll-muß es machen.

Mal unter uns wenn die FBH von nem SHK`ler richtig ausgelegt ist und der auch dem Kunden zeigt wie es geht ist das kein Problem.
Ich weis gar nicht mehr wieviele Kunden von mir ihre FBH selbst auf die Folie getakert, in die Noppen gedrückt haben oder ihre Dämmung selbst eingebracht haben.
Bin halt abends beim Heimfahren immer mal aufer Baustelle vorbei und geguckt ob alles passt.

Verfasser:
Wolfgang Ramsel
Zeit: 01.03.2009 16:00:54
0
1076043
Hallo,

zunächst schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

Wie ich oben schon geschrieben habe, werde ich definitiv den Elektrobetrieb nicht nehmen.
Da ich schon länger hier im Forum mitlese (deshalb auch noch ein herzliches Dankeschön an alle, die sich hier engagieren), hatte ich ihm ein paar Fragen gestellt, die er als nicht so wichtig beiseite schob. Unter anderem gehörte die Heizlastberechnung dazu: er meinte, ihm würde die EnEV Berechung zur Dimensionierung der WP und FBH genügen. Ab da war der Betrieb für mich erledigt.

@meStefan: Auf Deine Antwort bin ich sehr gespannt. Ist so etwas eigentlich bundesweit geregelt oder gibt es hier länderspezifische Eigenheiten ?

Danke und Gruß

Wolfgang

Verfasser:
meStefan
Zeit: 01.03.2009 18:16:21
0
1076125
Bundesweit ist es so, daß man als Gewerbetreibender nicht einfach Arbeiten eines anderen Gewerkes aus der Anlage A ausführen darf, wenn man nicht entsprechende Befähigungen nachweisen kann (Meisterbrief, Techniker, etc...)!

Der SHK-ler darf keine Elektroinstallation machen, der Elektriker eben keine Heizungsinstallationen!

Und eine Trinkwasserbereitung anschließen, darf der Elektriker auch nicht, da er kein in ein Installateurverzeichnis eingetragener Fachbetrieb ist.

Als SHK- Fachkraft dürfte er dann auch solche Arbeiten mitmachen, wenn sie in Zusammenhang mit seinem Gewerk stehen, aber noch immer nicht als "Einzelmaßnahme"!

Als SHK- Meister und Elektrofachkraft darf ich auch keine komplette Elektroinstallation anbieten, das wäre "Schwarzarbeit"!

Verfasser:
Gonzo1
Zeit: 01.03.2009 18:46:14
0
1076160
Lass es den Elektriker machen, ein durchschittlicher Elektriker ist immer noch besser als ein guter SHK´ler.

Verfasser:
meStefan
Zeit: 01.03.2009 19:30:21
0
1076193
Genau Gonzo, solche schlauen Beiträge brauchen wir hier!

Spreg dich lieber in die Luft du Muppet!

Verfasser:
Gonzo1
Zeit: 01.03.2009 19:39:06
0
1076202
Was du hier so postet braucht auch niemand, aber ich weiß selbermachen ist Sünde und wenns ein Elektriker macht erst recht, nur der SHK´ler kanns ... hoho

Verfasser:
meStefan
Zeit: 01.03.2009 19:52:05
0
1076218
Ach Gonzo, du bist ein Dummbabbler, wie man so schön bei uns Pfälzern sagt!

Jeder kann sich seine FBH legen, wenn er will, ein Gewerbetreibender darf allerdings gewerblich nicht einfach alles machen, was er kann, bzw. zu können glaubt!

So wenig, wie eine Schulung zur Elektrofachkraft aus einem SHK- Ler einen Elektrixer macht, genausowenig wird der Elektrixer zum SHK-ler!

Um gewerblich eine FBH, bzw. eine komplette Heizungsanlage bauen zu können, gehört eben mehr als nur Dämmplatten auslegen und Rohre tackern!
Ich würde auch gerne mal den Elektrixer sehen, der eine Heizlastberechnung macht, die machen so manche SHK-ler schon nicht!

Verfasser:
Phil a.H.
Zeit: 01.03.2009 20:18:01
0
1076252
Gonzo,
hör auf mit dem Scheiß. Der Elektriker kann sein Ding (ich hab das Zeug auch mal gelernt, FBH war nicht dabei), und der Heizi kann sein Ding.

das was Du da verbreitest, ist Blödsinn.

Verfasser:
Mac69
Zeit: 01.03.2009 21:13:11
0
1076319
nur nicht uffregen,
da hat anscheinend wohl jemand zu oft einen gewischt bekommen.....

Der Liebe Gott beschütze uns vor Leuten die angeblich alles können und alles machen.......

Wolfgang ich denke es war die richtige Entscheidung ;-)

Mac

Verfasser:
momentmal
Zeit: 02.03.2009 07:25:08
0
1076504
Na Doppelmeister...
erzählst mal wieder viel Quatsch.

