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Dichtheitsprüfung einer Heizungsanlage

Autoren
OldBo
29.08.2023
Wasserheizungen und Wärmeerzeugungsanlagen sind nach der VOB Teil C DIN 18380 auf Dichtheit zu prüfen.
Wasserheizungen und Wärmeerzeugungsanlagen sind nach der VOB Teil C DIN 18380 auf Dichtheit zu prüfen. Diese Prüfung ist eine sog. Nebenleistung.

Die Anlage ist nach dem Einbau und vor dem Schließen der Mauerschlitze und Wand- und Deckendurchbrüche, sowie vor dem Aufbringen des Estrichs und dem Anbringen von Verkleidungen einer Druckprüfung zu unterziehen. Dabei muss der Prüfdruck dem Ansprechdruck des Sicherheitsventil entsprechen (Abblasdruck 2,5 oder 3 bar). Nach der DIN EN 14336 soll der Prüfdruck noch nach der alten DIN 18380 mit dem 1,3 fachen Betriebsdruck durchgeführt werden. Hier besteht die Frage, wie hoch der Betriebdruck anzusetzen ist. Außerdem müsste das MAG abgesperrt und das Sicherheitventil abgestopft werden, was aber auch bei der anderen Prüfung notwendig werden kann, da der Ansprechdruck 0,5 bar unter dem Abblasdruck liegt.

Über die Dichtheitsprüfung ist ein Protokoll zu erstellen. Nach der Druckprüfung kann die Anlage gespült und gereinigt und danach mit behandeltem Wasser gefüllt werden. Sinnvoll ist ein Hochheizen auf die max. Betriebstemperatur, um zu sehen ob die Anlage auch im warmen Zustand dicht ist und keine Verformungen aufgetreten sind.

Dass die Anlage bzw. die Anlagenteile zum Zeitpunkt der Druckprüfung dicht waren und bleibende Formänderungen an den Anlagenteilen nicht aufgetreten sind, bestätigt der Fachunternehmer durch seine Unterschrift.

Die Bescheinigung muss folgende Punkte beinhalten:
  •  Bauvorhaben / Bauabschnitt
  • Bauherr / Auftrag Nr.
  •  Anlagenteile / Bereiche
  •  Tag der Druckprobe
  •  max. Betriebsüberdruck in bar
  •  max. Betriebstemperatur in °C
  •  Prüfüberdruck in bar
  •  Abdrückmedium (Wasser / Luft)
  •  Dauer der Druckprüfung in h
  •  Feststellungen während der Druckprüfung
  •  Bemerkungen

Bei Kunststoffrohrleitungen und besonders bei Fußbodenheizungen sind die Herstellerangaben zu beachten.

Die Dichtheit der Heiz- und Kühlkreise der Flächenheizung und Flächenkühlung wird unmittelbar vor der Estrich-, Putz- bzw. Ausgleichsmassenverlegung durch eine Wasserdruckprobe sichergestellt. Der Prüfdruck beträgt hier, abweichend von der VOB C (DIN 18380), mindestens 4 bar und nicht mehr als 6 bar. Dieser Druck muss während des Einbaus des Estrichs/Putzes aufrecht erhalten bleiben.

Die Dichtheitsprüfung erfolgt abschnittsweise nach dem Spülen der einzelnen Heizkreise. Es ist sicherzustellen, dass weitere Anlagenteile vor zu hohem Druck geschützt werden (ggf. durch Hauptabsperrung vor dem Verteiler).

Als Alternative kann die Dichtheitsprüfung auch mit Druckluft durchgeführt werden. Der Prüfdruck beträgt hier abweichend maximal 3 bar.

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