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Autoren
OldBo
06.09.2021
Eine Sickergrube (Versitzgrube) darf aus Umweltschutzgründen nur noch zur Versickerung von reinem Regenwasser verwendet und vor dem Bau muss von der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung eingeholt werden. Diese können dann weitere Behörden oder Ämter (Umweltbehörde, Flächen- und Liegenschaftsamt, Katasteramt, Bauamt, Ordnungsamt, Forstamt, Tiefbauamt) nennen, die mitreden wollen.

Eine Sickergrube (Versitzgrube) darf aus Umweltschutzgründen nur noch zur Versickerung von reinem Regenwasser verwendet und vor dem Bau muss von der unteren Wasserbehörde eine Genehmigung eingeholt werden. Diese können dann weitere Behörden oder Ämter (Umweltbehörde, Flächen- und Liegenschaftsamt, Katasteramt, Bauamt, Ordnungsamt, Forstamt, Tiefbauamt) nennen, die mitreden wollen.

In Deutschland ist eine Hausabwasserableitung in Sickergruben nicht mehr gestattet.

Bei Häusern ohne Regenrinnen und Regenfallrohre (z. B. reetgedeckte Häuser) sind meistens mehrere Sickergruben notwendig. Bei großen Regenwassermengen ist eine Schachtversickerung einzuplanen.

Die Auflagen und Beschränkungen, warum auch die Versickerung von Regenwasser verboten werden kann, hat viele Gründe.

Das Grundstück kann einen zu hohen Grundwasserspiegel haben, sodass der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen Grubenboden und Grundwasser von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Das Grundstück liegt in einem Wasserschutzgebiet.
Das Grundstück liegt in einem von Hochwasser bedrohten Gebiet.
Das Grundstück liegt zu nah einem Gewässer oder an einer Küste.
Das Grundstück liegt zu nah an einem Fluss.
Die Bodenbeschaffenheit erlaubt keine ausreichende Versickerung.
Die Bodenbeschaffenheit ist instabil und abschwemmgefährdet.
Der Boden in der Region ist stark erosionsgefährdet.

Bau einer Sickergrube

Als erster Arbeitsschritt ist die Sickergrubengröße*1 und der Erdaushubs festzulegen. Dazu muss die zu erwartende Regenwassermenge und die Versickerungsleistung*2 des Bodens ermittelt werden. Danach wird die Grube ausgehoben. Dabei müssen, wenn vorhanden, Zuleitungen vom Fallrohr der Dachentwässerung mit Gefälle berücksichtigt werden. Je nach Konstruktionsart und Wasserrichtungssteuerung können die Wände der Sickergrube mit Betonringe oder Kunststoffschächte versehen werden. Hier sollte immer eine Fachfirma hinzugezogen werden.

Je nach der errechneten Niederschlagsmenge können mehrere Sickergruben notwendig werden.

Der Sickergrubenboden (Fundament) besteht aus einer ca. 20 cm tiefen Kiesschicht, die nur leicht oder überhaupt nicht verdichtet wird. Die Sickergrube muss immer eine Abdeckung (Deckel, Gitter nur, wenn keine Geruchsbelästigungen entstehen) haben. Diese hält verstopfende Verschmutzung durch Erde, Laub und Pflanzenteile fern.
Die bedeckende obere Schicht in der Sickergrube muss aus einer Sandschicht (Filter) von mindestens 50 cm bestehen. Um den Geruch in der Sickergrube zu neutralisieren, hilft oft ein gelegentliches Wässern in trockenen Zeiten. Auch eingestreuter purer Kalk bindet Gerüche. Bei akutem Gestank kann Kleintierstreu helfen. Chemische Reinigungssubstanzen dürfen nie benutzt werden.