Natürlich darf ein Elektromeisterbetrieb eine Wärmepumpe und auch die dazu benötigte Verrohrung herstellen.
Dazu zählt auch die FBH.
Er darf nur nicht an der TW-Installation Hand anlegen.
Genauso wenig wie an Feuerungstechnischen Anlagen.
Er hat sich natürlich strickt an alle Bestimmungen zu halten.
Wo er dieses Wissen sich aneignet ist sein Problem.
Dazu gibt es keine Bestimmung, die dies ausschließt.

Dein ewiges bashing gegen Handwerkskollegen geht mir tierisch auf'n Sack.


Gerade Elektrofirmen die sich auch die Installation von WP spezialisiert haben, sind rein durch das bessere Regeltechnische Verständnis in der Lage, eine wirklich Kundenspezifische Anlage zu erstellen, die nicht nur 08/15 läuft.
Sie haben oft auch eine Ausbildung als Energieberater abgelegt und besitzen die Fähigkeit zum Erstellen einer Heizlastberechnung.
Das Gleiche gilt ebenso für Kältetechniker, die sind vom Wissen den HB's, im Bezug zur WP, oft um Welten voraus.

Luis Noah

Verfasser:
Reggae
Zeit: 02.03.2009 08:05:49
0
1076523
Hallo zusammen,

es gab mal eine Untersuchung eines FBH-Herstellers,

wer verlegt die Dämmung am besten?

Platz 1 der Bauherr
Platz 2 der Heizungsbauer
Platz 3 der Estrichleger

In Teilen also überlegenswert.

Gruß Reggae

Verfasser:
meStefan
Zeit: 02.03.2009 09:47:35
0
1076596
Hallo Luis Noah,

du hast natürlich recht, wenn du sagst: "...Kältetechniker, die sind vom Wissen den HB's, im Bezug zur WP, oft um Welten voraus."
Ist auch logisch, da die im Prinzip schon immer an solchen Anlagen arbeiten.

Elektriker, welche Energieberater (DENA) sind, kenne ich bisher keine (nur einer, der ist aber auch SHK- Meister!).

Sicherlich darf der Elektriker eine WP hinstellen und elektrisch verdrahten, aber mehr auch nicht!
Die Wärmeverteilung, egal ob FBH, Heizkörper oder sonstwie, bleibt dem SHK-ler vorbehalten.
Natürlich gibt es Ausnahmen, wenn der Elektriker entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen gemkacht hat.

Ich betreibe hier kein "ewiges bashing gegen Handwerkskollegen", sondern ich mag Pfusch, egal von wem, nicht!
Wenn also ein Elektriker ohne weitere Befähigungen im SHK- Bereich gewerblich arbeitet, dann ist das nicht ok!

Ich darf ja als Elektrofachkraft auch keine komplette Elektroinstallation anbieten!

Verfasser:
rostek
Zeit: 02.03.2009 09:56:12
0
1076607
In D ist das Arbeiten grundsätzlich verboten.
Nur mit besonderer Erlaubnis ist es Deutschen möglich, überhaupt etwas zu arbeiten.
Deutsche mit Migrationshintergrund oder "Noch"-Ausländer dürfen grundsätzlich alle Arbeiten ausführen.

Das Verlegen einer Fußbodenheizung darf jeder, der ein Gewerbe angemeldet hat, z.B. als Trockenbauer (kein Meister und nix erforderlich).

Auslegung/Berechnung, Inbetriebnahme usw. ist eine andere Sache.

mfG Udo

Verfasser:
meStefan
Zeit: 02.03.2009 10:00:23
0
1076612
Aber Udo, gerade du weist doch, daß man eben nicht alles darf, wenn man nicht die "Befähigung" dazu hat!

Verfasser:
Andiadm
Zeit: 02.03.2009 10:08:55
0
1076621
Woher nehmt Ihr eigentlich die Logik, dass SHK Arbeiten nur vom SHK Meister und dann auch immer perfekt ausgeführt werden und alle anderen grundsätzlich Pfusch abliefern und gegen Gesetze verstoßen?

Gegenbeispiele (sowohl von guten Fremdarbeitern als auch von pfuschenden Meistern) gibts hier doch zur Genüge.

Nicht immer alles über einen Kamm scheren!

Und ein guter Elektromeister der sich vielleicht sogar auf das Verlegen von FbH mit seinen WPs spezialisiert hat und die Auslegeung und Berechnung drauf hat wäre mir immer lieber als ein SHK Meister, der nur einen Hersteller kennt und WPen für ein neumodisches Glump hält und lieber einen Athmo mit 30 KW einbaut, weil der reicht dann dicke ...

Verfasser:
Ratzeful
Zeit: 02.03.2009 10:30:02
0
1076637
ich denke man sollte zwei Sachen auseinaderhalten:

- ob an sicherheitsrelevanten Anlagenteilen (Trinkwasser, Strom, Gas-Abgas, Heizöl, ...) "nichtzertifizierte" Leute arbeiten dürfen.

- ob "nichtzertifizierte" Leute bestimmte handwerkliche Leistungen gewerblich anbieten und ausführen dürfen.


