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Autoren
OldBo
16.03.2026
Durch die zunehmende Versiegelung von Oberflächen fällt der Grundwasserspiegel, weil das Niederschlagswasser über die Kanalisation in Klärwerke oder Bäche bzw. Flüsse eingeleitet wird. Der natürliche Wasserkreislauf wird unterbrochen. Eine dezentrale Versickerung von Niederschlagsmengen entlastet die Kanalisations- und Kläranlagen und tragen zur Reduzierung von Hochwasserrisiken bei. Deshalb nehmen immer mehr Gemeinden bei Neubauten eine Regenwasserversickerung als Bauauflage auf.

Durch die zunehmende Versiegelung von Oberflächen fällt der Grundwasserspiegel, weil das Niederschlagswasser über die Kanalisation in Klärwerke oder Bäche bzw. Flüsse eingeleitet wird. Der natürliche Wasserkreislauf wird unterbrochen. Eine dezentrale Versickerung von Niederschlagsmengen entlastet die Kanalisations- und Kläranlagen und tragen zur Reduzierung von Hochwasserrisiken bei. Deshalb nehmen immer mehr Gemeinden bei Neubauten eine Regenwasserversickerung als Bauauflage auf. Hier bieten sich auch fachlich richtig geplante Kiesgartenflächen an, sie nehmen bei starken Regenfällen viel Wasser auf und leiten es innerhalb kürzester Zeit in den Untergrund ab.

Vor dem Anlegen einer Versickerungsanlage sollte geprüft werden, wie der Abfluss von Regenwasser minimiert bzw. vermieden werden kann. Hier wird anhand der befestigten Flächen (Versiegelung) und der Prüfung möglicher Entsiegelungsmaßnahmen geprüft, ob eine Anlage notwendig ist bzw. welche Versickerungsart eingesetzt werden sollte. Erst danach kann eine Planung der Versickerung, Rückhaltung oder Ableitung durchgeführt werden. Vor allen in Neubaugebieten sollte der Einsatz von Gründächern und wasserdurchlässigen Flächenbefestigungen zur Abflussminderung im Vordergrund stehen.

Eine Versickerungsanlage bezeichnet eine Fläche auf der Wasser (Regenwasser) oder Abwassers von der Erdoberfläche in tiefere Bodenschichten abgeleitet wird. Dabei ist die Versickerung von folgenden Faktoren abhängig:

  • Geländeneigung
  • Vegetation (Art und Dichte)
  • Bodenstruktur und Gestein
  • Poren und Hohlräumen im Boden (die Adhäsion in den Poren (Adhäsionswasser) beeinflusst die Schnelligkeit der Versickerung, die bei kleinen Porendurchmessern langsam ist)
  • Platzverhältnissen auf dem Grundstück

Da durch Versickerungsanlagen Schäden an der angrenzenden Bebauung (Vernässung) und eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstückes entstehen kann, müssen die Mindestabstände aus dem Arbeitsblatt DWA-A 138 - Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser - eingehalten werden. Dabei sollte der Abstand zwischen der Anlage und unterkellerten, ohne wasserdruckhaltende Abdichtung ausgestatteten Gebäuden das 1,5fache der Baugrubentiefe nicht unterschreiten. Ausnahmen gibt es bei Gebäuden mit wasserdruckhaltender Abdichtung, sofern die zusätzliche statische Belastung (Auftrieb und Lastabtragbereiche) bei der Gebäudebemessung berücksichtigt wurde. Die Abstände zur eigenen Grundstücksgrenze sind von der Art der Versickerungsanlage und der örtlichen Gegebenheiten so zu wählen, dass eine Beeinträchtigung des Nachbargrundstücks auszuschließen ist. Die Abstände können auch in den Vorgaben des Bebauungsplanes angegeben sein.

