Gebäudeenergieberater/-innen (GEB) können aus verschiedenen Bau- und Handwerksbereichen kommen. Die Weiterbildungsmaßnahme und die Prüfung kann bei einer Handwerkskammer (HWK) oder Industrie- und Handelskammer (IHK) durchgeführt werden. Inzwischen werden auch Fernkurse per Internet angeboten. Die berufliche Weiterbildung wird in der Handwerksordnung (HwO) bzw. dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.Die Grundlagen für die Inhalte der Ausbildung und der Prüfung zum GEB wurden von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erarbeitet.
Bestandsaufnahmen von Altbauten unter ökologischen und bauphysikalischen Gesichtspunkten und das Erstellen eines Konzeptes zur energetischen Modernisierung und das Ausstellen eines Energieausweises gehören zu den Aufgaben eines GEB's. Eine Energieberatung sollte immer neutral durchgeführt werden, auch wenn die Vorbildung des GEB's immmer wieder in eine bestimmte Richtung tendiert.
Probleme wird es immer wieder (und zunehmend) geben, weil die Richtungen der Beratung auch in Fachbereiche gehen, die mit der fachlichen Vorbildung nicht übereinstimmen. Was man nicht theoretisch und praktisch gelernt hat, wird man über die Schulungen nicht erreichen. Hier bietet sich eine Einordnung der Gebäudenergieberater/innen (z. B. GEB-Heizung-Lüftung-Klima) in die entsprechenden Richtungen (z. B. Bauwesen, Heizung und Lüftung sowie Klima, Elektro- und Regelungstechnik) an. In der Hoffnung, für seine Fragen und Anliegen kompetent beraten zu werden.
Inhalte der Ausbildung
Gebäudetypologie
- Kenntnisse zur Zuordnung von Gebäuden zu anerkannten Gebäudetypologien
- Kenntnisse über gängige Rechenprogramme
Bauphysikalische Grundlagen für den Altbau
- Vermittlung der bauphysikalischen Grundlagen
- Grundlegende Kenntnisse zu klimatischen Bedingungen, lüftungstechnischen Grundlagen, Luftdichtheit sowie Grundlagen zum thermischen Verhalten von Gebäuden, Wärmeschutz und Wärmebilanz
Wärmebrücken, Luft- und Winddichte
- Kenntnisse über typische Wärmebrücken und deren Vermeidung im Altbau
- Kenntnisse zur Planung bzw. Herstellung der winddichten und luftdichten Ebene im Altbau
Anlagentechnik im Gebäudebestand von Wohngebäuden (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
- Kenntnisse über die typische Anlagentechnik in Wohngebäuden (Heizungs- und Lüftungstechnik)
- Kenntnisse über die prinzipiellen Möglichkeiten des Umgangs mit vorhandener Bausubstanz als Teil einer energetischen Sanierung
- Rahmenbedingungen für die energetische Optimierung alter Bausubstanz
Passive Solarenergienutzung im Altbau
- Kenntnisse zur thermischen Qualität der Gebäudehülle
- Kenntnisse über die Grundlagen und Systeme der Passivnutzung
- Überblick über die energetisch wirksamen Maßnahmen bei Gebäudesanierungen hinsichtlich der Passivnutzung
Da der Begriff "Gebäudeenergieberater" bzw. "Energieberater" nicht (gesetzlich) geschützt ist, wird immer wieder eine einheitliche Aus- und Weiterbildung gefordert. Diese sind notwendig, um auf dem technischen Stand zu bleiben und die Messinstrumente und die gemessenen Werte richtig zu bewerten. Eine fachgerechte Energieberatung setzt nicht nur theoretische Kenntnisse, sondern auch praktische Erfahrung voraus.
Ab dem 1. November 2020 müssen sich alle Energieberater mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und ab 1. Januar 2021 mit den Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) befassen.
Zur Zeit wird an einem neuen
Novelliertes Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 gewurschtelt.