Gruß Ratzeful

Verfasser:
R.B.
Zeit: 02.03.2009 10:34:37
0
1076642
@Andiadm

Auch wenn ich Deine Logik verstehe, so darf man nicht vergessen, daß es nicht darum ging wer was kann, sondern wer was darf. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Nur weil ich Auto fahren kann, darf ich das noch lange nicht. Ich benötige hierfür einen Führerschein.

Im gewerblichen Bereich ist die Sache noch verschärft, denn ich darf keine Tätigkeiten ausführen für die ich keinen "Führerschein" habe.
Um bei dem Beispiel mit dem Führerschein zu bleiben, ich darf jederzeit jemanden mit meinem Auto mitnehmen. Sobald ich dies aber gewerblich betreibe, genügt mein Führerschein nicht mehr. Dann muss noch ein PBS her.

In DE ist eben alles geregelt. Ob sinnvoll oder nicht.

Gruß
Ralf

Verfasser:
Georg Fiebig
Zeit: 02.03.2009 10:44:32
0
1076653
Nur mal so :

Wie sieht es eigentlich in den anderen Europäischen Ländern aus ?
Da gibt es keinen Meister ,oder

Öffentliche Großaufträge müssen Europaweit ausgeschrieben werden , da es aber keinen Meister im Ausland gibt , wie dürfen dann diese Firmen hier eigentlich arbeiten ?

Immer wird hier von sicherheitsrelevanten Bestimmungen geredet , z.b. Gasanschluß muss Meisterbetrieblich geschehen , da es zur Explosion kommen kann . Ok , verstehe ich , menschenleben gefährdet .

Trockenbau z.b . Kein Meisterzwang , darf jeder gewerblich machen ohne auch nur irgendwelche Kenntnisse nachzuweisen . Schon mal darüber nachgedacht , wenn eine Tonnenschwere Trockenbaudecke fällt ?

Aber wehe , der Trockenbauer streicht die Decke , das darf er nämlich nicht , ist Meisterzwang .

Verfasser:
momentmal
Zeit: 02.03.2009 14:06:16
0
1076868
Wie bereits geschrieben:

Natürlich darf ein Elektromeisterbetrieb eine Wärmepumpe und auch die dazu benötigte Verrohrung herstellen.
Dazu zählt auch die FBH.
Er darf nur nicht an der TW-Installation Hand anlegen.
Genauso wenig wie an Feuerungstechnischen Anlagen.
Er hat sich natürlich strickt an alle Bestimmungen zu halten.
Wo er dieses Wissen sich aneignet ist sein Problem.
Dazu gibt es keine Bestimmung, die dies ausschließt.


Zeige mir eine Bestimmung die dies ausschließt und ich und noch ein paar Personen mehr geben ihren Titel zurück. ;)

Ich könnte dir auf Anhieb hier in Frankfurt Elektromeisterbetriebe nennen, die WP inkl. FBH einbauen. Und dies völlig legal.
Ein Betrieb hat von mir schon 2 Aufträge zur Umrüstung von Bestandsbauten erhalten.
Unter anderem auch ein Objekt mit knapp 15.000 m² Bürofläche, Deckenklimatisierung wegen Installationsebene im Fussboden.
Er hat es sogar geschafft 2 Kühltürme mit je 2,800.000BTU auf's Dach zu schaffen. ;)

Luis Noah

Aktuelle Forenbeiträge
augustinermonch schrieb: Hallo zusammen, wir haben eine Kaskade aus zwei Weishaupt...
hagensurf schrieb: Hallo in die Runde, ich hoffe, hier Hilfe zur Selbsthilfe zu...
ANZEIGE
Hersteller-Anzeigen
Hersteller von Armaturen
und Ventilen
Lüftungs- und Klimatechnik vom Produkt zum System
Website-Statistik
ANZEIGE

Wer darf eine Fussbodenheizung verlegen ?
Verfasser:
momentmal
Zeit: 02.03.2009 14:06:16
0
1076868
Wie bereits geschrieben:

Natürlich darf ein Elektromeisterbetrieb eine Wärmepumpe und auch die dazu benötigte Verrohrung herstellen.
Dazu zählt auch die FBH.
Er darf nur nicht an der TW-Installation Hand anlegen.
Genauso wenig wie an Feuerungstechnischen Anlagen.
Er hat sich natürlich strickt an alle Bestimmungen zu halten.
Wo er dieses Wissen sich aneignet ist sein Problem.
Dazu gibt es keine Bestimmung, die dies ausschließt.


Zeige mir eine Bestimmung die dies ausschließt und ich und noch ein paar Personen mehr geben ihren Titel zurück. ;)

Ich könnte dir auf Anhieb hier in Frankfurt Elektromeisterbetriebe nennen, die WP inkl. FBH einbauen. Und dies völlig legal.
Ein Betrieb hat von mir schon 2 Aufträge zur Umrüstung von Bestandsbauten erhalten.
Unter anderem auch ein Objekt mit knapp 15.000 m² Bürofläche, Deckenklimatisierung wegen Installationsebene im Fussboden.
Er hat es sogar geschafft 2 Kühltürme mit je 2,800.000BTU auf's Dach zu schaffen. ;)

Luis Noah
Weiter zur
Seite 2