Die Versickerungsanlagen werden nach den Methoden der Versickerung folgendermaßen unterteilt:
  • Flächenversickerung
    Das zu versickernde Regenwasser wird großflächig über Rasen- oder Schotterflächen geleitet, so z. B. auf Parkplätzen mit Rasengittersteinen. Durch den Einsatz einer Sandschicht kann das anfallende Regenwasser besser verteilt werden.
  • Schachtversickerung
    Die Schachtversickerung sollte nicht mehr eingesetzt werden, weil diese direkte unterirdische Versickerung keine Schadstoffe zurückhält.
  • Sickergrube
    Eine Sickergrube (Versitzgrube) darf aus Umweltschutzgründen nur noch zur Versickerung von reinem Regenwasser verwendet und vor dem Bau muss von der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung eingeholt werden. In Deutschland ist die Einleitung von Hausabwässern nicht mehr gestattet.
  • Muldenversickerung
    Bei der Muldenversickerung wird das Regenwasser in flache, begrünte Vertiefungen im Boden geleitet.
  • Beckenversickerung - Teichversickerung
    Das Regenwasser von größeren Flächen kann über Becken oder Teiche versickert werden, wobei diese größer sind als Mulden und eine gute Retentionswirkung haben. Diese Becken oder Teiche können naturnah gestaltet werden. Bepflanzte Teichbiotope passen sich außerdem sehr gut in die Landschaft ein und tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei.
  • Wasserdurchlässige Verkehrsflächen
    Der Einsatz von wasserdurchlässigen Flächenbelägen (Rasengittersteinen) ermöglicht die direkte Versickerung des anfallenden Regenwassers auch in Verkehrsflächen (Parklätze, Plattenwege). Durch den Einsatz einer Sandschicht kann das anfallende Regenwasser besser verteilt werden.
  • Rigolenversickerung
    Wenn der Boden nur gering durchlässig ist oder kein ausreichender Platz auf dem Grundstück zur Verfügung steht, kann das Regenwasser auch unterirdisch versickert werden. Rohrrigole oder Rigolenquader können problemlos unter gepflasterten Wegen und befahrbaren Bereichen (bis LKW) angebracht werden und sind mit anderen Techniken wie z, B. der Muldenversickerung kombinierbar.
  • Sickertunnel
    Wo die Bodenbeschaffenheit eine Versickerung zulässt und der Abstand zum Grundwasser mindestens 0,80 m beträgt, können Sicker-Tunnel-Elemente auf eine vorbereitete Kiesschicht gestellt und mit Textil (Vlies) abgedeckt werden. Die Erdüberdeckung darf max. 2 m betragen.
  • Kombinierte Systeme
    Eine Kombinierung von Regenwasserversickerungssystemen, hier hauptsächlich die Mulden- mit der Rigolenversickerung, kann die Versickerungsleistung erhöhen.
Wasserrechtliche Erlaubnis
Bei der Versickerung von Niederschlagswasser in den Untergrund ist das Arbeitsblatt DWA-A 138 - Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser -, herausgegeben im April 2005 von der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) zu beachten. Die Vorgaben bzw. Regelungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.

(Beispiel des Amtes für Umweltschutz des Rhein-Kreis-Neuss)

Wasserrechtliche Erlaubnis
Je nach Versickerungsmethode und Lage des zu entwässernden Grundstücks bedarf die Niederschlagswasser-beseitigung einer behördlichen Erlaubnis, welche beim Rhein-Kreis Neuss, Amt für Umweltschutz, Untere Wasserbehörde zu beantragen ist.

Erlaubnisfrei
In Wohngebieten sind folgende Formen der Versickerung von Niederschlagswasser der Dachflächen erlaubnisfrei:
- Flächenversickerungen
- Muldenversickerungen
- Teichanlagen, wenn das Niederschlagswasser ausschließlich über die bewachsene Uferzone versickert wird

Erlaubnispflichtig
In Wohngebieten sind folgende Formen der Versickerung von Niederschlagswasser der Dachflächen erlaubnispflichtig:
- Rigolenversickerungen
- Rohr-Rigolenversickerungen
- Teichanlagen, wenn das Niederschlagswasser in einem nicht abgedichteten Teich aufgefangen und/ oder über dessen als Rigolen ausgebildete Randbereiche versickert wird
- Einleitungen in oberirdische Gewässer
In Gewerbegebieten ist jede Form der Niederschlagswasserversickerung erlaubnispflichtig!
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Kandei schrieb: Ungeachtet der verschiedenen Nachteile des chemischen Mittels...
FrankenNeubau schrieb: Hallo, Ausgangslage: Ich baue mit einem GU ein EFH nach GEG...
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