*1 Bei der Bauanleitung bei einer einfachen Sickergrube(n) (ohne Abflusskanal) gilt für die Flächengröße(n) die Faustregel, ca. 10 bis 20 % der beregneten Fläche (Dach, Garten, versiegelte Flächen [Autostellplatz, Terrasse]). Auch durch die Tiefe, die Versickerungsleistung und eventuellen Zusatzinstallationen (Rohrabführungen, perforierten Rohrsträngen) müssen berücksichtigt werden. Wie viel Fläche benötigt wird, ergibt sich auch aus dem theoretischen Wert eines sogenannten viertelstündlichen "Regenereignis". Allerdings werden für jede Anleitung gegebene Erfahrungswerte stärker gewichtet.

*2 Der Boden aus einer homogenen Masse bestehen und darf keine großen Fremdkörper wie Fels, Geröll, Steine oder Bauschutt enthalten. Beispiel für das Anlegen eines Messschachtes. Dazu wird Kies, ein Spaten, ein Zollstock und Wasser benötigt.
1. Ein quadratisches Loch mit dem Seitenmaß von 20 cm und 40 cm tief wird ausgehoben.
2. Auf einen grob geglätteten Boden wird eine ca. 4 cm dicke Kiesschicht eingebracht.
3. Das Messloch wird ca. 60 Minuten permanent eingenässt, damit auch die Seiten vollständig Wasser aufgenommen haben. Bei einer seitlichen Abdichtung auf diesen Vorgang verzichtet werden.
4. Der Zollstock wird an einer Ecke des Lochs eingesteckt und das Loch mit Wasser so weit aufgefüllt, dass der Pegelstand gut abgelesen werden kann.
5. Nach 10 und 30 Minuten wird die jeweils veränderte Pegelhöhen abgelesen.
6. Diese Pegeldifferenz wird mit 60 multipliziert. Damit ist der Versickerungswert des Bodens in Litern pro Quadratmeter ermittelt.
7. Mit der errechneten Wassermenge wird nach 30 Minuten eine Gegenprobe erstellt.

Geschichte der Sickergrube

Die historischen Sickergruben, unter einem Plumpsklo und Latrinen eingesetzt, wurden Kloaken genannt. Schon vor über 2000 Jahren über das Mittelalter bis in die 50er Jahren des letzten Jahrhunders wurden sie in Städten neben ihrer Funktion als Toilette auch zur Entsorgung von Abfällen aller Art genutzt.

Auch heutzutage findet noch die Entsorgung menschlicher Exkremente und des Abwassers zahlreichen Ländern im ländlichen Raum (z. B. USA, Kanada, Frankreich, Spanien) über Sickergruben statt. Je nach der Art der Anlagen befindet sich die Grube unter einem Plumpsklo oder es gibt eine Wasserspülung. Die Exkremente landen dann entweder direkt oder über Rohre in einer ausgehobenen Grube mit porösem Untergrund. Urin und andere Flüssigkeiten sickern in den Boden und die Wände. Zurück bleibt nur eine feste, verrottende Masse, die aus Kot, Toilettenpapier und dergleichen besteht. Wenn die Grube bis zu einem bestimmten Pegel gefüllt ist, wird sie ausgepumpt oder mit Erde aufgefüllt und an anderer Stelle eine neue Grube ausgehoben.

In Deutschland und in vielen anderen Ländern werden Sickergruben heute aus Umweltschutz- und hygienischen Gründen nur noch zur Regenwasserversickerung verwendet. Die Einleitung von Hausabwässern ist meist nicht mehr zugelassen.

Bis in die 2010er Jahre wurden die Sickergruben auch noch in Kleinkläranlagen eingesetzt. Dies ist seit 2015 nicht mehr zulässig. Als Alternative werden hier Abwassersammelgruben eingesetzt, die von einem speziellen Saugfahrzeug entleert werden. Im Unterschied zur Sickergrube besitzt eine Sammelgrube dichte Wände und einen undurchlässigen Boden, da das Abwasser nicht versickern soll.

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